BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune

Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung)

Das Förderprogramm Begrünung ist ein einmaliger Zuschuss der Landeshauptstadt München für freiwillige Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken. Gefördert werden Innenhof- und Vorgartengestaltung, Dach- und Fassadenbegrünung, das Aufbrechen versiegelter Flächen sowie naturnahe Firmengelände. Die Höhe richtet sich nach Art und Fläche der Maßnahme und liegt je nach Baustein bei 30 oder 50 Prozent der anerkannten Kosten, jeweils mit festen Höchstbeträgen je Quadratmeter. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Zuständig
Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Nicht förderfähig sind Begrünungen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, etwa im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen, Auflagen in Sanierungsgebieten oder Verpflichtungen aus der Freiflächengestaltungssatzung. Laut Stadt gilt: „Einen Antrag auf Förderung können Sie stellen, wenn die Begrünung eine freiwillige Maßnahme darstellt, das Anwesen mindestens vier Wohneinheiten umfasst oder es sich um eine Gewerbefläche handelt. Dachbegrünungen sind unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.“ Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die vor der Antragstellung begonnen wurden. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin: „Setzen Sie sich vor Baubeginn mit uns in Verbindung.“

Extensive Dachbegrünung kann auf allen Dächern gefördert werden, sofern die Maßnahme freiwillig ist. Die Substratdicke muss mindestens 8 cm betragen. Die Sanierung bereits begrünter Dächer ist förderfähig, wenn das Gebäude vor 1996 errichtet wurde. Maßnahmen, die anderweitig mit öffentlichen Geldern förderfähig sind — zum Beispiel im Rahmen der Städtebauförderung —, sind vom Programm ausgeschlossen. Die geförderte Bepflanzung ist zu erhalten und nachzupflanzen. Maßnahmen an Gewerbebauten müssen mindestens zehn Jahre Bestand haben, sonst wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert. Wird das Anwesen innerhalb von fünf Jahren nach Bewilligung verkauft oder in Wohneigentum umgewandelt, ist die Zuwendung zurückzuerstatten. Die durch die Förderung gedeckten Kostenanteile dürfen nicht zum Gegenstand von Mietpreiserhöhungen gemacht werden. Bei einem Verstoß ist die gewährte Zuwendung zurückzuerstatten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Freiwillige Maßnahme — keine Auflage

Mindestens vier Wohneinheiten oder Gewerbefläche

Antrag vor Baubeginn

Technische Mindestanforderung bei Dachbegrünung

Keine Doppelförderung

Bindungsfristen und Rückzahlung

Keine Umlage auf die Miete

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt je nach Baustein 30 oder 50 Prozent der anerkannten Kosten, begrenzt durch feste Höchstbeträge je Quadratmeter. Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Sonderprogramm Begrünung private Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern: gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, extensive und intensive Dachbegrünung, bodengebundene Fassadenbegrünung, Entsiegelung versiegelter Flächen sowie die naturnahe Begrünung von Firmengeländen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertreter; Wohnanwesen brauchen in der Regel mindestens vier Wohneinheiten, Dachbegrünungen sind davon ausgenommen. Vorrang haben Maßnahmen in mit Grün unterversorgten Stadtgebieten und Hitzeinseln.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist schriftlich mit dem städtischen Vordruck beim Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU-I-3, Bayerstraße 28a) oder per Mail einzureichen — zwingend vor Baubeginn. Beizulegen sind Lageplan, Gestaltungsplan, Kostenangebote oder Kostenschätzung und ein aktueller Grundbuchauszug. Die Förderung wird schriftlich bewilligt und kann nachträglich nicht erhöht werden. Nach Fertigstellung meldet der Antragsteller die Arbeiten zur Abnahme an; gezahlt wird nach Abnahme und Rechnungsprüfung.

Häufige Fragen

Welche Maßnahmen fördert das Münchner Begrünungsprogramm?
Gefördert werden die gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, extensive und intensive Dachbegrünung, bodengebundene Fassadenbegrünung, die Entsiegelung versiegelter Flächen sowie die naturnahe Begrünung von Firmengeländen einschließlich Baumpflanzungen. Vorrang haben Maßnahmen in Stadtgebieten, die mit Grün unterversorgt sind und Hitzeinseln darstellen.
Wie hoch ist der Zuschuss pro Quadratmeter?
Innenhof-, Vorgarten- und intensive Dachbegrünung werden mit 50 Prozent der anerkannten Kosten bezuschusst, höchstens 100 Euro je Quadratmeter. Extensive Dachbegrünung erhält ebenfalls 50 Prozent, höchstens 25 Euro je Quadratmeter. Entsiegelung wird mit 30 Prozent und höchstens 40 Euro je Quadratmeter gefördert. Für naturnahe Flächen an Gewerbebauten gibt es 40 Euro je Quadratmeter und 375 Euro je gepflanztem Baum.
Können auch Einfamilienhäuser gefördert werden?
Für Innenhöfe, Vorgärten, Fassaden, begehbare Dächer und Entsiegelung verlangt die Richtlinie ein Bestandsgebäude mit mindestens vier Wohneinheiten. Die extensive Dachbegrünung ist davon ausgenommen und kann laut Stadt unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten gefördert werden — für kleinere Wohnhäuser ist das der praktisch wichtigste Baustein.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Nötig sind das ausgefüllte Antragsformular, ein Lageplan im Maßstab 1:1000, ein Gestaltungsplan in der Regel im Maßstab 1:100, verbindliche Kostenangebote oder eine prüfbare Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme sowie ein aktueller Grundbuchauszug. Bei Eigentümergemeinschaften kommen Verwaltervertrag und Beschluss der Eigentümerversammlung hinzu, bei Vertretung eine Vollmacht.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt erst nach Fertigstellung: Der Antragsteller zeigt die Fertigstellung an, vereinbart einen Abnahmetermin und legt die Abrechnung vor. Nach der Abnahme durch das Referat für Klima- und Umweltschutz und der Prüfung der Rechnungen wird die Zuschusssumme gezahlt. Eine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Summe ist ausgeschlossen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung) — Offizielle Programmseite
    stadt.muenchen.dePrimärquelleLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
  2. [02]
    Richtlinien Förderprogramm Begrünung (PDF)
    stadt.muenchen.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt München — Referat für Klima- und Umweltschutz
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