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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund

Die Dortmunder Begrünungsförderung ist ein Zuschuss des Umweltamts für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und die Entsiegelung befestigter Flächen im Stadtgebiet. Sie beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 50 Euro je Quadratmeter Begrünung und 20 Euro je Quadratmeter Entsiegelung, insgesamt höchstens 20.000 Euro je Empfänger und Kalenderjahr. Voraussetzung ist eine Lage in einem vom Regionalverband Ruhr ausgewiesenen Klimatoptyp — das trifft laut Stadt auf den Großteil der Dortmunder Gebäude zu.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Dortmund — Umweltamt, Klimaagentur
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Dortmund — Umweltamt, Klimaagentur
Förderhöhe bis zu 20.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden drei Maßnahmearten. Bei der Dachbegrünung sind die Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht zuwendungsfähig — Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat und Pflanzen — dazu Wurzelschutz und wurzelfeste Abdichtung, die Feststellung der Tragfähigkeit sowie Entwurf und Planung. Die Substratschicht muss mindestens acht Zentimeter aufbauen; davon kann in Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn die Statik des Daches es erfordert und das System eine gleichwertige Wasserspeicherkapazität sicherstellt. Bei der Fassadenbegrünung sind boden- und wandgebundene Systeme förderfähig, einschließlich Pflanzen, vegetationstechnischer Arbeiten und vorbereitender Maßnahmen wie Entsiegelung oder Bodenaustausch. Eine wandgebundene Begrünung muss mit Regenwasser bewässert werden. Bei der Entsiegelung sind alle Planungs-, Material- und Baukosten im direkten Zusammenhang mit Entsiegelung und Begrünung zuwendungsfähig, dazu die Entsorgungskosten des alten Bodenbelags.

Gefördert wird nur, wo die Maßnahme einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung leistet. Die Richtlinie knüpft das an die Stadtklimaanalyse des Regionalverbands Ruhr: Das Gebäude oder Grundstück muss in einem ausgewiesenen Vorstadtklima, Stadtrandklima, Stadtklima, Innenstadtklima oder in einem Gewerbe- und Industrieklimatoptyp liegen. Auf der Programmseite beschreibt die Stadt dieselbe Bedingung als Lage in mindestens einem klimatischen Lastraum und verweist auf das Klimageoportal Ruhr, in dem diese Räume gelb, orange, rot oder grau eingefärbt sind. Laut Stadt trifft das auf den Großteil der Gebäude in Dortmund zu.

Es gibt Mindestgrößen. Eine Begrünung wird ab einer zusammenhängenden Fläche von zehn Quadratmetern gefördert. Bei der Entsiegelung muss die Gesamtfläche ebenfalls mindestens zehn Quadratmeter betragen, zusammenhängende Einzelflächen mindestens fünf Quadratmeter. Jeder Quadratmeter ist nur einmal förderfähig, und Kosten oberhalb der Quadratmeter-Höchstsätze werden nicht bezuschusst.

Ausgeschlossen ist die Förderung für Begrünungen, die in einem Bebauungsplan festgesetzt oder als Auflage einer Baugenehmigung gefordert wurden, für Maßnahmen, mit denen vor der Bewilligung begonnen wurde, für Maßnahmen, die vorhandene oder baurechtlich erforderliche Anlagen beeinträchtigen, für das bloße Aufstellen von Pflanzkübeln, für statische Verbesserungen, für Eigenleistungen einschließlich unbezahlter Arbeit und Sachspenden, für Finanzierungskosten sowie für die Umsatzsteuer, wenn der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ausgeführt werden müssen die Arbeiten von qualifizierten Fachunternehmen; Maßstab sind die einschlägigen DIN-Normen und die Dach- und Fassadenbegrünungs-Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau.

Die Zuwendung lässt sich mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen kumulieren, soweit diese das zulassen; deren Höchstgrenzen sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht — die Stadt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs. Die geförderte Maßnahme ist nach Anerkennung des Verwendungsnachweises mindestens zehn Jahre zu pflegen und zu erhalten; bei einem Eigentümerwechsel sind die Pflichten zu übertragen. Bei der Entsiegelung darf die Fläche nicht an die Kanalisation angeschlossen werden — das Regenwasser muss vor Ort versickern, woraus sich zugleich die Ersparnis bei der Abwassergebühr ergibt.

Schnell-Check

Passt Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Lage in einem ausgewiesenen Klimatoptyp

Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte

Ab zehn Quadratmetern zusammenhängender Fläche

Substrat ab acht Zentimetern, heimische Pflanzen

Nur qualifizierte Fachunternehmen, keine Eigenleistung

Bewilligung vor Vertragsabschluss

Entsiegelte Fläche ohne Kanalanschluss

Zehn Jahre Zweckbindung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %20.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Bei Dach- und Fassadenbegrünung sind das höchstens 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche, bei der Entsiegelung befestigter Flächen höchstens 20 Euro je Quadratmeter. Der maximale Gesamtförderbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Kalenderjahr. Gefördert wird ab zehn Quadratmetern zusammenhängender Fläche; bei der Entsiegelung müssen zusammenhängende Einzelflächen mindestens fünf Quadratmeter groß sein. Jeder Quadratmeter ist nur einmal förderfähig.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund
40.000 €

Förderfähig sind max. 40.000 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten40.000 €
  • Förderfähige Basis40.000 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil20.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird auf dem Formular der Stadt gestellt und mit den dort aufgeführten Unterlagen vollständig beim Umweltamt eingereicht — per E-Mail an [email protected] oder per Post an Stadt Dortmund, Umweltamt 60/5-3, Brückstraße 45, 44122 Dortmund. Beizufügen sind Fotos des jetzigen Zustands der Fläche, ein Plan oder eine maßstäbliche Skizze mit Maßangaben sowie ein Angebot einer Fachfirma mit Bezeichnung und Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen; bei einer Dachbegrünung sollte daraus die Höhe der Substratschicht hervorgehen. Verwaltet ein Hausverwalter das Objekt, gehört die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft dazu. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden — als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Leistungs- und Liefervertrages; Planungsarbeiten und Genehmigungsverfahren sind davon ausgenommen. In Ausnahmefällen kann die Stadt auf Antrag einem vorzeitigen Beginn zustimmen, ein Anspruch auf Bewilligung folgt daraus nicht. Werden mehrere Fördergegenstände umgesetzt, ist für jedes Vorhaben ein eigener Antrag zu stellen. Nach der Bewilligung ist die Maßnahme innerhalb von sechs Monaten auszuführen, sonst wird der Bescheid unwirksam; eine Fristverlängerung ist auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen möglich. Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss folgt der Verwendungsnachweis mit Fertigstellungsmitteilung, Fotodokumentation, Rechnungen und Zahlungsnachweis. Nach der Prüfung — gegebenenfalls mit Ortsbesichtigung — wird der Zuschuss ausgezahlt. Anträge sind möglich, solange Fördermittel im Programm zur Verfügung stehen; eine Antragsfrist gibt es nicht.

Häufige Fragen

Wie viel Zuschuss zahlt Dortmund je Quadratmeter?
Für Dach- und Fassadenbegrünung 50 Prozent der anerkannten Planungs- und Ausführungskosten, höchstens jedoch 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche. Für die Entsiegelung befestigter Flächen ebenfalls 50 Prozent, höchstens aber 20 Euro je Quadratmeter. Kosten oberhalb dieser Höchstsätze werden nicht gefördert.
Wie viel gibt es höchstens im Jahr?
Der maximale Gesamtförderbetrag beträgt 20.000 Euro pro Zuwendungsempfänger und Kalenderjahr. Jeder Quadratmeter der zu begrünenden Fläche ist dabei nur einmal förderfähig. Werden mehrere Fördergegenstände umgesetzt, ist für jedes Vorhaben ein eigener Antrag zu stellen.
Ab welcher Fläche wird gefördert?
Eine Begrünung ist ab einer zusammenhängenden Fläche von zehn Quadratmetern förderfähig. Bei der Entsiegelung muss die Gesamtfläche ebenfalls mindestens zehn Quadratmeter betragen, zusammenhängende Einzelflächen mindestens fünf Quadratmeter.
Woher weiß ich, ob mein Gebäude im Fördergebiet liegt?
Über das Klimageoportal Ruhr unter klima.geoportal.ruhr. Die Richtlinie verlangt eine Lage in einem vom Regionalverband Ruhr ausgewiesenen Vorstadt-, Stadtrand-, Stadt- oder Innenstadtklima oder in einem Gewerbe- und Industrieklimatoptyp. Die Stadt beschreibt das auf ihrer Programmseite als klimatischen Lastraum — in der Karte gelb, orange, rot oder grau eingefärbt — und schreibt, dass das auf den Großteil der Gebäude in Dortmund zutrifft.
Spare ich mit einer Begrünung auch Abwassergebühren?
Die Stadt nennt als Vorteil ausdrücklich, dass eine Begrünung mindestens 50 Prozent der Abwassergebühr spart und Überflutungen reduziert. Bei der Entsiegelung ergibt sich der Effekt daraus, dass die Fläche vom Kanal abgekoppelt wird — sie darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden, das Regenwasser muss vor Ort versickern.
Lässt sich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Ja. Die Zuwendungen nach dieser Richtlinie können mit Fördermitteln anderer Behörden und Institutionen kumuliert werden, sofern diese das zulassen. Die Höchstgrenzen der anderen Institutionen sind dabei zu beachten. Die Stadt weist zusätzlich auf die Programme der Zukunftsinitiative Klima.Werk hin, die nicht städtisch sind.
Wird eine Begrünung gefördert, die im Bebauungsplan vorgeschrieben ist?
Nein. Begrünungsmaßnahmen, die in Bebauungsplänen festgesetzt oder als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert wird nur, was freiwillig zusätzlich umgesetzt wird.
Wie lange läuft das Programm?
Die Richtlinie trägt kein Enddatum. Sie ist gültig, solange entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen; eine Antragsfrist gibt es nicht. Ein Rechtsanspruch besteht nicht — die Stadt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel und bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund — Offizielle Programmseite
    dortmund.dePrimärquelleStadt Dortmund — Umweltamt, Klimaagentur
  2. [02]
  3. [03]
    Flyer „Mach's besser, mach's grün — Dachbegrünung in Dortmund" (PDF)
    dortmund.dePrimärquelleStadt Dortmund — Umweltamt, Klimaagentur
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