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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Bochums Dächer, Fassaden und Gärten — ökologisch und klimaangepasst

Das kommunale Förderprogramm 'Bochums Dächer, Fassaden und Gärten' ist ein Zuschuss der Stadt Bochum für private Grundstückseigentümer, die ihr Dach oder ihre Hausfassade begrünen oder befestigte Gartenflächen wieder in bepflanzte Flächen umwandeln. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Voraussetzung ist ein vorheriges Beratungsgespräch beim beauftragten Fachbüro.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Bochum — Umwelt- und Grünflächenamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Bochum — Umwelt- und Grünflächenamt
Förderhöhe 500 € – 25.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Ohne vorheriges Beratungsgespräch beim von der Stadt beauftragten Fachunternehmen ist kein Antrag möglich. Im Gespräch wird die Förderfähigkeit geprüft und eine fachliche Maßnahmenbeschreibung erstellt, die dem Antrag als Anlage beiliegt. Mit der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Wer vorher startet, verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Voraussetzung ist, dass sich das Grundstück im entsprechenden Eigentum befindet.

Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung und naturnahe Gestaltung von Gartenflächen. Maßnahmen außerhalb dieser drei Kategorien fallen nicht darunter. Der Zuschuss muss mindestens 500 Euro erreichen und ist auf 25.000 Euro pro Antrag und Jahr begrenzt. Das Jahresbudget des Programms beträgt 300.000 Euro.

Schnell-Check

Passt Bochums Dächer, Fassaden und Gärten — ökologisch und klimaangepasst zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Beratungsgespräch ist Pflicht

Erst nach Bewilligung bauen

Grundstück im eigenen Eigentum

Förderfähige Maßnahmenarten

Bagatellgrenze und Jahresdeckel

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %25.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro. Zuschüsse unter 500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Die Stadt Bochum bezuschusst Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung und naturnahe Gestaltung von Gartenflächen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Ein Beratungsgespräch ist Pflicht.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bochums Dächer, Fassaden und Gärten — ökologisch und klimaangepasst
50.000 €

Förderfähig sind max. 50.000 €

Rechnerische Schätzung
25.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten50.000 €
  • Förderfähige Basis50.000 €
  • Zuschuss– 25.000 €
  • Dein Eigenanteil25.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst einen kostenlosen Beratungstermin beim beauftragten Fachbüro vereinbaren; dort wird die Förderfähigkeit geprüft und eine Maßnahmenbeschreibung erstellt. Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Beratung bereitgestellt und samt Nachweisen — etwa Kostenvoranschlag und Aufmaß — beim beratenden Büro eingereicht. Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf gebaut werden. Nach Fertigstellung folgen Schlussrechnungen, Überweisungsnachweise und Fotos, danach wird ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wer berät mich vor dem Antrag in Bochum?
Die Beratung erfolgt über ein von der Stadt beauftragtes Fachunternehmen, aktuell die Bönte Garten- und Landschaftsbau GmbH. Der Termin ist kostenlos und kann per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 02330 70149 vereinbart werden.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Dachbegrünung in Bochum?
Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Nach unten gilt eine Bagatellgrenze von 500 Euro: Fällt der rechnerische Zuschuss darunter, wird nicht gefördert.
Kann ich schon Angebote annehmen, bevor der Bescheid da ist?
Nein. Mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Planen und Angebote einholen ist erlaubt, die Auftragsvergabe sollte aber bis zur Bewilligung warten.
Sind auch Vereine antragsberechtigt?
Ja, gemeinnützige Vereine und Stiftungen können einen Antrag stellen, sofern sich das Grundstück in ihrem Eigentum befindet oder grundsätzlich in privatem Besitz ist. Ebenso antragsberechtigt sind private Eigentümer und Erbbauberechtigte.
Was passiert nach der Fertigstellung?
Nach Abschluss der Arbeiten sind Schlussrechnungen, Überweisungsnachweise und Fotos entsprechend den Anforderungen der Förderzusage einzureichen. Danach wird der Förderzuschuss ausgezahlt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bochums Dächer, Fassaden und Gärten — ökologisch und klimaangepasst — Offizielle Programmseite
    bochum.dePrimärquelleStadt Bochum — Umwelt- und Grünflächenamt
  2. [02]
    Pressemeldung der Stadt Bochum zum kommunalen Förderprogramm
    bochum.dePrimärquelleStadt Bochum — Umwelt- und Grünflächenamt
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