Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt |
| Förderhöhe | 500 € – 25.000 € |
| Förderquote | 60 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
„Anträge müssen vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt und bewilligt werden. Schon umgesetzte Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden.“ Als Beginn zählt der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags; ausgenommen ist die Beauftragung eines Statikers zur Eignungsprüfung. Gefördert werden ausschließlich freiwillige Maßnahmen. Auf Neubauten mit verpflichtender Dachbegrünung gibt es keine Grundförderung — nur die Zusatzmodule, und auch die nur, wenn die Begrünung über die bau- und naturschutzrechtlichen Verpflichtungen beziehungsweise die Regelungen im städtebaulichen Vertrag hinausgeht. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Gebäuden und Grundstücken, Erbbauberechtigte, Mieter und Mietergemeinschaften sowie Interessensgruppen wie Vereine und Initiativen mit Zustimmung des Grundstückseigentümers, außerdem Unternehmen und städtische Gesellschaften.
Bei Bestandsgebäuden sind mindestens 8 cm Substratdicke gefordert, bei Neubauten ohne verpflichtende Dachbegrünung mindestens 12 cm. Verlangt wird außerdem eine artenreiche Bepflanzung oder Ansaat aus mindestens 15 verschiedenen biodiversitätsfördernden, klimaangepassten und bevorzugt gebietsheimischen Pflanzenarten. Dichtungsbahnen aus PVC sind nicht förderfähig. Nach Bewilligung beträgt die Frist zur Umsetzung zwölf Monate, danach verfällt die Bewilligung — ein neuer Antrag ist dann möglich. Wird fristgerecht umgesetzt, sind spätestens nach drei Monaten die Verwendungsnachweise zusammen mit dem Auszahlungsantrag einzureichen. Bei Umsetzung in Eigenleistung sind nur Materialkosten förderfähig, die notwendigen Arbeitsstunden nicht. Wer selbst baut, muss verpflichtend das kostenlose Beratungsangebot der Stadt im Rahmen der GebäudeGrün-hoch³-Förderung wahrnehmen. Jede Maßnahme — Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung — kann nur einmal pro Liegenschaft und Jahr gefördert werden. Planung und Umsetzung müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen, unter anderem nach DIN-Normen und FLL-Richtlinien. Arbeitskosten für Investitionsmaßnahmen, die über dieses Programm bezuschusst werden, können nicht mehr nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bei Zuschüssen über 1.500 Euro erhält die Finanzbehörde nach der Mitteilungsverordnung Nachricht.
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
Antrag vor Umsetzung, Bewilligung abwarten
Nur freiwillige Maßnahmen
Antragsberechtigte einschließlich Mieter
Technische Mindestanforderungen Dachbegrünung
Fristen nach Bewilligung
Eigenleistung nur mit Beratungspflicht
Einmal je Liegenschaft und Jahr
Steuerliche Folge beachten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 60 % | 25.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro. Zuschüsse unter 500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Mit GebäudeGrün hoch³ bezuschusst die Stadt Freiburg im Breisgau Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Dachbegrünung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung lassen sich Zusatzmodule für Intensivbegrünung, Retentionsgründach, Biodiversitätsgründach und Solar-Gründach addieren. Je Baustein sind bis zu 15.000 Euro je Liegenschaft möglich, beim Regenwasserrückhalt 3.000 Euro; kombiniert liegt die Obergrenze bei 25.000 Euro. Antragsberechtigt sind auch Mieter und Interessengruppen mit Zustimmung der Eigentümer.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 41.667 €
pro Antrag
- Gesamtkosten41.667 €
- Förderfähige Basis41.667 €
- Zuschuss– 25.000 €
- Dein Eigenanteil16.667 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Vor dem Antrag empfiehlt die Stadt die kostenlose Erstberatung durch das Umweltschutzamt beziehungsweise die Begrünungsfachleute — telefonisch oder vor Ort. Der Förderantrag wird online oder per Formular gestellt und muss vor Beginn der Maßnahme bewilligt sein; als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags. Nach der Bewilligung bleiben zwölf Monate zur Umsetzung. Spätestens drei Monate nach Fertigstellung sind Verwendungsnachweise und Auszahlungsantrag einzureichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss bei GebäudeGrün hoch³?
Was bedeutet die modulare Förderung beim Gründach?
Können auch Mieter die Förderung beantragen?
Was wird beim Entsiegeln und beim Regenwasser gefördert?
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Lässt sich das Programm mit anderen städtischen Förderungen kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe — Offizielle Programmseitefreiburg.dePrimärquelleStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
- [02]Förderprogramme der Stadt Freiburg (Übersicht)freiburg.dePrimärquelleStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt
- [03]Richtlinie GebäudeGrün hoch³ (PDF, in Kraft seit 25.11.2025)freiburg.deRechtsgrundlageStadt Freiburg im Breisgau — Umweltschutzamt