BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune

Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf

DAFIB ist das Begrünungs-Förderprogramm der Stadt Düsseldorf. Es zahlt Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigten und Düsseldorfer Unternehmen einen Zuschuss für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Innenhofbegrünung sowie Entsiegelung mit Begrünung. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten nach festen Quadratmetersätzen, höchstens 25.000 Euro je Förderempfänger und Jahr. Der Antrag läuft vor Auftragsvergabe über das städtische Förderportal.

Max. Förderung
25.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Förderhöhe bis zu 25.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Die Maßnahme darf erst beauftragt werden, wenn die Fördernummer bekanntgegeben wurde. Wörtlich: 'Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt werden. Maßnahmen, die bereits vor Bekanntgabe der Fördernummer beauftragt wurden, werden nicht gefördert.' Wörtlich: 'Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte. Ebenfalls antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf, sowie Wohngesellschaften, Träger von Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen gemeinnütziger, sozialer Zwecke.' Dachbegrünung wird ab 15 Quadratmetern zusammenhängender Fläche und ab 2.000 Euro netto anrechenbarer Kosten gefördert, Entsiegelung ab 5 Quadratmetern (Bagatellgrenzen der Richtlinie).

Wörtlich: 'Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden.' Ausgeschlossen ist eine Förderung, wenn 'Fördermittel von anderer Stellen beantragt werden oder wurden (wie KfW, BAFA etc.). Die Förderung kann nicht mit anderen Förderungen kumuliert werden.' Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht, sind nicht förderfähig — die Richtlinie verweist dazu auf die Begrünungspflicht für Vorgärten nach § 8 Landesbauordnung NRW.

Schnell-Check

Passt Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Antrag vor Auftragsvergabe

Antragsberechtigte

Mindestgrößen und Mindestkosten

Zehn Jahre Pflegepflicht

Keine Kumulierung mit Bund oder Land

Keine Pflichtmaßnahmen

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %25.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro. Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst über das Programm DAFIB die Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenhöfen sowie die Entsiegelung mit anschließender Begrünung auf privaten und gewerblichen Grundstücken im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte und Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, gestaffelt nach Quadratmeterpauschalen, und ist auf 25.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf
50.000 €

Förderfähig sind max. 50.000 €

Rechnerische Schätzung
25.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten50.000 €
  • Förderfähige Basis50.000 €
  • Zuschuss– 25.000 €
  • Dein Eigenanteil25.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst die DAFIB-Förderrichtlinie lesen und prüfen, welche Bausteine und Quadratmetersätze passen. Danach den Förderantrag über das Förderportal unter foerderung.duesseldorf.de stellen — Anträge werden seit dem 04.03.2025 ausschließlich dort angenommen. Erst wenn die Fördernummer vorliegt, darf die Fachfirma beauftragt werden; eine frühere Beauftragung führt zur Ablehnung. Nach Abschluss und Abrechnung folgt der Auszahlungsantrag mit Bilddokumentation vorher und nachher, die Abruffrist beträgt 24 Monate.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Dachbegrünung in Düsseldorf?
Der Satz richtet sich nach der Substratschichtdicke und danach, ob eine Fachfirma arbeitet: von 20 Euro je Quadratmeter bei 4 Zentimetern in Eigenleistung bis 55 Euro je Quadratmeter bei 12 Zentimetern mit Fachfirma. Wird gleichzeitig eine Photovoltaikanlage neu installiert, kommen 50 Euro je Kilowatt-Peak dazu. Gedeckelt ist alles bei 25.000 Euro pro Jahr.
Wer darf DAFIB beantragen?
Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte sowie alle Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Zusätzlich antragsberechtigt sind Wohngesellschaften und Träger von Bildungseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen. Mieter können nur über den Eigentümer gehen.
Darf ich vor der Bewilligung mit der Begrünung anfangen?
Nein. Erst nach Bekanntgabe der Fördernummer darf die Maßnahme beauftragt werden. Wer vorher einen verbindlichen Vertrag mit einer Fachfirma schließt, verliert die Förderung vollständig. Planung, Beratung und Genehmigungsverfahren gelten dagegen nicht als Maßnahmenbeginn.
Kann ich DAFIB mit KfW- oder BAFA-Förderung kombinieren?
Nein. Die Richtlinie schließt eine Förderung aus, wenn Fördermittel anderer Stellen wie KfW oder BAFA beantragt wurden oder werden. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist bei DAFIB nicht möglich.
Wie lange habe ich nach der Bewilligung Zeit?
Die Abruffrist der Fördermittel beträgt 24 Monate ab Bekanntgabe der Fördernummer. Danach ist der Anspruch grundsätzlich ausgeschlossen; im Ausnahmefall kann auf schriftlichen Antrag eine Fristverlängerung gewährt werden.

Mehr zu Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf — Offizielle Programmseite
    duesseldorf.dePrimärquelleLandeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
  2. [02]
    DAFIB-Förderrichtlinie (gültig ab 01.07.2025, PDF)
    duesseldorf.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Düsseldorf — Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Teilen
Merken