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Förderkredit · bis 150.000 € Land

IFB-Eigenheimdarlehen Neubau

Das IFB-Eigenheimdarlehen Neubau bietet Privatpersonen in Hamburg ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 150.000 € zu 2 % Zinssatz für 15 Jahre für den erstmaligen Bau oder Ersterwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien. Einkommensgrenzen gelten.

Max. Kreditrahmen
150.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe bis zu 150.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Die IFB Hamburg bietet für den erstmaligen Bau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum ein zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen an. Das IFB-Eigenheimdarlehen ergänzt nachrangig das Bankdarlehen und wird für 15 Jahre zu einem Zinssatz von 2 % gewährt. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut, das eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB geschlossen hat. Es gelten Einkommensgrenzen: 1-Personenhaushalt 75.000 €, 2-Personenhaushalt 100.000 €, je weiteres Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 20.000 €. Gefördert werden Grundstücks- und Kaufpreiskosten, Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen und Erwerbsnebenkosten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Erstmaliger Bau oder Ersterwerb selbstgenutzter Wohnimmobilie in Hamburg

Haushaltseinkommen (zu versteuerndes Einkommen) unterhalb Einkommensgrenzen: 75.000 € (1 Person), 100.000 € (2 Personen), +20.000 € je Kind

Antragstellung über Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung

Wie stellst du den Antrag?

Antrag vor Beginn des Vorhabens – spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages – bei einem Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung stellen. Das Kreditinstitut prüft das Vorhaben und stellt den Antrag direkt bei der IFB. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Häufige Fragen

Welche Einkommensgrenzen gelten beim IFB-Eigenheimdarlehen Neubau?
Das zu versteuernde Gesamteinkommen des Haushalts darf 75.000 € (1 Person), 100.000 € (2 Personen) nicht überschreiten. Je weiterem Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 20.000 €.
Wie hoch ist das maximale Darlehen und wie lange gilt der Zinssatz?
Das maximale Darlehensvolumen beträgt 150.000 €. Der Zinssatz von 2 % ist für die gesamte Zinsbindung von 15 Jahren festgeschrieben.
Wie beantragt man das IFB-Eigenheimdarlehen Neubau?
Der Antrag wird nicht direkt bei der IFB gestellt, sondern über ein Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung. Das Kreditinstitut prüft das Vorhaben und stellt den Antrag bei der IFB. Eine Liste der Kooperationspartner ist auf der IFB-Website verfügbar.

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