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Zuschuss · bis 85 % Kommune

Grün in die Mitte — Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung Kassel

Grün in die Mitte ist das Anreizprogramm der Stadt Kassel für privates Grün in der hochverdichteten Innenstadt. Es zahlt 85 Prozent der förderfähigen Bruttoausgaben für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Hofentsiegelung, gedeckelt auf 19.999 Euro je Grundstück. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Genossenschaften, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte mit einem Erbbauvertrag ab 66 Jahren, deren Gebäude im abgegrenzten Fördergebiet liegen.

Max. Förderung
19.999 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt
Förderhöhe bis zu 19.999 €
Förderquote 85 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Die selbst genutzten oder vermieteten Gebäude, Anlagen und Grundstücke müssen im Teilbereich „Innenstadt“ des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ liegen. Die Abgrenzung ist als Lageplan Bestandteil der Ausführungsbestimmungen und zusätzlich über das städtische Geoportal abrufbar. Gefördert wird erst ab 30 Quadratmetern. Bei Dachbegrünung werden Aussparungen nicht mitgerechnet, bei Fassadenbegrünung bemisst sich die Mindestfläche an der begrünten Wandfläche. Kleinere Vorhaben fallen aus dem Programm. Förderfähig sind Dachbegrünung mit mindestens 8 cm Schichtdicke inklusive Zugängen, Hochbeeten, Pergolen und Fertigstellungspflege, boden- und wandgebundene Fassadenbegrünung inklusive Rankhilfen und automatischer Bewässerung sowie die Entsiegelung von Hofflächen inklusive Abbruch von Mauern und Zäunen, wasserdurchlässiger Beläge und Bepflanzung. Bei der Entsiegelung sollen mindestens 20 Prozent der Fläche als offene Vegetationsfläche verbleiben.

Nicht förderfähig sind unter anderem Eigenleistungen in Stunden, Kosten für Fassadensanierung, für die statische Aufwertung der Konstruktion, großflächige versiegelte Dachterrassen- und Wegebeläge, Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen, Beleuchtung sowie Pflegemaßnahmen nach Fertigstellung. Erst wenn die Bewilligung erteilt und die Zuwendungsvereinbarung — ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Antragsteller und Stadt Kassel — abgeschlossen ist, darf mit den Arbeiten begonnen werden. Auf Antrag kann die Stadt einem vorzeitigen Beginn zustimmen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Förderung ist nachrangig gegenüber Fördermitteln anderer Fachprogramme. Der Antragsteller ist deshalb verpflichtet, weitere Fördermöglichkeiten vor Antragstellung zu prüfen. Eine Doppelförderung desselben Maßnahmenteils aus anderen Programmen ist ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Gebäude muss im Fördergebiet Innenstadt liegen

Mindestfläche 30 Quadratmeter

Drei Fördergegenstände

Keine Eigenleistungsstunden, keine Fassadensanierung

Bewilligung und Vertrag vor Baubeginn

Subsidiarität gegenüber anderen Programmen

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag85 %19.999 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 19.999 Euro. Mit dem Anreizprogramm „Grün in die Mitte“ übernimmt die Stadt Kassel 85 Prozent der förderfähigen Kosten für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und die Entsiegelung von Hofflächen — allerdings nur für Gebäude im Teilbereich Innenstadt des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Gefördert wird ab einer Mindestfläche von 30 Quadratmetern, die maximale Fördersumme beträgt 19.999 Euro je Grundstück.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Grün in die Mitte — Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung Kassel
23.528 €

Förderfähig sind max. 23.528 €

Rechnerische Schätzung
19.999 €

pro Antrag

Förderquote85%
  • Gesamtkosten23.528 €
  • Förderfähige Basis23.528 €
  • Zuschuss– 19.999 €
  • Dein Eigenanteil3.529 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Vor dem Antrag berät das Fördergebietsmanagement unverbindlich und hilft beim Ausfüllen. Der Antrag wird auf dem dafür vorgesehenen Formular mit allen geforderten Unterlagen beim Umwelt- und Gartenamt eingereicht. Nach der Prüfung ergeht die Bewilligung und es wird eine Zuwendungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen, in dem unter anderem die Höhe des veranschlagten Zuschusses geregelt wird. Erst danach darf gebaut werden. Nach Durchführung und Vorlage der Rechnungsbelege wird der Zuschuss endgültig festgesetzt und ausgezahlt.

Häufige Fragen

Wer ist bei „Grün in die Mitte“ antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts: Eigentümer, Genossenschaften, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte mit einem Erbbauvertrag ab 66 Jahren und Inhaber eines dinglich gesicherten Rechts, das die dauerhafte Sicherstellung der Maßnahme ermöglicht.
Woher weiß ich, ob mein Grundstück im Fördergebiet liegt?
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist als Lageplan Anlage 1 der Ausführungsbestimmungen und steht zusätzlich als Stadtplan-PDF sowie über das Geoportal der Stadt Kassel zur Verfügung. Das Fördergebietsmanagement berät Interessierte unverbindlich und unterstützt bei der Antragstellung.
Wie hoch ist der Zuschuss konkret?
Gefördert werden 85 Prozent der brutto förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 19.999 Euro je Grundstück. Der Förderbetrag wird zunächst vorläufig auf Basis der voraussichtlichen Ausgaben gewährt und nach Abnahme der Maßnahmen anhand der tatsächlich angefallenen Ausgaben endgültig festgesetzt.
Sind Planungskosten förderfähig?
Ja. Bei allen drei Fördergegenständen — Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Hofentsiegelung — nennt die Richtlinie die erforderliche Planung durch Architekten- und Ingenieurleistungen sowie die Fertigstellungspflege nach DIN 18320 ausdrücklich als förderfähig.
Wie lange läuft das Programm?
Die aktuellen Ausführungsbestimmungen sind zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Sie enden mit der Aufhebung des Fördergebiets „Innenstadt, Frankfurter Straße und Park Schönfeld“ — ein festes Enddatum nennt die Richtlinie nicht.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Grün in die Mitte — Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung Kassel — Offizielle Programmseite
    kassel.dePrimärquelleStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt
  2. [02]
    Ausführungsbestimmungen „Grün in die Mitte“ (PDF)
    kassel.deRechtsgrundlageStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt
  3. [03]
    Stadtplan mit Abgrenzung des Fördergebiets (PDF)
    kassel.dePrimärquelleStadt Kassel — Umwelt- und Gartenamt / Fördergebietsmanagement Innenstadt
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