Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Bundesprogramm |
| Fördergeber | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Förderquote | bis 15 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Das BAFA fördert damit energetische Verbesserungen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Förderfähig sind die Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), die Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren einschließlich der Aufbereitung von Vorhangfassaden sowie sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Zu den Wohngebäuden zählen auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen.
Antragsberechtigt sind alle Investoren, etwa private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Wer nicht Eigentümer ist, kann den Antrag nur stellen, wenn der Eigentümer vorher informiert wurde und die Pflichten aus der Förderung bestätigt. Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus läuft dagegen über die KfW 261; beides lässt sich für dasselbe Vorhaben nicht kombinieren.
Passt BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Liegt der Bauantrag bzw. die Bauanzeige Ihres Gebäudes mindestens fünf Jahre zurück? |
| Binden Sie einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes ein? |
| Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen unbedingten Liefer- oder Leistungsvertrag schließen? |
| Geht es um Dämmung, Fenster, Außentüren oder außenliegenden Sonnenschutz an einem Gebäude in Deutschland? |
| Verzichten Sie für dieselbe Maßnahme auf die Steuerermäßigung nach § 35c EStG? |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit, je Gebäude und Kalenderjahr. Wird der iSFP-Bonus gewährt, steigen die Grenzen auf 60.000, 30.000 und 15.000 Euro. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten setzt voraus, dass die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Er wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei einer Wohneinheit gewährt und gilt nur für den Betrag darüber. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 % gefördert. Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 kommt für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings ein WPB-Bonus hinzu.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Energieeffizienz-Experten aus der dena-Liste einbinden
Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erfordert zwingend die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten; passende Experten listet die Deutsche Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Experte unterstützt bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung und stellt die technischen Unterlagen für Antrag und Verwendungsnachweis bereit. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor der Antragstellung erbracht werden und gelten für sich genommen nicht als Vorhabenbeginn.
- 02
Für den iSFP-Bonus den Sanierungsfahrplan schon vor dem Antrag vorliegen haben
Ist die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte, allerdings bei einer Wohneinheit erst ab Investitionskosten von 30.000 Euro im jeweiligen Antrag und nur für den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt. Der iSFP muss bereits bei der Antragstellung vorliegen; der Energieeffizienz-Experte bestätigt ihn bei der Erstellung der Technischen Projektbeschreibung.
- 03
Vertrag mit dem Fachbetrieb nur unter der Bedingung der Förderzusage schließen
Zunächst können Angebote von Fachunternehmen eingeholt werden. Spätestens bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde und das voraussichtliche Umsetzungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten enthält. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Der Vertrag selbst muss nicht beim BAFA eingereicht werden.
- 04
Technische Projektbeschreibung beim Energieeffizienz-Experten beauftragen
Vor der Antragstellung erstellt der Energieeffizienz-Experte eine Technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt danach die TPB-ID. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird im Online-Antragsformular des BAFA abgefragt.
- 05
Antrag vor Vorhabenbeginn online im BAFA-Portal stellen
Der Antrag wird nach Anmeldung im BAFA-Portal über den Button „+ NEUER ANTRAG“ gestellt, für sich selbst oder als bevollmächtigte Person; Privatpersonen können sich über die BundID, Unternehmen über „ELSTER - Mein Unternehmenskonto“ authentifizieren. Er muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim BAFA. Wird ein Bevollmächtigter beauftragt, benötigt das BAFA die vom Antragsteller unterschriebene BAFA-Vollmacht.
Zum BAFA-Portal - 06
Zuwendungsbescheid abwarten und Maßnahme innerhalb von 36 Monaten umsetzen
Nach positiver Prüfung reserviert das BAFA den maximalen Zuschussbetrag mit dem Zuwendungsbescheid verbindlich für einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten, der nicht verlängert werden kann. Ein Beginn der Maßnahme nach Antragstellung, aber vor Erhalt des Zuwendungsbescheids ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
- 07
Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach dem Bewilligungszeitraum einreichen
Nach Umsetzung der Maßnahme und Bezahlung aller Rechnungen erstellt der Energieeffizienz-Experte oder das ausführende bzw. bevollmächtigte Fachunternehmen den Technischen Projektnachweis (TPN) und übergibt die zwei Monate gültige TPN-ID. Damit wird der Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal eingereicht, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums; wer später einreicht, verliert den Anspruch auf Auszahlung. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid und veranlasst die Auszahlung über die Bundeskasse Trier.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster?
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Brauche ich einen Energieberater?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Kann ich den Zuschuss mit § 35c EStG oder der KfW 261 kombinieren?
Gibt es einen Bonus für besonders schlecht gedämmte Häuser?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster — Offizielle Programmseitebafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- [02]Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena)energie-effizienz-experten.dePrimärquelleDeutsche Energie-Agentur (dena)
- [03]Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (PDF)energiewechsel.deRechtsgrundlageBundesministerium für Wirtschaft und Energie
- [04]BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellungbafa.dePrimärquelleBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.