Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Hanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz |
| Förderhöhe | bis zu 4.000 € |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Voraussetzung sind Verkehrslärmpegel von mindestens 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts am Wohngebäude. Nach der Maßnahme dürfen die Innenpegel der geschützten Räume 40 dB(A) tags und 30 dB(A) nachts (Mittelungspegel) nicht überschreiten. Schutzwürdig sind Räume, die zum Wohnen bestimmt sind — Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen. Lüftungsanlagen werden nur in Übernachtungsräumen auf der straßenzugewandten Seite gefördert. Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 3. Oktober 1990 erteilt worden sein. Zusätzlich darf kein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und kein Rückbaugebot nach § 179 BauGB vorliegen, und das Gebäude darf nicht zum baldigen Abbruch bestimmt sein.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme vor Bewilligung der Fördermittel begonnen wurde. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und auch vor Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. Eine Kumulierung der Förderungsmittel mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Auch der Baubeginn bis 18 Monate vor Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach anderen Bundes- oder Landesprogrammen schließt die Förderung aus. Die Beeinträchtigung durch Verkehrslärm muss auf ein dem Eigentümer und seinen Rechtsvorgängern nicht zurechenbares Verhalten zurückzuführen sein. Wer neu an einer bestehenden Straße mit vorhersehbar starkem Verkehrslärm baut, bekommt keinen Zuschuss.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Lärmpegel am Gebäude |
| Nur schutzbedürftige Wohnräume |
| Baugenehmigung vor dem 3. Oktober 1990 |
| Kein Beginn vor der Bewilligung |
| Keine Kumulierung |
| Lärm muss dem Eigentümer nicht zurechenbar sein |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 4.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 4.000 Euro. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bezuschusst passive Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die stark vom Straßenverkehrslärm betroffen sind. Gefördert werden der Einbau schalldämmender Fenster und Außentüren in schutzbedürftigen Wohnräumen sowie Lüftungsanlagen in Übernachtungsräumen auf der straßenzugewandten Seite. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohngrundstücken im Stadtgebiet. Die Stadt erstattet 50 Prozent der Aufwendungen, maximal 1.000 Euro je Wohnung und höchstens 4.000 Euro für ein gesamtes Wohngebäude.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 8.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten8.000 €
- Förderfähige Basis8.000 €
- Zuschuss– 4.000 €
- Dein Eigenanteil4.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Hinweis zum aktuellen Stand: Die zugrunde liegende Richtlinie von 2002 ist im geltenden Rostocker Stadtrecht verzeichnet, wird aber in der Übersicht der bestehenden Förderrichtlinien des zuständigen Amtes derzeit nicht geführt. Ob Anträge angenommen werden, vor der Antragstellung bei der Stadt erfragen ([email protected]). Vor der Antragstellung empfiehlt die Richtlinie eine Beratung mit der Bewilligungsstelle, dem Amt für Umweltschutz. Der Antrag selbst ist nicht formgebunden; einzureichen sind Grundbuchauszug, Lageplan, Ansicht der Straßenfront, Kostenvoranschläge mit Bietererklärung zur erreichten Schalldämmung sowie Erklärungen zum noch nicht erfolgten Vorhabenbeginn und zu den weiteren Fördervoraussetzungen. Erst nach dem Zuwendungsbescheid darf mit der Maßnahme begonnen werden. Nach Ausführung ist die Verwendung binnen drei Monaten mit Originalrechnungen und Fertigstellungserklärung nachzuweisen, danach wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für Schallschutzfenster in Rostock?
Ab welcher Lärmbelastung wird gefördert?
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Wann wird ausgezahlt und was passiert bei ausgeschöpftem Budget?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster — Offizielle Programmseiterathaus.rostock.dePrimärquelleHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
- [02]Lärmsanierungsrichtlinie der Hansestadt Rostock (PDF)rathaus.rostock.deRechtsgrundlageHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
- [03]Förderrichtlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Übersicht)rathaus.rostock.dePrimärquelleHanse- und Universitätsstadt Rostock — Amt für Umweltschutz
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.