Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Kommunales Programm |
| Fördergeber | Stadt Hamm — Stadtplanungsamt |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderung bezieht sich auf das gesamte vom Rat der Stadt Hamm nach Paragraf 171e Baugesetzbuch festgelegte Fördergebiet 'Hamm Weststadt'. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in Anlage A der Richtlinie. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre alt sein. Maßnahmen an Wohngebäuden sind förderfähig, wenn diese mindestens zwei Vollgeschosse haben; Ausnahmen sind bei gemischt genutzten oder städtebaulich besonders wichtigen Objekten möglich. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ohne schriftliche Genehmigung der Stadt Hamm bereits vor Bewilligung des Zuschusses begonnen wurden. Die Arbeiten müssen binnen zwölf Monaten nach Abschluss der Fördervereinbarung beendet sein.
Bei Begrünung und Gestaltung privater Grundstücksflächen muss die Zugänglichkeit für Mieter und Bewohner gesichert und deren Mitwirkung im Antrag nachgewiesen sein. Umgestaltete Innenhöfe müssen mindestens zehn Jahre der geförderten Nutzung dienen; die Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden. Nicht förderfähig sind energetische Maßnahmen wie Dämmung an Fassade und Dach oder der Austausch von Fenstern und Türen, außerdem Eigenleistungen, zusätzliche Kfz-Stellplätze, Tropenhölzer, Skulpturen, Brunnen und Beleuchtungsanlagen. Ab einer Auftragshöhe von über 5.000 Euro sind je Gewerk mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben mit prüfbarem Aufmaß vorzulegen — oder ein schriftlicher Nachweis, dass keine drei Angebote zu bekommen waren.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Lage im Fördergebiet Hamm Weststadt |
| Gebäude mindestens zehn Jahre alt, mindestens zwei Vollgeschosse |
| Erst nach Bewilligung beginnen |
| Mieter beteiligen, zehn Jahre Zweckbindung, mietneutral |
| Energetische Maßnahmen und Eigenleistungen ausgeschlossen |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Fördergebiet Hamm Weststadt bezuschusst die Stadt die Verbesserung von Fassaden sowie die Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro brutto je hergerichtetem Quadratmeter. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Einverständnis des Eigentümers.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Förderfähigkeit klären und Quartiersarchitekten ansprechen
Gefördert werden Objekte im Fördergebiet „Hamm Weststadt“ (Lageplan in Anlage A der Richtlinie), die bei Antragstellung mindestens zehn Jahre alt sind. Wohngebäude brauchen mindestens zwei Vollgeschosse, Ausnahmen sind bei gemischt genutzten oder städtebaulich besonders wichtigen Objekten möglich. Bei Fragen berät der Quartiersarchitekt.
- 02
Kostenvoranschläge einholen und Planunterlagen zusammenstellen
Dem Antrag beizufügen sind Skizzen oder Fotos des jetzigen Zustands, ein Plan der künftigen Gestaltung und ein prüfbarer Kostenvoranschlag. Ab über 5.000 Euro Auftragshöhe sind je Gewerk mindestens drei vergleichbare Kostenvoranschläge von Fachbetrieben nötig, ersatzweise ein schriftlicher Nachweis über die Anfrage. Hinzu kommen erforderliche öffentliche Genehmigungen, bei Mieteranträgen das schriftliche Einverständnis des Eigentümers und bei Hofbegrünung durch Eigentümer der Nachweis der Mieterbeteiligung.
- 03
Antrag auf dem Vordruck der Stadt Hamm vor Maßnahmenbeginn einreichen
Der Antrag ist auf dem vorgesehenen Vordruck bei der Stadt Hamm (Stadtplanungsamt) einzureichen. Maßnahmen, die ohne schriftliche Genehmigung der Stadt vor der Bewilligung begonnen wurden, sind nicht förderfähig.
Antragsformular (PDF) - 04
Vereinbarung mit der Stadt abschließen, Arbeiten binnen zwölf Monaten beenden
Die Einzelheiten regelt eine Vereinbarung zwischen Stadt und Antragsteller. Die Arbeiten müssen binnen zwölf Monaten nach Abschluss der Vereinbarung oder der Zustimmung zum vorzeitigen Beginn beendet sein; der Zuschuss kann nachträglich nicht erhöht werden, eine Fristverlängerung ist nur ausnahmsweise mit schriftlicher Zustimmung der Stadt möglich.
- 05
Kostennachweis binnen zwei Monaten einreichen, Zuschuss erhalten
Binnen zwei Monaten nach Abschluss der Maßnahme sind ein Nachweis über die Kosten sowie die Originalrechnungen und Ausgabebelege vorzulegen. Nach Überprüfung und Anerkennung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss im Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm?
Können auch Mieter einen Antrag stellen?
Wird meine neue Dämmung mitgefördert?
Wer berät mich vor dem Antrag?
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm Weststadt — Offizielle Programmseitehamm.dePrimärquelleStadt Hamm — Stadtplanungsamt
- [02]Richtlinien der Stadt Hamm über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen im Soziale-Stadt-Gebiet Hamm Weststadt (PDF)hamm.deRechtsgrundlageStadt Hamm — Stadtplanungsamt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.