Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung |
| Förderhöhe | bis zu 30.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Förderprogramm gilt nur innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete. Über das Geoportal der Stadt lässt sich per Adresssuche prüfen, ob ein Vorhaben in einem solchen Gebiet liegt. Für das Gebiet St. Leonhard | Schweinau stehen wegen Gebietsabschlusses keine Mittel mehr zur Verfügung. Förderfähig sind Planungskosten bei fachgerecht umgesetzten Maßnahmen, die Herstellung neuer Baumstandorte und zusätzliche Baumpflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünung einschließlich Nebenkosten, die Entsiegelung befestigter Flächen mit qualifizierter Gestaltung, Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Versickerung — jedoch nur in Verbindung mit weiteren Grünmaßnahmen —, Begrünung an Neubauten von Garagen und Carports sowie Maßnahmen für Biodiversität und Nisthilfen. Bei Hofumgestaltung und Freiflächenbegrünung ist der Umfang der Entsiegelung ausschlaggebend. Anzustreben ist, eine größtmögliche Fläche fachgerecht zu entsiegeln, grün zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten. Höchstens 20 Prozent der Fläche dürfen als sickerfähige Beläge ausgebildet werden.
Bei der Dachbegrünung werden Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 20 Grad gefördert, intensiv wie extensiv. Bei der Fassadenbegrünung muss das Pflanzbeet mindestens 0,5 Quadratmeter groß und 0,5 Meter tief sein; Klettergerüste und Rankhilfen sind grundsätzlich bezuschussbar. Für Begrünungen an Ensembles und Baudenkmalen ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde beizufügen. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden — bereits die Vergabe von Bauaufträgen wird als Maßnahmenbeginn gewertet. Maßnahmen, die vorher begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Alle geförderten Maßnahmen müssen mindestens 15 Jahre erhalten bleiben und gepflegt werden, sonst können Nachpflanzungen oder Neuanschaffungen verlangt werden. Vor Beginn sind betroffene Mieter auf die Maßnahmen hinzuweisen; eine Mieterhöhung aufgrund der durchgeführten Maßnahmen darf nicht erfolgen. Für dieselbe bauliche Maßnahme dürfen nicht gleichzeitig Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden. Eigenleistung ist nur zulässig, wenn sie vorher mit der Bewilligungsstelle abgesprochen wurde und ein Nachweis über die fachgerechte Ausführbarkeit vorliegt.
Passt Mehr Grün für Nürnberg — Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Grundstück muss im Stadterneuerungsgebiet liegen
Sieben förderfähige Maßnahmengruppen
Höchstens 20 Prozent sickerfähige Beläge im Hof
Technische Mindestanforderungen je Baustein
Nichts vor dem Bewilligungsbescheid
15 Jahre Erhaltungspflicht, keine Mieterhöhung
Keine Doppelförderung, Eigenleistung nur nach Absprache
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 30.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 Euro. Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete bezuschusst die Stadt private Hof-, Freiflächen-, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung befestigter Flächen mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter mit Vollmacht des Eigentümers.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 60.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten60.000 €
- Förderfähige Basis60.000 €
- Zuschuss– 30.000 €
- Dein Eigenanteil30.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst wird über das Geoportal der Stadt geprüft, ob das Grundstück in einem Stadterneuerungsgebiet liegt. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten beim Stadtplanungsamt eingereicht werden, mit prüfbaren Kostenvoranschlägen in Einzelpositionen — Pauschalangebote genügen nicht —, Planungsunterlagen mit Beschreibung der Arbeiten und Bildern des aktuellen Zustands; bei Ensembles und Baudenkmalen zusätzlich der Erlaubnisbescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde. Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids darf umgesetzt werden, denn schon die Vergabe von Bauaufträgen zählt als Beginn. Nach Abschluss werden Rechnungen und eine Vorher-Nachher-Fotodokumentation vorgelegt, danach erfolgt die Auszahlung, bei kostenintensiven Maßnahmen auch in Raten.
Häufige Fragen
Wer kann „Mehr Grün für Nürnberg“ beantragen?
Was wird ausdrücklich nicht gefördert?
Werden Zisternen und Regentonnen bezuschusst?
Was passiert, wenn die Kosten am Ende abweichen?
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Mehr Grün für Nürnberg — Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung — Offizielle Programmseitenuernberg.dePrimärquelleStadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
- [02]Richtlinien „Mehr Grün für Nürnberg“ (PDF)nuernberg.deRechtsgrundlageStadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
- [03]Geoportal: Liegt mein Vorhaben in einem Stadterneuerungsgebiet?geoportal.nuernberg.dePrimärquelleStadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung
- [04]Flyer „Mehr Grün für Nürnberg“ (PDF)nuernberg.dePrimärquelleStadt Nürnberg — Stadtplanungsamt, Stadterneuerung