BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune

Förderprogramm Fassadenbegrünung Oldenburg

Das Förderprogramm Fassadenbegrünung der Stadt Oldenburg ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für begrünte Hauswände. Gefördert werden boden- und wandgebundene Systeme als Erstherstellung an Neubauten und an noch unbegrünten Bestandsbauten sowie die Ergänzung bestehender Begrünungen. Die Stadt zahlt pauschal die Hälfte der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro je Antragsteller und Kalenderjahr.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Förderhöhe bis zu 25.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden nur boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungssysteme mit einer zusammenhängenden begrünten Fläche ab 10 Quadratmetern; die Pflanzfläche muss geschlossen sein. Zusätzlich gilt eine Bagatellgrenze: Maßnahmen werden erst ab 1.000 Euro Baukosten gefördert. Zuwendungsfähig sind neben der eigentlichen Begrünung auch Nebenkosten für Planung, Bauleitung, Prüfung oder Beratung bis 15 Prozent der anerkannten Kosten, vorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen von Bodenbelägen, Bodenaufbereitung und Bodenaustausch, Rankhilfen und Pergolen, Kleinkörbe und Kübelbegrünungen, mehrjährige Kletterpflanzen samt Pflanzmaßnahmen sowie Bewässerungssysteme. Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werden für maximal ein Jahr beziehungsweise eine Vegetationsperiode gefördert. Die Fertigstellungspflege nach den FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien wird für eine Vegetationsperiode nach Neupflanzung mit 50 Prozent der Pflegekosten gefördert; die Pflege ist durch einen Fachbetrieb zu erbringen und plausibel nachzuweisen.

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, deren Planung durch einen Fachbetrieb, einen Architekten oder einen Landschaftsarchitekten erfolgt. Mit der Durchführung dürfen nur Fachbetriebe wie Garten- und Landschaftsbaubetriebe beauftragt werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Die geförderte Fassadenbegrünung ist mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung in einem vitalen, funktionalen Zustand zu erhalten; abgestorbene Pflanzen sind in gleicher Art und Qualität zu ersetzen. Die Stadt darf den Fortbestand über diesen Zeitraum jederzeit kontrollieren. Bei früherer Entfernung wird der Bescheid aufgehoben und die Förderung anteilig zurückgefordert. Eigentümer nicht selbst genutzter Wohneinheiten müssen schriftlich erklären, ob und in welcher Höhe die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten auf die Miete umgelegt werden; alternativ ist eine anonymisierte Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB einzureichen. Wird der bezuschusste Kostenanteil ganz oder teilweise umgelegt, entfällt der Förderanspruch.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Ab 10 Quadratmetern und ab 1.000 Euro Baukosten

Breiter Katalog zuwendungsfähiger Kosten

Fertigstellungspflege für eine Vegetationsperiode

Planung und Ausführung durch Fachbetriebe

Zehn Jahre vital erhalten

Keine Umlage auf die Miete

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %25.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro. Gefördert werden Maßnahmen ab 1.000 Euro Baukosten (Bagatellgrenze). Die Stadt Oldenburg übernimmt pauschal 50 Prozent der Kosten für die Herstellung einer boden- oder wandgebundenen Fassadenbegrünung an Neu- und Bestandsbauten im Stadtgebiet. Die maximale Fördersumme je Antrag beträgt 25.000 Euro, dazu kommen bis zu 600 Euro für die statische Vorabprüfung. Gefördert wird ab 10 Quadratmetern zusammenhängender begrünter Fläche und ab 1.000 Euro Baukosten.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderprogramm Fassadenbegrünung Oldenburg
50.000 €

Förderfähig sind max. 50.000 €

Rechnerische Schätzung
25.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten50.000 €
  • Förderfähige Basis50.000 €
  • Zuschuss– 25.000 €
  • Dein Eigenanteil25.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Sowohl der Antrag auf Zuwendung für die statische Vorabprüfung als auch der Antrag für die Begrünung selbst sind vor Beauftragung der Prüfung beziehungsweise vor Beginn der Maßnahme zu stellen, und zwar ausschließlich online über den Förderantrag „Grünförderung“ im Serviceportal der Stadt Oldenburg. Dem Antrag beizufügen sind eine Kurzbeschreibung mit Bestandsfotos, eine bemaßte Skizze mit Wandansichten und Schnitten, Angaben zu Material- und Pflanzenauswahl, ein Grundstücksplan oder eine Flurkarte, die statische Überprüfung, erforderliche Genehmigungen und ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs. Nach Prüfung ergeht eine vorläufige Förderzusage; erst ab deren Bestandskraft darf beauftragt werden. Der Anspruch erlischt zwölf Monate nach der Zusage, innerhalb dieser Frist sind Schlussrechnungen und Nachweise vorzulegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für eine begrünte Fassade in Oldenburg?
Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen werden pauschal mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Die maximale Fördersumme je Antrag beträgt 25.000 Euro; mehrere Anträge eines Antragsberechtigten im selben Kalenderjahr sind zusammen ebenfalls auf 25.000 Euro begrenzt. Für die statische Vorabprüfung gibt es bis zu 600 Euro zusätzlich.
Brauche ich einen Statiknachweis?
Ja, es besteht eine Pflicht zum Nachweis der statischen Eignung der Fassadenbegrünung. Die Kosten dafür sind förderfähig, auch wenn sich die Fassade als ungeeignet erweist. Ist sie geeignet, muss innerhalb von sechs Monaten nach Erstellung des Nachweises mit der Umsetzung begonnen werden, zum Beispiel durch Stellen des Förderantrags.
Werden auch Pflanzen und Bewässerung bezahlt?
Ja. Zuwendungsfähig sind unter anderem Rankhilfen und Fassadenbegrünungssysteme einschließlich automatischer Bewässerung, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen — die gewählten Kletterpflanzen müssen mehrjährig sein — sowie Bewässerungssysteme im Zusammenhang mit der Fassadenbegrünung.
Was ist nicht förderfähig?
Fassadenbegrünungen, zu deren Herstellung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht — etwa aus Festsetzungen im Bebauungsplan oder als Auflage in der Baugenehmigung —, sind nicht förderfähig. Werden über die baurechtliche Vorgabe hinaus zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, ist nur der nachgewiesene darüber hinausgehende Kostenanteil förderfähig. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Wie reiche ich den Antrag ein?
Ausschließlich online über den Förderantrag „Grünförderung“ im Serviceportal der Stadt Oldenburg. Per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet; die E-Mail-Adresse der Grünförderung ist Nachfragen zum Verfahren vorbehalten. Ist die Online-Einreichung aus zwingenden Gründen nicht möglich, kann der Antrag schriftlich im Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung abgegeben werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderprogramm Fassadenbegrünung Oldenburg — Offizielle Programmseite
    oldenburg.dePrimärquelleStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
  2. [02]
    Städtische Förderprogramme für Haushalte — Klimaportal Oldenburg
    klimaportal.oldenburg.dePrimärquelleStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
  3. [03]
    Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Fassadenbegrünungen in der Stadt Oldenburg (PDF)
    oldenburg.deRechtsgrundlageStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
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