Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung samt Rückbau von Schotterflächen und Regenwasserspeicherung. Für alle Bausteine zusammen gilt ein Höchstförderbetrag von 20.000 Euro pro Objekt und Jahr; für gesondert beantragte Modellmaßnahmen sind einmalig bis zu 50.000 Euro möglich. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte. Auch sonstige Verfügungsberechtigte wie Mieter oder Interessengruppen, Vereine und Initiativen können Anträge stellen, sofern eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorliegt. Die gewerbliche Förderung ist auf kleine und mittlere Betriebe beschränkt — weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Gefördert werden ausschließlich freiwillige Maßnahmen. Flächen mit Auflagen aus Bauleitplanungen sind ausgeschlossen, ebenso Dachabdichtungen, aufwändige gärtnerische Anlagen, Skulpturen und Brunnen, Pflanzkübel, Balkonbepflanzungen, Gartenerneuerungen und laufende Pflegemaßnahmen. Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 300 Euro brutto fallen ebenfalls heraus.
Bei fachgerecht in Eigenleistung erbrachten Arbeiten sind die Materialkosten mit 50 Prozent förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Die Miete von speziellem Werkzeug und Arbeitsgeräten ist ebenfalls förderfähig, die Anschaffung dagegen nicht. Nebenkosten für Planung, Bauleitung und Prüfung durch eine anerkannte Fachkraft werden bis maximal 10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt. Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden; als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags. Der Antrag läuft digital über ein Nutzerkonto, in dem sich der Bearbeitungsstand verfolgen lässt. Die geförderten Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung in gepflegtem Zustand gehalten werden. Die geförderte Maßnahme darf nicht mietpreißteigernd auf Mieter umgelegt werden. Ein Rechtsnachfolger ist vertraglich zur Anerkennung der Auflagen zu verpflichten, der Zuwendungsempfänger haftet gesamtschuldnerisch für etwaige Rückzahlungen. Die umgestaltete Fläche muss insgesamt mindestens 10 Quadratmeter groß sein, zusammenhängende Einzelflächen mindestens 5 Quadratmeter. Nicht gefördert werden Rasengitter, Drainage- oder Fugenpflaster, Schotterrasen, befahrbare Parkplätze und Gitterlösungen sowie reine Gartenumgestaltungen. Die Anforderungen der §§ 4 bis 8 Bundes-Bodenschutzverordnung sind einzuhalten.
Passt GRÜN hoch 3 Köln — Dächer, Fassaden, Höfe zu dir?
7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Vier Bausteine, ein Höchstbetrag
Antragsberechtigung bis hin zu Mietern und Initiativen
Nur freiwillige Maßnahmen, nicht unter 300 Euro
Eigenleistung: Material zur Hälfte, Werkzeugmiete ja
Bewilligung vor Vertragsabschluss
Zehn Jahre Pflegepflicht, keine Mieterhöhung
Entsiegelung mit Mindestgrößen und Bodenschutz
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 20.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro. Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Gesamtkosten unter 300 Euro brutto liegen, sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze). Mit GRÜN hoch 3 bezuschusst die Stadt Köln im gesamten Stadtgebiet Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung samt Rückbau von Schotterflächen und die Speicherung von Regenwasser mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstförderbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Objekt und Jahr. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter, Vereine und Initiativen mit Vollmacht.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 40.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten40.000 €
- Förderfähige Basis40.000 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil20.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Vor dem ersten Antrag ist eine einmalige Registrierung für das Online-Verfahren nötig; danach läuft alles über ein Nutzerkonto, in dem sich der Bearbeitungsstand verfolgen und mit den Ansprechpartnern kommunizieren lässt. Dem Antrag beizufügen sind unter anderem ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse oder die Berechtigung zur Durchführung, eine Aussage über weitere beantragte oder bewilligte Zuschüsse, die Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, bei Firmen die Erklärung zum Vorsteuerabzug und zur Unternehmensgröße sowie bei mehreren Eigentümern deren Einverständniserklärung. Erst nach Bewilligung darf ein Leistungs- oder Liefervertrag geschlossen werden. Nach Umsetzung erfolgt die Abrechnung über das digitale Verfahren.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es für ein Gründach in Köln?
Wann gibt es 60 statt 50 Prozent?
Wird auch der Rückbau eines Schottergartens gefördert?
Was bringt der Biodiversitäts-Bonus?
Wird eine Regenwasser-Zisterne mitgefördert?
Wie lange läuft GRÜN hoch 3 noch?
Mehr zu GRÜN hoch 3 Köln — Dächer, Fassaden, Höfe und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]GRÜN hoch 3 Köln — Dächer, Fassaden, Höfe — Offizielle Programmseitestadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- [02]GRÜN hoch 3 — Dachbegrünungstadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- [03]GRÜN hoch 3 — Fassadenbegrünungstadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- [04]GRÜN hoch 3 — Entsiegelung und Rückbau von Schotterflächenstadt-koeln.dePrimärquelleStadt Köln — Umwelt- und Verbraucherschutzamt