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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm Weststadt

Das Fassaden- und Hofflächenprogramm ist ein Zuschuss der Stadt Hamm aus der Städtebauförderung für Gebäude und Grundstücke im Soziale-Stadt-Gebiet Hamm Weststadt. Gefördert werden Fassadenverbesserung, Maßnahmen an Außenwänden und Dächern sowie Entsiegelung und Begrünung von Hof- und Gartenflächen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Stadt entscheidet im Rahmen ihrer Haushaltsmittel.

Zuständig
Stadt Hamm — Stadtplanungsamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Hamm — Stadtplanungsamt
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderung bezieht sich auf das gesamte vom Rat der Stadt Hamm nach Paragraf 171e Baugesetzbuch festgelegte Fördergebiet 'Hamm Weststadt'. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in Anlage A der Richtlinie. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre alt sein. Maßnahmen an Wohngebäuden sind förderfähig, wenn diese mindestens zwei Vollgeschosse haben; Ausnahmen sind bei gemischt genutzten oder städtebaulich besonders wichtigen Objekten möglich. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ohne schriftliche Genehmigung der Stadt Hamm bereits vor Bewilligung des Zuschusses begonnen wurden. Die Arbeiten müssen binnen zwölf Monaten nach Abschluss der Fördervereinbarung beendet sein.

Bei Begrünung und Gestaltung privater Grundstücksflächen muss die Zugänglichkeit für Mieter und Bewohner gesichert und deren Mitwirkung im Antrag nachgewiesen sein. Umgestaltete Innenhöfe müssen mindestens zehn Jahre der geförderten Nutzung dienen; die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden. Nicht förderfähig sind energetische Maßnahmen wie Dämmung an Fassade und Dach oder der Austausch von Fenstern und Türen, außerdem Eigenleistungen, zusätzliche Kfz-Stellplätze, Tropenhölzer, Skulpturen, Brunnen und Beleuchtungsanlagen. Ab einer Auftragshöhe von über 5.000 Euro sind je Gewerk mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit prüfbarem Aufmaß vorzulegen — oder ein schriftlicher Nachweis, dass keine drei Angebote zu bekommen waren.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Lage im Fördergebiet Hamm Weststadt

Gebäude mindestens zehn Jahre alt, mindestens zwei Vollgeschosse

Erst nach Bewilligung beginnen

Mieter beteiligen, zehn Jahre Zweckbindung, mietneutral

Energetische Maßnahmen und Eigenleistungen ausgeschlossen

Drei Angebote ab 5.000 Euro Auftragshöhe

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Fördergebiet Hamm Weststadt bezuschusst die Stadt die Verbesserung von Fassaden sowie die Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro brutto je hergerichtetem Quadratmeter. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Einverständnis des Eigentümers.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird auf dem Vordruck der Stadt Hamm beim Stadtplanungsamt eingereicht, bevor die Maßnahme beginnt. Beizufügen sind Skizzen oder Fotos des jetzigen Zustands mit Umfeld, ein Plan der künftigen Gestaltung möglichst im Maßstab 1:100, ein prüfbarer detaillierter Kostenvoranschlag — ab 5.000 Euro Auftragshöhe drei Angebote je Gewerk — sowie erforderliche Genehmigungen. Bei Mieteranträgen kommt die schriftliche Zustimmung des Eigentümers dazu, bei Hofbegrünung durch Eigentümer der Nachweis der Mieterbeteiligung. Die Einzelheiten regelt eine Vereinbarung zwischen Stadt und Antragsteller; danach bleiben zwölf Monate für die Umsetzung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss im Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm?
Grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro brutto je hergerichtetem Quadratmeter. Für Dach- und Fassadenbegrünung, Vorgarten- und Innenhofgestaltung sowie für Objekte im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften sind es 20 Prozent und maximal 12 Euro brutto je Quadratmeter.
Können auch Mieter einen Antrag stellen?
Ja. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter und Pächter von Gebäuden, baulichen Anlagen, Wohnungen und Teilgrundstücken im Geltungsbereich. Bei Anträgen von Mietern muss das schriftliche Einverständnis des Eigentümers vorliegen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ausgeschlossen.
Wird meine neue Dämmung mitgefördert?
Nein. Energetische Maßnahmen wie Dämmung an Fassade oder Dach und der Austausch von Fenstern und Türen sind ausdrücklich von der Förderung ausgenommen. Das Programm zielt auf das Erscheinungsbild und die ökologische Aufwertung.
Wer berät mich vor dem Antrag?
Für Fragen zum Programm und zu sonstigen Sanierungsmöglichkeiten steht der Quartiersarchitekt der Weststadt zur Verfügung. Zuständig in der Verwaltung ist das Stadtplanungsamt der Stadt Hamm.
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
Die Arbeiten müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Vereinbarung zwischen Stadt und Antragsteller beziehungsweise nach Zustimmung zum vorzeitigen Beginn beendet sein. Eine Fristverlängerung ist nur ausnahmsweise und mit schriftlicher Zustimmung der Stadt möglich; nachträglich erhöht wird der Zuschuss nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm Weststadt — Offizielle Programmseite
    hamm.dePrimärquelleStadt Hamm — Stadtplanungsamt
  2. [02]
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