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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Mehr Grün für Nürnberg — Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung

Mehr Grün für Nürnberg ist das kommunale Begrünungs-Förderprogramm des Stadtplanungsamts. Es gilt nicht im ganzen Stadtgebiet, sondern innerhalb der ausgewiesenen Stadterneuerungsgebiete. Gefördert werden Hofumgestaltung und Freiflächenbegrünung, Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, begrünte Pergolen und Rankgerüste sowie die Entsiegelung befestigter Flächen — pauschal mit bis zu 50 Prozent der Kosten und höchstens 30.000 Euro.

Max. Förderung
30.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
Förderhöhe bis zu 30.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm gilt nur innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete. Über das Geoportal der Stadt lässt sich per Adresssuche prüfen, ob ein Vorhaben in einem solchen Gebiet liegt. Für das Gebiet St. Leonhard | Schweinau stehen wegen Gebietsabschlusses keine Mittel mehr zur Verfügung. Förderfähig sind Planungskosten bei fachgerecht umgesetzten Maßnahmen, die Herstellung neuer Baumstandorte und zusätzliche Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung einschließlich Nebenkosten, die Entsiegelung befestigter Flächen mit qualifizierter Gestaltung, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Versickerung — jedoch nur in Verbindung mit weiteren Grünmaßnahmen —, Begrünung an Neubauten von Garagen und Carports sowie Maßnahmen für Biodiversität und Nisthilfen. Bei Hofumgestaltung und Freiflächenbegrünung ist der Umfang der Entsiegelung ausschlaggebend. Anzustreben ist, eine größtmögliche Fläche fachgerecht zu entsiegeln, grün zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten. Höchstens 20 Prozent der Fläche dürfen als sickerfähige Beläge ausgebildet werden.

Bei der Dachbegrünung werden Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 20 Grad gefördert, intensiv wie extensiv. Bei der Fassadenbegrünung muss das Pflanzbeet mindestens 0,5 Quadratmeter groß und 0,5 Meter tief sein; Klettergerüste und Rankhilfen sind grundsätzlich bezuschussbar. Für Begrünungen an Ensembles und Baudenkmalen ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde beizufügen. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden — bereits die Vergabe von Bauaufträgen wird als Maßnahmenbeginn gewertet. Maßnahmen, die vorher begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Alle geförderten Maßnahmen müssen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben und gepflegt werden, sonst können Nachpflanzungen oder Neuanschaffungen verlangt werden. Vor Beginn sind betroffene Mieter auf die Maßnahmen hinzuweisen; eine Mieterhöhung aufgrund der durchgeführten Maßnahmen darf nicht erfolgen. Für dieselbe bauliche Maßnahme dürfen nicht gleichzeitig Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden. Eigenleistung ist nur zulässig, wenn sie vorher mit der Bewilligungsstelle abgesprochen wurde und ein Nachweis über die fachgerechte Ausführbarkeit vorliegt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Grundstück muss im Stadterneuerungsgebiet liegen

Sieben förderfähige Maßnahmengruppen

Höchstens 20 Prozent sickerfähige Beläge im Hof

Technische Mindestanforderungen je Baustein

Nichts vor dem Bewilligungsbescheid

15 Jahre Erhaltungspflicht, keine Mieterhöhung

Keine Doppelförderung, Eigenleistung nur nach Absprache

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %30.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 Euro. Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete bezuschusst die Stadt private Hof-, Freiflächen-, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung befestigter Flächen mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter mit Vollmacht des Eigentümers.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Mehr Grün für Nürnberg — Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung
60.000 €

Förderfähig sind max. 60.000 €

Rechnerische Schätzung
30.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten60.000 €
  • Förderfähige Basis60.000 €
  • Zuschuss– 30.000 €
  • Dein Eigenanteil30.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst wird über das Geoportal der Stadt geprüft, ob das Grundstück in einem Stadterneuerungsgebiet liegt. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten beim Stadtplanungsamt eingereicht werden, mit prüfbaren Kostenvoranschlägen in Einzelpositionen — Pauschalangebote genügen nicht —, Planungsunterlagen mit Beschreibung der Arbeiten und Bildern des aktuellen Zustands; bei Ensembles und Baudenkmalen zusätzlich der Erlaubnisbescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf umgesetzt werden, denn schon die Vergabe von Bauaufträgen zählt als Beginn. Nach Abschluss werden Rechnungen und eine Vorher-Nachher-Fotodokumentation vorgelegt, danach erfolgt die Auszahlung, bei kostenintensiven Maßnahmen auch in Raten.

Häufige Fragen

Wer kann „Mehr Grün für Nürnberg“ beantragen?
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften — dann muss ein Beschluss der Eigentümerversammlung vorliegen — sowie Mieter, die eine Vollmacht der Grundstückseigentümer benötigen. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten beim Stadtplanungsamt als Bewilligungsstelle eingereicht werden.
Was wird ausdrücklich nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind temporäre Maßnahmen wie Pflanzkübel und Hochbeete, Ersatzpflanzungen, reine Umgestaltungen ohne Entsiegelung, das Verlegen von Rollrasen, Beregnungsanlagen, Begrünungen an Hauptgebäuden von Neubauten, reine Pflasterungen — auch bei erhöhter Durchlässigkeit — sowie alle Maßnahmen, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheids begonnen wurden.
Werden Zisternen und Regentonnen bezuschusst?
Ja, aber nicht allein: Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Versickerung wie Gießtonnen, Sickerschächte, Zisternen oder Teiche werden nur in Verbindung mit weiteren Grünmaßnahmen gefördert.
Was passiert, wenn die Kosten am Ende abweichen?
Nach Abschluss der Maßnahme sind Rechnungen und Schlussrechnungen sowie eine Fotodokumentation mit Vorher-Nachher-Bildern vorzulegen. Sind die tatsächlichen ansatzfähigen Kosten geringer als im Antrag dargestellt, werden die Zuschüsse entsprechend gekürzt. Bei Kostenmehrung ist eine Erhöhung des bewilligten Zuschusses nicht möglich.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt, ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt durch einen förmlichen Bescheid mit Auflagen, Bedingungen und Befristung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mehr Grün für Nürnberg — Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung — Offizielle Programmseite
    nuernberg.dePrimärquelleStadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
  2. [02]
    Richtlinien „Mehr Grün für Nürnberg“ (PDF)
    nuernberg.deRechtsgrundlageStadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
  3. [03]
    Geoportal: Liegt mein Vorhaben in einem Stadterneuerungsgebiet?
    geoportal.nuernberg.dePrimärquelleStadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
  4. [04]
    Flyer „Mehr Grün für Nürnberg“ (PDF)
    nuernberg.dePrimärquelleStadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
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