Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung |
| Förderhöhe | 1.000 € – 5.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Landeshauptstadt. Die Richtlinie nennt dafür Altstadt, Andreasviertel, Michaelisstraße Ost und West, Große Arche, Marstallstraße und Kartäuserstraße, Äußere Oststadt sowie Innere Oststadt, Brühl und Bahnhofsquartier. Der aktuelle Zuschnitt hat sich seitdem verändert: In der Liste aller Sanierungssatzungen führt die Stadt Michaelisstraße Ost, Michaelisstraße West, Marstallstraße und Kartäuserstraße inzwischen als aufgehoben; für Altstadt, Andreasviertel, Arche, Innere und Äußere Oststadt, Brühl und Bahnhofsquartier weist sie teilaufgehobene oder verlängerte Satzungen aus. Ob ein bestimmtes Grundstück heute noch im Fördergebiet liegt, klärt deshalb die Abteilung Stadterneuerung.
Bezuschusst werden die finanziellen Mehraufwendungen bei stadtbildwirksamen und stadtbildprägenden baulichen Maßnahmen. Die Richtlinie zählt dafür Fassaden und Fassadenteile, Dachflächen und Dachaufbauten, Türen, Fenster und Tore, sonstige zusätzliche Bauteile am Gebäude sowie die Gestaltung unbebauter Flächen bebauter Grundstücke und Einfriedungen auf. Gemeint ist also nicht die Sanierung als Ganzes, sondern der Aufpreis, der entsteht, weil im Sanierungsgebiet höhere gestalterische Anforderungen gelten.
Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt im Rahmen der Städtebauförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Wie viel Geld jährlich zur Verfügung steht, bestimmt sich nach der Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt und nach den Möglichkeiten des städtischen Haushalts. Empfänger können natürliche und juristische Personen des Privatrechts sein — damit kommen auch Unternehmen und Wohnungsgesellschaften infrage, sofern sie Eigentümer des Grundstücks sind.
Die Förderung ist an eine Gesamtsanierung geknüpft: Zuschüsse werden in der Regel nur gewährt, wenn eine Gesamtsanierung umgesetzt wird oder eine vorangegangene Teilsanierung damit abgeschlossen wird. Eigenleistungen des Bauherren sind nicht förderfähig. Grundlage sind eine wirksame Baugenehmigung und ein sanierungsrechtlicher Bescheid nach Paragraf 144 Baugesetzbuch; die darin enthaltenen Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden, sonst werden die Mittel nicht ausgereicht.
Eine Doppelförderung schließt die Richtlinie aus. Erhalten Maßnahmen bereits unmittelbar Fördermittel aus einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung im Sinne der Städtebau- oder Wohnungsbauförderung, ist eine weitergehende Bezuschussung nach diesem Programm nicht möglich. Dasselbe gilt, wenn für die geplanten Sanierungsmaßnahmen anderweitige staatliche Fördermittel fließen, etwa aus der Denkmalpflege. Abgeschlossene oder bereits begonnene Baumaßnahmen sind von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Passt Kleinteiliges kommunales Förderprogramm Erfurt — Sanierungsgebiete zu dir?
7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Grundstück in einem innerstädtischen Sanierungsgebiet
Nur der Grundstückseigentümer kann beantragen
Stadtbildwirksame Bauteile: Fassade, Dach, Fenster, Tore
Gesamtsanierung als Regelfall, keine Eigenleistung
Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Bescheid
Kein Beginn vor der Bewilligung
Keine Doppelförderung mit anderen staatlichen Mitteln
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss wird einmalig und pauschal gewährt. Die Höhe bemisst die Stadt individuell; sie beträgt mindestens 1.000 Euro und höchstens 5.000 Euro je Maßnahme. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Grundstückseigentümer. Ein Rechtsanspruch besteht nicht — das jährliche Volumen hängt von der Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt und vom städtischen Haushalt ab.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst werden die Fördergrundsätze und -modalitäten mit der Abteilung Stadterneuerung abgestimmt. Danach sind die erforderlichen Genehmigungen einzuholen — Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Bescheid nach Paragraf 144 Baugesetzbuch. Für das kleinteilige kommunale Förderprogramm gibt es Formulare, sonst wird formlos schriftlich beantragt; beizufügen sind eine Kurzbeschreibung der Maßnahme, zeichnerische Unterlagen, eine Kostenberechnung und ein Finanzplan. Anlaufstelle ist der Bereich Fördermittel der Abteilung Stadterneuerung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt, erreichbar unter 0361 655-3960 und [email protected]; Sprechzeiten sind dienstags von 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr, weitere Termine nach Vereinbarung. Die Bearbeitung des Antrags kostet nichts. Das Amt entscheidet über Förderung und Höhe; anschließend wird eine Vereinbarung über die Durchführung der Baumaßnahme geschlossen. Nach vertragsgemäßer Durchführung zeigt der Eigentümer die Fertigstellung an, das Amt prüft und zahlt den pauschalen Zuschuss aus. Wer bereits begonnen hat, kommt nicht mehr in Betracht — eine Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn kann das Amt jedoch erteilen.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss zahlt Erfurt für eine private Sanierung im Sanierungsgebiet?
Welche Bauteile werden gefördert?
In welchen Gebieten gilt das Programm?
Wer kann den Antrag stellen?
Muss ich das ganze Haus sanieren?
Lässt sich der Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Wo stelle ich den Antrag?
Mehr zu Kleinteiliges kommunales Förderprogramm Erfurt — Sanierungsgebiete und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Wo findest du die Originalquellen?
- Förderrichtlinie kleinteiliges kommunales Förderprogramm — Stadtrecht der Landeshauptstadt Erfurt
- Förderrichtlinie 6.941 mit Mustervereinbarung und Musterantrag (PDF)
- Städtebauförderung — Antrag, Unterlagen und Ansprechpartner der Stadt Erfurt
- Sanierungssatzungen der Landeshauptstadt Erfurt — Liste aller Gebiete
Unsere Quellen
- [01]Kleinteiliges kommunales Förderprogramm Erfurt — Sanierungsgebiete — Offizielle Programmseiteerfurt.dePrimärquelleLandeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung
- [02]Sanierungssatzungen der Landeshauptstadt Erfurt — Liste aller Gebieteerfurt.dePrimärquelleLandeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung
- [03]Förderrichtlinie 6.941 mit Mustervereinbarung und Musterantrag (PDF)erfurt.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Erfurt — Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung