Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung |
| Förderhöhe | bis zu 25.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden nur boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungssysteme mit einer zusammenhängenden begrünten Fläche ab 10 Quadratmetern; die Pflanzfläche muss geschlossen sein. Zusätzlich gilt eine Bagatellgrenze: Maßnahmen werden erst ab 1.000 Euro Baukosten gefördert. Zuwendungsfähig sind neben der eigentlichen Begrünung auch Nebenkosten für Planung, Bauleitung, Prüfung oder Beratung bis 15 Prozent der anerkannten Kosten, vorbereitende Maßnahmen wie das Entfernen von Bodenbelägen, Bodenaufbereitung und Bodenaustausch, Rankhilfen und Pergolen, Kleinkörbe und Kübelbegrünungen, mehrjährige Kletterpflanzen samt Pflanzmaßnahmen sowie Bewässerungssysteme. Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen werden für maximal ein Jahr beziehungsweise eine Vegetationsperiode gefördert. Die Fertigstellungspflege nach den FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien wird für eine Vegetationsperiode nach Neupflanzung mit 50 Prozent der Pflegekosten gefördert; die Pflege ist durch einen Fachbetrieb zu erbringen und plausibel nachzuweisen.
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, deren Planung durch einen Fachbetrieb, einen Architekten oder einen Landschaftsarchitekten erfolgt. Mit der Durchführung dürfen nur Fachbetriebe wie Garten- und Landschaftsbaubetriebe beauftragt werden. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Die geförderte Fassadenbegrünung ist mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung in einem vitalen, funktionalen Zustand zu erhalten; abgestorbene Pflanzen sind in gleicher Art und Qualität zu ersetzen. Die Stadt darf den Fortbestand über diesen Zeitraum jederzeit kontrollieren. Bei früherer Entfernung wird der Bescheid aufgehoben und die Förderung anteilig zurückgefordert. Eigentümer nicht selbst genutzter Wohneinheiten müssen schriftlich erklären, ob und in welcher Höhe die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten auf die Miete umgelegt werden; alternativ ist eine anonymisierte Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB einzureichen. Wird der bezuschusste Kostenanteil ganz oder teilweise umgelegt, entfällt der Förderanspruch.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Ab 10 Quadratmetern und ab 1.000 Euro Baukosten
Breiter Katalog zuwendungsfähiger Kosten
Fertigstellungspflege für eine Vegetationsperiode
Planung und Ausführung durch Fachbetriebe
Zehn Jahre vital erhalten
Keine Umlage auf die Miete
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 25.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro. Gefördert werden Maßnahmen ab 1.000 Euro Baukosten (Bagatellgrenze). Die Stadt Oldenburg übernimmt pauschal 50 Prozent der Kosten für die Herstellung einer boden- oder wandgebundenen Fassadenbegrünung an Neu- und Bestandsbauten im Stadtgebiet. Die maximale Fördersumme je Antrag beträgt 25.000 Euro, dazu kommen bis zu 600 Euro für die statische Vorabprüfung. Gefördert wird ab 10 Quadratmetern zusammenhängender begrünter Fläche und ab 1.000 Euro Baukosten.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 50.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten50.000 €
- Förderfähige Basis50.000 €
- Zuschuss– 25.000 €
- Dein Eigenanteil25.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Sowohl der Antrag auf Zuwendung für die statische Vorabprüfung als auch der Antrag für die Begrünung selbst sind vor Beauftragung der Prüfung beziehungsweise vor Beginn der Maßnahme zu stellen, und zwar ausschließlich online über den Förderantrag „Grünförderung“ im Serviceportal der Stadt Oldenburg. Dem Antrag beizufügen sind eine Kurzbeschreibung mit Bestandsfotos, eine bemaßte Skizze mit Wandansichten und Schnitten, Angaben zu Material- und Pflanzenauswahl, ein Grundstücksplan oder eine Flurkarte, die statische Überprüfung, erforderliche Genehmigungen und ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs. Nach Prüfung ergeht eine vorläufige Förderzusage; erst ab deren Bestandskraft darf beauftragt werden. Der Anspruch erlischt zwölf Monate nach der Zusage, innerhalb dieser Frist sind Schlussrechnungen und Nachweise vorzulegen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für eine begrünte Fassade in Oldenburg?
Brauche ich einen Statiknachweis?
Werden auch Pflanzen und Bewässerung bezahlt?
Was ist nicht förderfähig?
Wie reiche ich den Antrag ein?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Fassadenbegrünung Oldenburg — Offizielle Programmseiteoldenburg.dePrimärquelleStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
- [02]Städtische Förderprogramme für Haushalte — Klimaportal Oldenburgklimaportal.oldenburg.dePrimärquelleStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
- [03]Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Fassadenbegrünungen in der Stadt Oldenburg (PDF)oldenburg.deRechtsgrundlageStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung