Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Mönchengladbach — Fachbereich Stadtentwicklung und Planung |
| Förderhöhe | 1.000 € – 25.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Wörtlich: 'Maßnahmen zur Profilierung und Standortaufwertung können nur gefördert werden, wenn das Grundstück innerhalb der aktuell gültigen Abgrenzung des Gebiets „Soziale Stadt Gladbach & Westend" liegt.' Die Stadt nennt zusätzlich das Stadtumbaugebiet Rheindahlen-Mitte; die Gebietsabgrenzung liegt der Richtlinie als Anlage bei. Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie Nebenanlagen. Auch Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte sind antragsberechtigt, wenn der Eigentümer schriftlich zugestimmt hat und keine Rückbaupflicht nach Auszug besteht. Renovierung und Restaurierung von Außenwänden und Fassaden, Schaffung oder Verbesserung von Zugängen, Entsiegelung von Hofflächen, Gestaltung von Innenhöfen und Abstandsflächen, intensive und extensive Dachbegrünung auf Flachdächern bis 15 Grad Neigung, Fassadenbegrünung sowie Baumpflanzungen einschließlich Substrat und Befestigung.
Wörtlich: 'Das Gebäude, an welchen die Maßnahmen erbracht werden sollen, muss zu mind. 50% zu Wohnzwecken genutzt werden (Nachweis ist zu erbringen).' Ausgeschlossen sind Maßnahmen, die ohne schriftliche Zustimmung der Stadt vor Bewilligung des Zuschusses begonnen wurden — als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Lieferungsvertrages. Planungsarbeiten sind ausgenommen. Nicht förderfähig sind selbsterbrachte Arbeitsleistungen sowie Maßnahmen zur energetischen Verbesserung. Auch Maßnahmen, die über andere Programme gefördert werden, sind ausgeschlossen. Wörtlich: 'Die Zweckbindungsfrist beträgt 10 Jahre.' Die geförderten Objekte dürfen in dieser Zeit nicht ohne Genehmigung der Stadt abgerissen oder entfernt werden, und die förderfähigen Gesamtkosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
Passt Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Mönchengladbach zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Nur im Fördergebiet
Begünstigter Personenkreis
Förderfähige Maßnahmen
Mindestens 50 Prozent Wohnnutzung
Antrag vor Maßnahmenbeginn
Keine Eigenleistung, keine Energetik
Zehn Jahre Zweckbindung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 25.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der anerkannten Kosten und maximal 10.000 Euro je Maßnahme; werden Hof und Fassade gleichzeitig aufgewertet, sind jeweils 10.000 Euro möglich. Bis zu 25.000 Euro für die Gesamtmaßnahme gibt es nur bei mindestens zwei Maßnahmen, die das Mikroklima im Quartier verbessern — etwa umfassende Dachbegrünung, aufwändige Fassadenbegrünung, nachhaltige Pflanzungen oder ökologische Entsiegelung. Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 1.000 Euro beträgt (Bagatellgrenze). Die Stadt Mönchengladbach bezuschusst mit dem Hof- und Fassadenprogramm die Entsiegelung von Hofflächen, die Gestaltung von Innenhöfen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen sowie die Renovierung von Fassaden auf privaten Grundstücken. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte sowie Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 50.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten50.000 €
- Förderfähige Basis50.000 €
- Zuschuss– 25.000 €
- Dein Eigenanteil25.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst prüfen, ob das Grundstück im Fördergebiet liegt, und das Beratungsangebot der Stadt in Anspruch nehmen — das ist Fördervoraussetzung. Danach den Antrag mit Eigentümernachweis, Lageplan, Fotos, Flächenberechnung, Finanzierungsnachweis und mindestens drei Kostenvoranschlägen beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung einreichen; das Quartiersmanagement begleitet die Antragstellung. Erst nach dem schriftlichen Förderbescheid darf begonnen werden. Der Baubeginn ist eine Woche vorher anzuzeigen, die Fertigstellung binnen drei Monaten mit Verwendungsnachweis zu belegen.
Häufige Fragen
Wer kann das Hof- und Fassadenprogramm in Mönchengladbach beantragen?
Wie viel Geld gibt es maximal?
Gibt es eine Untergrenze?
Welche Unterlagen brauche ich?
Wird auch eine Dachbegrünung im Hinterhof gefördert?
Mehr zu Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Mönchengladbach und verwandten Programmen
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Wo findest du die Originalquellen?
- Stadt Mönchengladbach — Hinweis auf das Hof- und Fassadenprogramm (Serviceportal)
- Hof- und Fassadenprogramm — Quartiersmanagement Gladbach & Westend im Auftrag der Stadt
- Richtlinie der Stadt Mönchengladbach über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden, Innenhöfe und Freiflächen (13.09.2023) inkl. Antragsvordruck
- Gebäudegrün — Stadt Mönchengladbach
Unsere Quellen
- [01]Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Mönchengladbach — Offizielle Programmseiteqm.mgPrimärquelleStadt Mönchengladbach — Fachbereich Stadtentwicklung und Planung
- [02]Stadt Mönchengladbach — Hinweis auf das Hof- und Fassadenprogramm (Serviceportal)service.moenchengladbach.dePrimärquelleStadt Mönchengladbach — Fachbereich Stadtentwicklung und Planung
- [03]Gebäudegrün — Stadt Mönchengladbachmoenchengladbach.dePrimärquelleStadt Mönchengladbach — Fachbereich Stadtentwicklung und Planung
- [04]Richtlinie der Stadt Mönchengladbach über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden, Innenhöfe und Freiflächen (13.09.2023) inkl. Antragsvordruckqm.mgRechtsgrundlageStadt Mönchengladbach — Fachbereich Stadtentwicklung und Planung