Auf einen Blick
| Förderart | Steuervorteil |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen |
| Förderhöhe | bis zu 1.200 € |
| Förderquote | bis 20 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
§ 35a EStG ist eine der reichweitenstärksten Steuerermäßigungen in Deutschland und richtet sich an alle Steuerpflichtigen mit eigenem Haushalt — Mieter genauso wie Eigentümer.
Die Norm unterscheidet drei Kategorien: Handwerkerleistungen (Renovierung, Reparatur, Modernisierung — bis 1.200 € Bonus), haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gartenpflege, Pflegedienst — bis 4.000 € Bonus) und haushaltsnahe Beschäftigung als Mini-Job (bis 510 € Bonus).
Wichtig für Mieter: die Nebenkostenabrechnung des Vermieters enthält oft haushaltsnahe Lohnanteile (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger), die als § 35a abgesetzt werden können — sofern in der Abrechnung getrennt ausgewiesen.
Passt § 35a EStG zu dir?
3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Eigener Haushalt im Inland (gemietet oder Eigentum) |
| Rechnung mit getrenntem Lohn- und Materialanteil |
| Bezahlung per Überweisung (keine Barzahlung) |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 20 % | 1.200 € |
Was bekommst du konkret?
20 Prozent des Lohnanteils der Rechnung — Material wird nicht gefördert.
Maximale Boni pro Jahr und Haushalt:
- Handwerkerleistungen: 1.200 € Bonus (= 6.000 € Lohnanteil)
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 4.000 € Bonus (= 20.000 € Lohnanteil)
- Mini-Job im Haushalt: 510 € Bonus (= 2.550 € Lohnanteil)
Beide Kategorien sind parallel pro Jahr nutzbar.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Bei Beauftragung schriftlich um getrennten Lohn- und Materialanteil in der Rechnung bitten.
- 02
Nach Leistung die Rechnung prüfen — Lohnanteil muss separat ausgewiesen sein. Anfahrtskosten zählen zum Lohnanteil. Bei pauschalen Endbeträgen Lohnanteil nachfordern.
- 03
Bezahlung ausschließlich per Überweisung, Online-Banking oder Lastschrift — Bar-Zahlung disqualifiziert von § 35a.
- 04
In der Einkommensteuererklärung die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen (Formular 2025: Zeilen 6 bis 8) — Arbeitskosten eintragen, das Finanzamt zieht 20 Prozent direkt von der Steuer ab.
Häufige Fragen
Was zählt zum Lohnanteil bei § 35a EStG?
Kann ich § 35a auch als Mieter über die Nebenkostenabrechnung nutzen?
Was passiert, wenn der Handwerker den Lohnanteil nicht trennt?
Kann ich § 35a und § 35c EStG kombinieren?
Service · Steuererklärung
Empfehlung von BundesBonus
Den Handwerkerbonus in der Steuererklärung eintragen
Die Ermäßigung beantragst du in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Begünstigt ist nur der Anteil für Arbeit, Maschinen und Anfahrt, nicht das Material. smartsteuer führt dich Zeile für Zeile durch die Anlage.
smartsteuer ausprobierenMehr zu § 35a EStG und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]§ 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen — Offizielle Programmseitegesetze-im-internet.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [02]Verbraucherzentrale — Steuern sparen mit § 35averbraucherzentrale.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [03]BMF-Schreiben 09.11.2016 — Anwendung § 35a EStGesth.bundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [04]Verbraucherzentrale — Steuern sparen mit § 35averbraucherzentrale.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.