Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Bochum — Umwelt- und Grünflächenamt |
| Förderhöhe | 500 € – 25.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Ohne vorheriges Beratungsgespräch beim von der Stadt beauftragten Fachunternehmen ist kein Antrag möglich. Im Gespräch wird die Förderfähigkeit geprüft und eine fachliche Maßnahmenbeschreibung erstellt, die dem Antrag als Anlage beiliegt. Mit der Maßnahme darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Wer vorher startet, verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Voraussetzung ist, dass sich das Grundstück im entsprechenden Eigentum befindet.
Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung und naturnahe Gestaltung von Gartenflächen. Maßnahmen außerhalb dieser drei Kategorien fallen nicht darunter. Der Zuschuss muss mindestens 500 Euro erreichen und ist auf 25.000 Euro pro Antrag und Jahr begrenzt. Das Jahresbudget des Programms beträgt 300.000 Euro.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Beratungsgespräch ist Pflicht
Erst nach Bewilligung bauen
Grundstück im eigenen Eigentum
Förderfähige Maßnahmenarten
Bagatellgrenze und Jahresdeckel
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 25.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro. Zuschüsse unter 500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Die Stadt Bochum bezuschusst Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung und naturnahe Gestaltung von Gartenflächen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Ein Beratungsgespräch ist Pflicht.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 50.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten50.000 €
- Förderfähige Basis50.000 €
- Zuschuss– 25.000 €
- Dein Eigenanteil25.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst einen kostenlosen Beratungstermin beim beauftragten Fachbüro vereinbaren; dort wird die Förderfähigkeit geprüft und eine Maßnahmenbeschreibung erstellt. Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Beratung bereitgestellt und samt Nachweisen — etwa Kostenvoranschlag und Aufmaß — beim beratenden Büro eingereicht. Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf gebaut werden. Nach Fertigstellung folgen Schlussrechnungen, Überweisungsnachweise und Fotos, danach wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wer berät mich vor dem Antrag in Bochum?
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Dachbegrünung in Bochum?
Kann ich schon Angebote annehmen, bevor der Bescheid da ist?
Sind auch Vereine antragsberechtigt?
Was passiert nach der Fertigstellung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bochums Dächer, Fassaden und Gärten — ökologisch und klimaangepasst — Offizielle Programmseitebochum.dePrimärquelleStadt Bochum — Umwelt- und Grünflächenamt
- [02]Pressemeldung der Stadt Bochum zum kommunalen Förderprogrammbochum.dePrimärquelleStadt Bochum — Umwelt- und Grünflächenamt