Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt |
| Förderhöhe | bis zu 19.999 € |
| Förderquote | bis 85 % |
| Zielgruppe | Eigentümer, Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Die selbst genutzten oder vermieteten Gebäude, Anlagen und Grundstücke müssen im Teilbereich „Innenstadt“ des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ liegen. Die Abgrenzung ist als Lageplan Bestandteil der Ausführungsbestimmungen und zusätzlich über das städtische Geoportal abrufbar. Gefördert wird erst ab 30 Quadratmetern. Bei Dachbegrünung werden Aussparungen nicht mitgerechnet, bei Fassadenbegrünung bemisst sich die Mindestfläche an der begrünten Wandfläche. Kleinere Vorhaben fallen aus dem Programm. Förderfähig sind Dachbegrünung mit mindestens 8 cm Schichtdicke inklusive Zugängen, Hochbeeten, Pergolen und Fertigstellungspflege, boden- und wandgebundene Fassadenbegrünung inklusive Rankhilfen und automatischer Bewässerung sowie die Entsiegelung von Hofflächen inklusive Abbruch von Mauern und Zäunen, wasserdurchlässiger Beläge und Bepflanzung. Bei der Entsiegelung sollen mindestens 20 Prozent der Fläche als offene Vegetationsfläche verbleiben.
Nicht förderfähig sind unter anderem Eigenleistungen in Stunden, Kosten für Fassadensanierung, für die statische Aufwertung der Konstruktion, großflächige versiegelte Dachterrassen- und Wegebeläge, Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen, Beleuchtung sowie Pflegemaßnahmen nach Fertigstellung. Erst wenn die Bewilligung erteilt und die Zuwendungsvereinbarung — ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Antragsteller und Stadt Kassel — abgeschlossen ist, darf mit den Arbeiten begonnen werden. Auf Antrag kann die Stadt einem vorzeitigen Beginn zustimmen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Förderung ist nachrangig gegenüber Fördermitteln anderer Fachprogramme. Der Antragsteller ist deshalb verpflichtet, weitere Fördermöglichkeiten vor Antragstellung zu prüfen. Eine Doppelförderung desselben Maßnahmenteils aus anderen Programmen ist ausgeschlossen.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Gebäude muss im Fördergebiet Innenstadt liegen |
| Mindestfläche 30 Quadratmeter |
| Drei Fördergegenstände |
| Keine Eigenleistungsstunden, keine Fassadensanierung |
| Bewilligung und Vertrag vor Baubeginn |
| Subsidiarität gegenüber anderen Programmen |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 85 % | 19.999 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 19.999 Euro. Mit dem Anreizprogramm „Grün in die Mitte“ übernimmt die Stadt Kassel 85 Prozent der förderfähigen Kosten für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und die Entsiegelung von Hofflächen — allerdings nur für Gebäude im Teilbereich Innenstadt des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Gefördert wird ab einer Mindestfläche von 30 Quadratmetern, die maximale Fördersumme beträgt 19.999 Euro je Grundstück.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 23.528 €
pro Antrag
- Gesamtkosten23.528 €
- Förderfähige Basis23.528 €
- Zuschuss– 19.999 €
- Dein Eigenanteil3.529 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Vor dem Antrag berät das Fördergebietsmanagement unverbindlich und hilft beim Ausfüllen. Der Antrag wird auf dem dafür vorgesehenen Formular mit allen geforderten Unterlagen beim Umwelt- und Gartenamt eingereicht. Nach der Prüfung ergeht die Bewilligung und es wird eine Zuwendungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, in dem unter anderem die Höhe des veranschlagten Zuschusses geregelt wird. Erst danach darf gebaut werden. Nach Durchführung und Vorlage der Rechnungsbelege wird der Zuschuss endgültig festgesetzt und ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wer ist bei „Grün in die Mitte“ antragsberechtigt?
Woher weiß ich, ob mein Grundstück im Fördergebiet liegt?
Wie hoch ist der Zuschuss konkret?
Sind Planungskosten förderfähig?
Wie lange läuft das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Grün in die Mitte — Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung Kassel — Offizielle Programmseitekassel.dePrimärquelleStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt
- [02]Ausführungsbestimmungen „Grün in die Mitte“ (PDF)kassel.deRechtsgrundlageStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt
- [03]Stadtplan mit Abgrenzung des Fördergebiets (PDF)kassel.dePrimärquelleStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.