Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Thüringer Aufbaubank |
| Förderhöhe | 1.500 € – 3.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Der Freistaat Thüringen fördert über die Thüringer Aufbaubank den Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik. Ziel ist es, zum Schutz der Gewässer den Anteil moderner, biologisch reinigender Kleinkläranlagen zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind Bauherren – also Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte – von Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des kommunalen Aufgabenträgers dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal oder eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung) gewährt. Für den Ersatzneubau einer Anlage mit biologischer Reinigungsstufe beträgt der Grundzuschuss 3.000 Euro (Ausbaugröße bis 4 Einwohnerwerte) zuzüglich 300 Euro je weiterem Einwohnerwert; für die Nachrüstung 1.500 Euro zuzüglich 150 Euro je weiterem Einwohnerwert. Für private Anlagen ist die Zuwendung auf höchstens 25.000 Euro begrenzt.
Der Antrag wird beim kommunalen Aufgabenträger gestellt und von diesem an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet. Bewilligende Stelle ist die Thüringer Aufbaubank.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter (Bauherr) der Kleinkläranlage
Das Grundstück wird laut Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an einen kommunalen Kanal oder eine kommunale Kläranlage angeschlossen
Die Kleinkläranlage entspricht dem Stand der Technik mit biologischer Reinigungsstufe (bauaufsichtliche Zulassung bzw. Eignungsnachweis)
Für den ordnungsgemäßen Betrieb wird ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb nachgewiesen
Mit dem Vorhaben wird erst nach Zustimmung der Thüringer Aufbaubank zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbetragsfinanzierung): Für den Ersatzneubau einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe 3.000 Euro Grundzuschuss (Ausbaugröße bis 4 Einwohnerwerte) zuzüglich 300 Euro je weiterem Einwohnerwert; für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage 1.500 Euro (bis 4 EW) zuzüglich 150 Euro je weiterem EW. Bei Gruppenkläranlagen zusätzlich 300 Euro je laufendem Meter Schmutzwasserkanal. Die Zuwendung für private Anlagen ist auf höchstens 25.000 Euro begrenzt.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird beim zuständigen kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Zweckverband oder Gemeinde) gestellt, der die Anträge prüft und als Vorschlagsliste bis spätestens 30. September des Jahres an die Thüringer Aufbaubank weiterleitet. Mit dem Bau darf erst nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden; Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch die Thüringer Aufbaubank nach Fertigstellung.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung für Kleinkläranlagen in Thüringen beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss für einen Ersatzneubau?
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Nachrüstung?
Welche Voraussetzungen muss mein Grundstück erfüllen?
Wo und bis wann stelle ich den Antrag?
Wird auch der Bau einer Gruppenkläranlage gefördert?
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Unsere Quellen
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- [02]Thüringer Aufbaubank – Förderung von Kleinkläranlagenaufbaubank.dePrimärquelleThüringer Aufbaubank
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