Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Hamm — Stadtplanungsamt |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderung bezieht sich auf das gesamte vom Rat der Stadt Hamm nach Paragraf 171e Baugesetzbuch festgelegte Fördergebiet 'Hamm Weststadt'. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in Anlage A der Richtlinie. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre alt sein. Maßnahmen an Wohngebäuden sind förderfähig, wenn diese mindestens zwei Vollgeschosse haben; Ausnahmen sind bei gemischt genutzten oder städtebaulich besonders wichtigen Objekten möglich. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ohne schriftliche Genehmigung der Stadt Hamm bereits vor Bewilligung des Zuschusses begonnen wurden. Die Arbeiten müssen binnen zwölf Monaten nach Abschluss der Fördervereinbarung beendet sein.
Bei Begrünung und Gestaltung privater Grundstücksflächen muss die Zugänglichkeit für Mieter und Bewohner gesichert und deren Mitwirkung im Antrag nachgewiesen sein. Umgestaltete Innenhöfe müssen mindestens zehn Jahre der geförderten Nutzung dienen; die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden. Nicht förderfähig sind energetische Maßnahmen wie Dämmung an Fassade und Dach oder der Austausch von Fenstern und Türen, außerdem Eigenleistungen, zusätzliche Kfz-Stellplätze, Tropenhölzer, Skulpturen, Brunnen und Beleuchtungsanlagen. Ab einer Auftragshöhe von über 5.000 Euro sind je Gewerk mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit prüfbarem Aufmaß vorzulegen — oder ein schriftlicher Nachweis, dass keine drei Angebote zu bekommen waren.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Lage im Fördergebiet Hamm Weststadt
Gebäude mindestens zehn Jahre alt, mindestens zwei Vollgeschosse
Erst nach Bewilligung beginnen
Mieter beteiligen, zehn Jahre Zweckbindung, mietneutral
Energetische Maßnahmen und Eigenleistungen ausgeschlossen
Drei Angebote ab 5.000 Euro Auftragshöhe
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Fördergebiet Hamm Weststadt bezuschusst die Stadt die Verbesserung von Fassaden sowie die Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro brutto je hergerichtetem Quadratmeter. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Einverständnis des Eigentümers.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird auf dem Vordruck der Stadt Hamm beim Stadtplanungsamt eingereicht, bevor die Maßnahme beginnt. Beizufügen sind Skizzen oder Fotos des jetzigen Zustands mit Umfeld, ein Plan der künftigen Gestaltung möglichst im Maßstab 1:100, ein prüfbarer detaillierter Kostenvoranschlag — ab 5.000 Euro Auftragshöhe drei Angebote je Gewerk — sowie erforderliche Genehmigungen. Bei Mieteranträgen kommt die schriftliche Zustimmung des Eigentümers dazu, bei Hofbegrünung durch Eigentümer der Nachweis der Mieterbeteiligung. Die Einzelheiten regelt eine Vereinbarung zwischen Stadt und Antragsteller; danach bleiben zwölf Monate für die Umsetzung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss im Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm?
Können auch Mieter einen Antrag stellen?
Wird meine neue Dämmung mitgefördert?
Wer berät mich vor dem Antrag?
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm Weststadt — Offizielle Programmseitehamm.dePrimärquelleStadt Hamm — Stadtplanungsamt
- [02]Richtlinien der Stadt Hamm über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen im Soziale-Stadt-Gebiet Hamm Weststadt (PDF)hamm.deRechtsgrundlageStadt Hamm — Stadtplanungsamt