Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderhöhe | bis zu 5.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung gewährt Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücks sind. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Gewähr für die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen sowie ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums bieten.
Passt Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wohnung steht leer
Miet- oder Genossenschaftswohnung
Bestätigung der Belegenheitsgemeinde
Antrag vor Beginn der Massnahme
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 5.000 € |
Was bekommst du konkret?
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Deckung der Gesamtausgaben im Wege der Anteilfinanzierung. Maximale Zuwendung 5.000 Euro je Wohnung (bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 10.000 Euro je Wohnung). Bearbeitungsentgelt 1,5 Prozent des bewilligten Zuschussbetrages.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 10.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten10.000 €
- Förderfähige Basis10.000 €
- Zuschuss– 5.000 €
- Dein Eigenanteil5.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Formgebundenen Antrag einreichen
Der formgebundene Antrag muss vor Beginn des Vorhabens im LFI M-V eingereicht werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung begonnen wurden.
- 02
Unterlagen und Bestätigung einreichen
Neben dem Antragsformular ist eine Bestätigung der Belegenheitsgemeinde erforderlich sowie weitere Nachweise zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Durchführbarkeit.
- 03
Bewilligung und Auszahlung
Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses mit einem Bearbeitungsentgelt von 1,5 % des bewilligten Betrages.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer kann Anträge stellen?
Wofür ist die Förderung gedacht?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]www.lfi-mv.de — Förderbank-Übersichtlfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)