Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Land Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit der Förderung „Modernisierung zum Passivhaus im Bestand“ unterstützt das Land Hessen energetische Modernisierungen von Gebäuden mit passivhaustauglichen Komponenten. Sie ist Teil II Nr. 5 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Investitionsvorhaben sowie von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich (RE-Invest) vom 26. Juni 2026, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 29 vom 13. Juli 2026. Die Richtlinie trat am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und ersetzt in ihren Einzelbestimmungen die frühere HEG-Richtlinie vom 9. Oktober 2019, die für bereits nach ihr gewährte Förderungen anwendbar bleibt. Bewilligungsbehörde ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Gefördert werden die Investitionsausgaben energetisch optimierter Modernisierungen nach Art. 38a Abs. 5 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Antragsteller ist eine natürliche oder juristische Person |
| Jahres-Heizwärmebedarf sinkt auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche (oder Bauteilverfahren mit vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten) |
| Kontrollierte Lüftungsanlage mit mindestens 80 Prozent Wärmerückgewinnungsgrad |
| Luftdichtheitstest nach Abschluss mit Luftwechsel n50 von höchstens 1,0 pro Stunde |
| Maßnahmen werden von Fachunternehmen ausgeführt (keine Eigenleistung) |
| Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen |
Was bekommst du konkret?
Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Art. 38a Abs. 11 AGVO gewährt; die Erhöhungen nach Art. 38a Abs. 14 bis 16 AGVO finden keine Anwendung. Für Vorhaben ohne Beihilfecharakter gilt ebenfalls bis zu 30 Prozent. Bei einer gleichzeitigen Inanspruchnahme von Mitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird eine Förderung von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der baulichen Maßnahmen werden auf Basis pauschalierter Investitionsausgaben je Quadratmeter Bauteilfläche ermittelt: Außenwand 240 Euro, Dach 225 Euro, oberste Geschossdecke 85 Euro, Grundfläche, Kellerdecke und Kellerinnenwände 75 Euro, Fenster und Haustüren 635 Euro. Die Pauschalen enthalten die Umsatzsteuer, bei Vorsteuerabzugsberechtigung ist sie abzuziehen. Unterschreiten die Rechnungsbeträge die Pauschalen, werden in der Verwendungsnachweisprüfung die Rechnungsbeträge zugrunde gelegt. Die Pauschalen können angepasst werden, die jeweils gültigen Werte veröffentlicht die Bewilligungsbehörde auf ihrer Webseite. Zur Kostenermittlung dient der von der WIBank bereitgestellte Kostenplan. Technische Gebäudeausrüstung, die ausschließlich zur Erfüllung der Heizwärme-Anforderung installiert wird (insbesondere raumlufttechnische Anlagen), der Luftdichtheitstest und Messeinrichtungen für den Heizenergieverbrauch sind in tatsächlicher Höhe zuwendungsfähig. Planungsausgaben Dritter sind in Höhe von 10 Prozent der anerkannten Investitionsausgaben zuwendungsfähig. Wird das Gebäude erweitert, zählen nur die Bauteilflächen des Bestandsgebäudes, die auch nach der Modernisierung die thermische Hülle bilden.
Wie stellst du den Antrag?
Der Weg zur Förderung: Zuerst Fördermöglichkeiten klären, dabei unterstützt die Landesenergieagentur Hessen (LEA), erreichbar über ein Kontaktformular auf der WIBank-Seite. Planen und berechnen die Planer das Vorhaben erstmalig als Grundlage für einen Antrag nach diesem Programm, muss vor der Antragstellung eine Projektskizze bei der WIBank eingereicht werden; ein Hinweisblatt mit Gliederung steht zum Download bereit, eine freiwillige Beratung ist jederzeit möglich. Der Antrag wird mit dem Antragsformular der WIBank schriftlich oder, soweit vorhanden, elektronisch über das vorgesehene Portal bei der WIBank gestellt. Nach der Prüfung erfolgt gegebenenfalls die Förderzusage durch die WIBank. Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, bevor der Zuwendungsbescheid wirksam geworden ist; als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags, Planung und Bodenuntersuchung zählen bei Baumaßnahmen nicht dazu. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist die Baugenehmigung vor der Bewilligung vorzulegen. Eine feste Antragsfrist nennt die Quelle nicht. Zur Laufzeit: Die Möglichkeit einer Förderung auf Grundlage der AGVO ist nach der Richtlinie bis zum 30. Juni 2027 befristet; wird die AGVO ohne relevante inhaltliche Veränderung verlängert, verlängert sich die Laufzeit entsprechend, aber nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus. Für Förderungen ohne Beihilfecharakter gelten die Regelungen bis zu einer Überarbeitung der Richtlinie, längstens bis zum 31. Dezember 2031.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für die Modernisierung zum Passivhaus in Hessen?
Welche Anforderungen muss das Gebäude nach der Modernisierung erfüllen?
Wer kann die Förderung beantragen?
Wie werden die zuwendungsfähigen Ausgaben berechnet?
Muss ich vor dem Antrag eine Projektskizze einreichen?
Kann ich die Förderung mit der Förderung „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“ kombinieren?
Wann darf ich mit den Bauarbeiten beginnen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Hessen: Modernisierung zum Passivhaus im Bestand (RE-Invest) — Offizielle Programmseitewibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- [02]Richtlinie RE-Invest (Staatsanzeiger 29/2026)wibank.deRechtsgrundlageLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- [03]Hinweisblatt Projektskizze Passivhaus im Bestandwibank.dePrimärquelleLand Hessen, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.