Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz |
| Förderhöhe | bis zu 7.500 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Grundlage ist eine Stadtklimaanalyse. Im Fördergebiet 1 liegen Bereiche mit höherem Versiegelungsgrad, geringerem Grünanteil und hoher Wärmebelastung — dort fällt die Förderung höher aus. Fördergebiet 2 umfasst Gebiete mit günstigeren klimatischen Bedingungen. Liegt ein Grundstück zwischen beiden Bereichen, gilt automatisch der höhere Fördersatz. Die Gebiete sind im Geoinformationsportal der Stadt einsehbar. Förderfähig sind Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Fassaden an Bestandsgebäuden sowie der Rückbau versiegelter Flächen auf bestehenden Grundstücken. Die Umsetzung muss freiwillig erfolgen — es darf keine Verpflichtung zur Begrünung aus einem Bebauungsplan, einer Baugenehmigung oder einer kommunalen Satzung bestehen. Die Antragstellung erfolgt vor Baubeginn. Vor Bewilligung des Zuschusses darf mit den Begrünungsarbeiten nicht begonnen worden sein. Die Auszahlung wird nach vollständiger Ausführung der Arbeiten separat beantragt.
Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung unterhalten und erhalten werden. Bei der Entsiegelung ist Voraussetzung, dass die rückgebaute Fläche mindestens zehn Jahre als begrünte Fläche nach den Vorgaben der Richtlinie bestehen bleibt. Extensive Dachbegrünung braucht mindestens 8 cm Substrathöhe, intensive mindestens 16 cm; Mindestfläche für Dachbegrünung sind 6 Quadratmeter. Bei der extensiven Variante sind Sedum, Kräuter, Gräser und Moose vorgesehen, Flach- und Schrägdächer förderfähig und die Kombination mit Photovoltaik als Energiegründach beim Flachdach möglich. Die Verwendung invasiver gebietsfremder Arten ist nicht zulässig. Die Förderung ist nicht mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Das aus Landesmitteln finanzierte kommunale Programm „Aktion Wasserzeichen“ zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung findet bei gleichen Fördertatbeständen vorrangig Anwendung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Zuschüsse können nur vergeben werden, solange die im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht aufgebraucht sind. Die Bewilligung verfällt nach zwölf Monaten ab Bescheiddatum, wenn die Auszahlung nicht zuvor beantragt wurde. Eine Fristverlängerung kann in begründeten Einzelfällen gewährt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Zwei Fördergebiete nach Stadtklimaanalyse
Nur freiwillige Maßnahmen an Bestandsgebäuden
Antrag vor Baubeginn
Zehn Jahre Erhaltungspflicht
Technische Mindestanforderungen
Keine Kombination mit anderen Programmen
Kein Rechtsanspruch, Bewilligung 12 Monate gültig
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 7.500 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 7.500 Euro. Die Landeshauptstadt Saarbrücken bezuschusst die Begrünung von Dächern und Fassaden an Bestandsgebäuden sowie den Rückbau versiegelter Flächen und Schottergärten. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten. Die Höhe hängt vom Fördergebiet ab: In den klimatisch stark belasteten Bereichen des Fördergebiets 1 gibt es bis zu 60 Euro je Quadratmeter Intensivbegrünung und höchstens 7.500 Euro je Maßnahme, im Fördergebiet 2 entsprechend weniger. Entsiegelung und Schottergarten-Rückbau werden stadtweit einheitlich mit 15 Euro je Quadratmeter und bis zu 1.500 Euro je Antrag gefördert.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 15.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten15.000 €
- Förderfähige Basis15.000 €
- Zuschuss– 7.500 €
- Dein Eigenanteil7.500 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Förderantrag geht vor Baubeginn an das Amt für Klima- und Umweltschutz. Liegen die Bewilligungsvoraussetzungen vor und stehen Haushaltsmittel bereit, ergeht ein Bewilligungsbescheid; erst danach darf mit den Arbeiten begonnen werden. Ab Bescheiddatum bleiben zwölf Monate zur Umsetzung, eine Verlängerung ist in begründeten Fällen möglich. Nach vollständiger Ausführung wird die Auszahlung mit Originalrechnungen und einer Fotodokumentation des Endzustands beantragt.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es für eine Dachbegrünung in Saarbrücken?
Was bekomme ich für den Rückbau eines Schottergartens?
In welchem Fördergebiet liegt mein Grundstück?
Wer darf einen Antrag stellen?
Wie läuft die Auszahlung ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Begrünungsprogramm Saarbrücken — Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Schottergarten-Rückbau — Offizielle Programmseitesaarbruecken.dePrimärquelleLandeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz
- [02]Stadt Saarbrücken: Mehr Förderung für mehr Grün — Anpassung der Förderrichtliniesaarbruecken.dePrimärquelleLandeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz
- [03]Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur Entsiegelung von Flächen und dem Rückbau von Schottergärten (PDF)saarbruecken.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Klima- und Umweltschutz