BundesBonus
Zuschuss · bis 5.000 € Kommune

Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe

Das Karlsruher Begrünungsprogramm ist ein kommunaler Zuschuss des Gartenbauamts für die Entsiegelung und Begrünung privater Freiflächen, Dächer und Fassaden im Stadtgebiet. Gefördert wird mit festen Pauschalbeträgen je Quadratmeter oder je Pflanze, höchstens 5.000 Euro pro Anwesen. Voraussetzung ist, dass Begrünungsmaßnahmen mit einer Entsiegelung einhergehen und der Antrag vor Beginn gestellt wird. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Mieter mit Einverständnis und kleine Gewerbetreibende.

Max. Förderung
5.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Karlsruhe — Gartenbauamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Karlsruhe — Gartenbauamt
Förderhöhe bis zu 5.000 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

„Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen stets mit einer Entsiegelung einhergehen.“ Entsiegelungsmaßnahmen werden umgekehrt nur in Verbindung mit einer anschließenden Begrünung der Fläche gefördert. Boden- und Wegebefestigungen jeder Art — auch wasserdurchlässige Beläge — werden seit der Novellierung im Juni 2022 nicht mehr bezuschusst. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden und die Maßnahme mit dem Gartenbauamt in gestalterischer, gärtnerischer und denkmalpflegerischer Hinsicht abgestimmt und befürwortet sein. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersumme ist der Zustand zum Zeitpunkt der ersten Vor-Ort-Besichtigung. Die geförderte Begrünung muss mindestens fünf Jahre gepflegt und unterhalten werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht Anlass für Mieterhöhungen sein.

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte, außerdem Mieter im Einverständnis mit den Eigentümern, Gewerbetreibende mit bis zu zehn festangestellten Mitarbeitenden sowie Vereine mit Einverständniserklärung der Eigentümer — bei Vereinen alle fünf Jahre erneut. Gefördert werden nur erstmalige Maßnahmen, die den Wohn- und Freizeitwert wesentlich verbessern und die Grünsubstanz ökologisch und stadtklimatisch aufwerten. Keine Förderung gibt es für Flächen, deren Gestaltung bereits einmal gefördert wurde, und für Pflanzverpflichtungen aus der Baumschutzsatzung, Pflanzgebote nach LBO oder Begrünungsauflagen von Baugenehmigungen. Keine Förderung erhalten Gestaltungsmaßnahmen städtischer Einrichtungen und Gesellschaften, staatlicher Stellen sowie von Bauträgern, Versicherungen und Geldinstituten. Ebenfalls nicht förderfähig sind Fassadenrenovierungen, aufwendige gärtnerische Anlagen und Skulpturen. Wer das nötige Fachwissen hat, darf die genehmigten Maßnahmen selbst ausführen; die Zuschusshöhe wird genauso berechnet wie bei Ausführung durch eine Fachfirma. Im Verwendungsnachweis zählen dann aber nur Material- und Leihgebühren, nicht die Arbeitszeit. Übersteigt der Zuschuss die tatsächlichen Kosten, wird er auf höchstens 100 Prozent der Aufwendungen gekürzt.

Schnell-Check

Passt Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe zu dir?

7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Begrünung nur zusammen mit Entsiegelung

Antrag vor Beginn und Vor-Ort-Termin

Fünf Jahre Pflegepflicht, keine Mieterhöhung

Antragsberechtigte

Nur erstmalige, freiwillige Maßnahmen

Ausgeschlossene Antragsteller

Eigenleistung möglich, aber ohne Arbeitszeit

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 5.000 Euro. Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe bezuschusst die Entsiegelung und Begrünung privater Höfe, Vorgärten, Dächer und Fassaden im gesamten Stadtgebiet. Gefördert werden das Aufnehmen von Beton-, Pflaster- oder Asphaltbelägen mit anschließender Bepflanzung, der Rückbau von Schottergärten, extensive und intensive Dachbegrünung sowie Kletterpflanzen und Rankhilfen an der Fassade. Abgerechnet wird über feste Pauschalen je Quadratmeter oder je Pflanze, die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen. Zum Zuschuss gehört eine kostenlose Beratung vor und während der Maßnahme.

Wie stellst du den Antrag?

Am Anfang steht ein Termin mit dem Gartenbauamt zur ersten Vor-Ort-Besichtigung — der dort festgestellte Zustand bestimmt die Fördersumme. Fällt die Begutachtung positiv aus, wird das Antragsformular ausgefüllt und zusammen mit einer Skizze der geplanten Maßnahmen beim Gartenbauamt eingereicht, zwingend vor Beginn der Arbeiten. Der Bescheid nennt Fördersumme und Bedingungen. Nach Fertigstellung folgen Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen und eine kurze Abnahme vor Ort; danach wird der Zuschuss überwiesen.

Häufige Fragen

Was fördert die Stadt Karlsruhe beim Begrünungsprogramm konkret?
Bezuschusst werden Freiflächenentsiegelung und die anschließende Begrünung — Staudenbeete, Wiesen- und Rasenflächen, Baum- und Strauchbepflanzungen —, der Rückbau und die Begrünung von Schottergärten sowie die Begrünung von Fassaden und Dächern. Abgerechnet wird über pauschalierte Preise je Quadratmeter, Laufmeter oder Pflanze.
Wie viel Geld gibt es je Maßnahme?
Für das Aufnehmen und Entsorgen von Beton, Pflaster, Platten oder Asphalt gibt es 20 Euro je Quadratmeter, für Schotter- oder Kiesdeckschichten 5 Euro. Staudenpflanzungen werden mit 15 Euro je Quadratmeter gefördert, Rasen oder Blumenwiese mit 1,50 Euro, ein Hochstamm-Baum mit 250 Euro je Pflanze. Extensive Dachbegrünung bringt 30 Euro je Quadratmeter, intensive 45 Euro. An der Fassade gibt es 10 Euro je Kletterpflanze, 50 Euro je Quadratmeter Rankhilfe und 200 Euro je Rankschutzkorb. Die Obergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen.
Können auch Mieter den Zuschuss beantragen?
Ja. Mieter sind antragsberechtigt, wenn die Eigentümer einverstanden sind. Umgekehrt sollen Mieter unterrichtet und angehört werden, wenn die Eigentümer den Antrag stellen. Auch Gewerbetreibende mit bis zu zehn festangestellten Mitarbeitenden und Vereine mit Einverständniserklärung der Eigentümer können gefördert werden.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Zuerst wird über das Gartenbauamt ein Termin für die erste Besichtigung vereinbart. Nach positiver Bewertung des Vorhabens füllt der Antragsteller den Vordruck aus und reicht ihn mit einer Skizze der geplanten Maßnahmen ein. Das Gartenbauamt legt darauf die Fördersumme und die Bedingungen fest und teilt sie in einem schriftlichen Bescheid mit. Nach Fertigstellung folgen Verwendungsnachweis, Rechnungen und eine kurze Abnahme vor Ort, danach wird ausgezahlt.
Bekomme ich den Zuschuss auch für einen bereits begrünten Hof?
Nein. Gefördert werden nur erstmalige Maßnahmen. Wurde die Gestaltung der Fläche bereits einmal gefördert — sei es über diese Richtlinie oder über Modernisierungs-, Sanierungs- oder Wohnumfeldprogramme —, ist eine erneute Förderung ausgeschlossen. Jede Maßnahme kann je Anwesen beziehungsweise Flurstück nur einmal gefördert werden.

Mehr zu Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Förderrichtlinie zur Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen (PDF)
    karlsruhe.deRechtsgrundlageStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
  3. [03]
    Pflanzempfehlungen extensive Dachbegrünung „Karlsruher Mischung“ (PDF)
    karlsruhe.dePrimärquelleStadt Karlsruhe — Gartenbauamt
Teilen
Merken