Auf einen Blick
| Förderart | Steuervorteil |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium der Finanzen |
| Förderhöhe | bis zu 5.710 € |
| Förderquote | 20 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
§ 35a EStG ist eine der reichweitenstärksten Steuerermäßigungen in Deutschland und richtet sich an alle Steuerpflichtigen mit eigenem Haushalt — Mieter genauso wie Eigentümer.
Die Norm unterscheidet drei Kategorien: Handwerkerleistungen (Renovierung, Reparatur, Modernisierung — bis 1.200 € Bonus), haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzhilfe, Gartenpflege, Pflegedienst — bis 4.000 € Bonus) und haushaltsnahe Beschäftigung als Mini-Job (bis 510 € Bonus).
Wichtig für Mieter: die Nebenkostenabrechnung des Vermieters enthält oft haushaltsnahe Lohnanteile (Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger), die als § 35a abgesetzt werden können — sofern in der Abrechnung getrennt ausgewiesen.
Passt § 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Eigener Haushalt im Inland (gemietet oder Eigentum)
Rechnung mit getrenntem Lohn- und Materialanteil
Bezahlung per Überweisung (keine Barzahlung)
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 21.4.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag20 %5.710 €
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Bei Beauftragung schriftlich um getrennten Lohn- und Materialanteil in der Rechnung bitten.
- 02
Nach Leistung die Rechnung prüfen — Lohnanteil muss separat ausgewiesen sein. Anfahrtskosten zählen zum Lohnanteil. Bei pauschalen Endbeträgen Lohnanteil nachfordern.
- 03
Bezahlung ausschließlich per Überweisung, Online-Banking oder Lastschrift — Bar-Zahlung disqualifiziert von § 35a.
- 04
In der Einkommensteuererklärung die Anlage „Sonstiges" Zeile 5–7 ausfüllen — Lohnanteil eintragen, das Finanzamt zieht 20 Prozent direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer ab.
Häufige Fragen
Was zählt zum Lohnanteil bei § 35a EStG?
Kann ich § 35a auch als Mieter über die Nebenkostenabrechnung nutzen?
Was passiert, wenn der Handwerker den Lohnanteil nicht trennt?
Kann ich § 35a und § 35c EStG kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]§ 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen — Offizielle Programmseitegesetze-im-internet.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [02]BMF-Schreiben 09.11.2016 — Anwendung § 35a EStGbundesfinanzministerium.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen
- [03]Verbraucherzentrale — Steuern sparen mit § 35averbraucherzentrale.dePrimärquelleBundesministerium der Finanzen