BundesBonus
Zuschuss · bis 3.000 € Land Aktuell bis 31.12.2026

Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen

Der Freistaat Thüringen fördert über die Thüringer Aufbaubank den Bau und die Nachrüstung vollbiologischer Kleinkläranlagen auf Grundstücken, die dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal angeschlossen werden. Grundstückseigentümer erhalten für den Ersatzneubau 3.000 Euro Grundzuschuss (bis 4 Einwohnerwerte), für die Nachrüstung 1.500 Euro – jeweils zuzüglich Beträgen je weiterem Einwohnerwert.

Max. Förderung
3.000 €
pro Antrag
Zuständig
Thüringer Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Thüringer Aufbaubank
Förderhöhe 1.500 € – 3.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Der Freistaat Thüringen fördert über die Thüringer Aufbaubank den Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik. Ziel ist es, zum Schutz der Gewässer den Anteil moderner, biologisch reinigender Kleinkläranlagen zu erhöhen.

Antragsberechtigt sind Bauherren – also Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte – von Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des kommunalen Aufgabenträgers dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal oder eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) gewährt. Für den Ersatzneubau einer Anlage mit biologischer Reinigungsstufe beträgt der Grundzuschuss 3.000 Euro (Ausbaugröße bis 4 Einwohnerwerte) zuzüglich 300 Euro je weiterem Einwohnerwert; für die Nachrüstung 1.500 Euro zuzüglich 150 Euro je weiterem Einwohnerwert. Für private Anlagen ist die Zuwendung auf höchstens 25.000 Euro begrenzt.

Der Antrag wird beim kommunalen Aufgabenträger gestellt und von diesem an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet. Bewilligende Stelle ist die Thüringer Aufbaubank.

Schnell-Check

Passt Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter (Bauherr) der Kleinkläranlage

Das Grundstück wird laut Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal oder eine kommunale Kläranlage angeschlossen

Die Kleinkläranlage entspricht dem Stand der Technik mit biologischer Reinigungsstufe (bauaufsichtliche Zulassung bzw. Eignungsnachweis)

Für den ordnungsgemäßen Betrieb wird ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb nachgewiesen

Mit dem Vorhaben wird erst nach Zustimmung der Thüringer Aufbaubank zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung): Für den Ersatzneubau einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe 3.000 Euro Grundzuschuss (Ausbaugröße bis 4 Einwohnerwerte) zuzüglich 300 Euro je weiterem Einwohnerwert; für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage 1.500 Euro (bis 4 EW) zuzüglich 150 Euro je weiterem EW. Bei Gruppenkläranlagen zusätzlich 300 Euro je laufendem Meter Schmutzwasserkanal. Die Zuwendung für private Anlagen ist auf höchstens 25.000 Euro begrenzt.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird beim zuständigen kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Zweckverband oder Gemeinde) gestellt, der die Anträge prüft und als Vorschlagsliste bis spätestens 30. September des Jahres an die Thüringer Aufbaubank weiterleitet. Mit dem Bau darf erst nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden; Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch die Thüringer Aufbaubank nach Fertigstellung.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung für Kleinkläranlagen in Thüringen beantragen?
Antragsberechtigt sind Bauherren, also Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte, deren Grundstück dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal oder eine kommunale Kläranlage angeschlossen wird.
Wie hoch ist der Zuschuss für einen Ersatzneubau?
Für den Ersatzneubau einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe beträgt der Grundzuschuss 3.000 Euro für eine Ausbaugröße bis 4 Einwohnerwerte, zuzüglich 300 Euro je weiterem Einwohnerwert.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Nachrüstung?
Für die Nachrüstung einer vorhandenen Anlage mit biologischer Reinigungsstufe beträgt der Grundzuschuss 1.500 Euro bis 4 Einwohnerwerte, zuzüglich 150 Euro je weiterem Einwohnerwert.
Welche Voraussetzungen muss mein Grundstück erfüllen?
Das Grundstück muss laut Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an die kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden. Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und regelmäßig gewartet werden.
Wo und bis wann stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird beim zuständigen kommunalen Aufgabenträger gestellt, der ihn bis spätestens 30. September des Jahres an die Thüringer Aufbaubank weiterleitet. Erst nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn darf gebaut werden.
Wird auch der Bau einer Gruppenkläranlage gefördert?
Ja, bei Gruppenkläranlagen wird zusätzlich der Bau von Schmutzwasserkanälen im öffentlichen Raum mit 300 Euro je laufendem Meter gefördert. Die Zuwendung für private Anlagen ist auf höchstens 25.000 Euro begrenzt.

Mehr zu Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen — Offizielle Programmseite
    masserberg.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank
  2. [02]
    Thüringer Aufbaubank – Förderung von Kleinkläranlagen
    aufbaubank.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank
  3. [03]
    Thüringer Aufbaubank – Kleinkläranlage bauen oder nachrüsten
    aufbaubank.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank
Teilen
Merken