Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Bundesstadt Bonn — Amt für Umwelt und Stadtgrün |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Wörtlich: 'Die Förderung gilt für das Stadtgebiet von Bonn.' Förderberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte privat oder gewerblich genutzter Grundstücke sowie sonstige Nutzungsberechtigte mit Einwilligung des Eigentümers. Modul 1 Dachbegrünung (extensiv, intensiv, Solar-Gründach, Retentions- und Biodiversitäts-Gründach), Modul 2 boden- und wandgebundene Fassadenbegrünung, Modul 3 Entsiegelung mit anschließender Begrünung, Modul 4 Systeme zur Regenwasserretention. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Entsiegelung werden erst ab einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 4 Quadratmetern gefördert.
Maßnahmen in Eigenleistung sind förderfähig, allerdings zum halben Satz. Wörtlich: 'Bei Eigenleistung können nur die Materialkosten angerechnet werden, eine Förderung der Eigenleistung selbst (Arbeitszeit) ist ausgeschlossen.' Wörtlich: 'Mit der Ausführung der geförderten Maßnahmen darf nicht vor Bewilligung (Erhalt des Bescheides) der Förderung begonnen werden. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages zu werten.' Wörtlich: 'Die geförderte Maßnahme ist innerhalb von 12 Monaten nach Zugang des Bewilligungsbescheids vollständig umzusetzen.' Der Verwendungsnachweis folgt innerhalb von drei Monaten nach Abschluss.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Fördergebiet und Antragsberechtigte
Vier Module
Mindestgrößen 4 Quadratmeter
Eigenleistung möglich, aber nur Material
Erst Bewilligung, dann Auftrag
Umsetzung binnen zwölf Monaten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 10.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro. Die Bundesstadt Bonn bezuschusst über das Förderprogramm Begrünung vier Bausteine: Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung mit anschließender Begrünung und Systeme zur Regenwasserretention. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte privat oder gewerblich genutzter Grundstücke im Stadtgebiet. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, insgesamt maximal 10.000 Euro je Gebäude oder Grundstück.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 20.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten20.000 €
- Förderfähige Basis20.000 €
- Zuschuss– 10.000 €
- Dein Eigenanteil10.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Vor jeder Beauftragung den Förderantrag stellen: Antragsformular digital ausfüllen und mit Fotos des Ausgangszustands, Lageplan, Kostenvoranschlag beziehungsweise Produktinformationen und Grundbuchauszug einreichen. Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs und unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel bewilligt. Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf beauftragt oder Material gekauft werden. Die Umsetzung muss binnen zwölf Monaten erfolgen, der Verwendungsnachweis binnen drei Monaten danach.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt Bonn für eine Entsiegelung im Vorgarten?
Wird eine Zisterne auch ohne Begrünungsmaßnahme gefördert?
Was passiert, wenn ich Fachfirma und Eigenleistung mische?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Kann ich zusätzlich Bundes- oder Landesmittel nutzen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Begrünung der Stadt Bonn — Offizielle Programmseitebonn.dePrimärquelleBundesstadt Bonn — Amt für Umwelt und Stadtgrün
- [02]Bonn entsiegelt: Grau raus, Grün reinbonn.dePrimärquelleBundesstadt Bonn — Amt für Umwelt und Stadtgrün
- [03]Förderrichtlinie Begrünung (Volltext)bonn.deRechtsgrundlageBundesstadt Bonn — Amt für Umwelt und Stadtgrün