Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Nicht förderfähig sind Begrünungen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, etwa im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen, Auflagen in Sanierungsgebieten oder Verpflichtungen aus der Freiflächengestaltungssatzung. Laut Stadt gilt: „Einen Antrag auf Förderung können Sie stellen, wenn die Begrünung eine freiwillige Maßnahme darstellt, das Anwesen mindestens vier Wohneinheiten umfasst oder es sich um eine Gewerbefläche handelt. Dachbegrünungen sind unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.“ Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin: „Setzen Sie sich vor Baubeginn mit uns in Verbindung.“
Extensive Dachbegrünung kann auf allen Dächern gefördert werden, sofern die Maßnahme freiwillig ist. Die Substratdicke muss mindestens 8 cm betragen. Die Sanierung bereits begrünter Dächer ist förderfähig, wenn das Gebäude vor 1996 errichtet wurde. Maßnahmen, die anderweitig mit öffentlichen Geldern förderfähig sind — zum Beispiel im Rahmen der Städtebauförderung —, sind vom Programm ausgeschlossen. Die geförderte Bepflanzung ist zu erhalten und nachzupflanzen. Maßnahmen an Gewerbebauten müssen mindestens zehn Jahre Bestand haben, sonst wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert. Wird das Anwesen innerhalb von fünf Jahren nach Bewilligung verkauft oder in Wohneigentum umgewandelt, ist die Zuwendung zurückzuerstatten. Die durch die Förderung gedeckten Kostenanteile dürfen nicht zum Gegenstand von Mietpreiserhöhungen gemacht werden. Bei einem Verstoß ist die gewährte Zuwendung zurückzuerstatten.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Freiwillige Maßnahme — keine Auflage
Mindestens vier Wohneinheiten oder Gewerbefläche
Antrag vor Baubeginn
Technische Mindestanforderung bei Dachbegrünung
Keine Doppelförderung
Bindungsfristen und Rückzahlung
Keine Umlage auf die Miete
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt je nach Baustein 30 oder 50 Prozent der anerkannten Kosten, begrenzt durch feste Höchstbeträge je Quadratmeter. Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Sonderprogramm Begrünung private Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern: gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, extensive und intensive Dachbegrünung, bodengebundene Fassadenbegrünung, Entsiegelung versiegelter Flächen sowie die naturnahe Begrünung von Firmengeländen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertreter; Wohnanwesen brauchen in der Regel mindestens vier Wohneinheiten, Dachbegrünungen sind davon ausgenommen. Vorrang haben Maßnahmen in mit Grün unterversorgten Stadtgebieten und Hitzeinseln.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist schriftlich mit dem städtischen Vordruck beim Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU-I-3, Bayerstraße 28a) oder per Mail einzureichen — zwingend vor Baubeginn. Beizulegen sind Lageplan, Gestaltungsplan, Kostenangebote oder Kostenschätzung und ein aktueller Grundbuchauszug. Die Förderung wird schriftlich bewilligt und kann nachträglich nicht erhöht werden. Nach Fertigstellung meldet der Antragsteller die Arbeiten zur Abnahme an; gezahlt wird nach Abnahme und Rechnungsprüfung.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen fördert das Münchner Begrünungsprogramm?
Wie hoch ist der Zuschuss pro Quadratmeter?
Können auch Einfamilienhäuser gefördert werden?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung) — Offizielle Programmseitestadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
- [02]Richtlinien Förderprogramm Begrünung (PDF)stadt.muenchen.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz