Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz |
| Förderhöhe | bis zu 25.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn die Fördernummer bekanntgegeben wurde. Wörtlich: 'Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt werden. Maßnahmen, die bereits vor Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt wurden, werden nicht gefördert.' Wörtlich: 'Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte. Ebenfalls antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf, sowie Wohngesellschaften, Träger von Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen gemeinnütziger, sozialer Zwecke.' Dachbegrünung wird ab 15 Quadratmetern zusammenhängender Fläche und ab 2.000 Euro netto anrechenbarer Kosten gefördert, Entsiegelung ab 5 Quadratmetern (Bagatellgrenzen der Richtlinie).
Wörtlich: 'Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden.' Ausgeschlossen ist eine Förderung, wenn 'Fördermittel von anderer Stellen beantragt werden oder wurden (wie KfW, BAFA etc.). Die Förderung kann nicht mit anderen Förderungen kumuliert werden.' Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht, sind nicht förderfähig — die Richtlinie verweist dazu auf die Begrünungspflicht für Vorgärten nach § 8 Landesbauordnung NRW.
Passt Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Antrag vor Auftragsvergabe
Antragsberechtigte
Mindestgrößen und Mindestkosten
Zehn Jahre Pflegepflicht
Keine Kumulierung mit Bund oder Land
Keine Pflichtmaßnahmen
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 25.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst über das Programm DAFIB die Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenhöfen sowie die Entsiegelung mit anschließender Begrünung auf privaten und gewerblichen Grundstücken im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte und Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, gestaffelt nach Quadratmeterpauschalen, und ist auf 25.000 Euro pro Jahr begrenzt.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 50.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten50.000 €
- Förderfähige Basis50.000 €
- Zuschuss– 25.000 €
- Dein Eigenanteil25.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst die DAFIB-Förderrichtlinie lesen und prüfen, welche Bausteine und Quadratmetersätze passen. Danach den Förderantrag über das Förderportal unter foerderung.duesseldorf.de stellen — Anträge werden seit dem 04.03.2025 ausschließlich dort angenommen. Erst wenn die Fördernummer vorliegt, darf die Fachfirma beauftragt werden; eine frühere Beauftragung führt zur Ablehnung. Nach Abschluss und Abrechnung folgt der Auszahlungsantrag mit Bilddokumentation vorher und nachher, die Abruffrist beträgt 24 Monate.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Dachbegrünung in Düsseldorf?
Wer darf DAFIB beantragen?
Darf ich vor der Bewilligung mit der Begrünung anfangen?
Kann ich DAFIB mit KfW- oder BAFA-Förderung kombinieren?
Wie lange habe ich nach der Bewilligung Zeit?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf — Offizielle Programmseiteduesseldorf.dePrimärquelleLandeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
- [02]DAFIB-Förderrichtlinie (gültig ab 01.07.2025, PDF)duesseldorf.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz