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Zuschuss · bis 50 % Land

Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung M-V

Das Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung M-V foerdert die Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern fuer benachteiligte Haushalte sowie Asyl- und Schutzsuchende mit bis zu 5.000 Euro je Wohnung.

Max. Förderung
5.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Förderhöhe bis zu 5.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung gewaehrt Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen fuer bauliche Massnahmen zur Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Bereitstellung von Wohnraum fuer benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte. Antragsberechtigt sind natuerliche und juristische Personen, die Eigentuemer oder Erbbauberechtigte eines mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstuecks sind. Sie muessen die erforderliche Leistungsfaehigkeit und Zuverlaessigkeit besitzen und Gewaehr fuer die wirtschaftliche Durchfuehrung der baulichen Massnahmen sowie ordnungsgemaesse Verwaltung des Wohnraums bieten.

Schnell-Check

Passt Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung M-V zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wohnung steht leer

Miet- oder Genossenschaftswohnung

Bestaetigung der Belegenheitsgemeinde

Antrag vor Beginn der Massnahme

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 14.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    50 %
    5.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung M-V
10.000 €

Förderfähig sind max. 10.000 €

Rechnerische Schätzung
5.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten10.000 €
  • Förderfähige Basis10.000 €
  • Zuschuss– 5.000 €
  • Dein Eigenanteil5.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Formgebundenen Antrag einreichen

    Der formgebundene Antrag muss vor Beginn des Vorhabens im LFI M-V eingereicht werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung begonnen wurden.

  2. 02

    Unterlagen und Bestätigung einreichen

    Neben dem Antragsformular ist eine Bestätigung der Belegenheitsgemeinde erforderlich sowie weitere Nachweise zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Durchführbarkeit.

  3. 03

    Bewilligung und Auszahlung

    Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses mit einem Bearbeitungsentgelt von 1,5 % des bewilligten Betrages.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Maximal 5.000 Euro je Wohnung. Foerderquote bis zu 50 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben von bis zu 10.000 Euro je Wohnung.
Wer kann Antraege stellen?
Natuerliche und juristische Personen, die Eigentuemer oder Erbbauberechtigte eines mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstuecks sind.
Wofuer ist die Foerderung gedacht?
Fuer bauliche Massnahmen zur einfachen Herrichtung leerstehender Wohnungen, die danach an benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte vermietet werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn des Vorhabens. Eine Foerderung ist ausgeschlossen, wenn die Massnahmen vor Bewilligung begonnen wurden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung M-V — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
  2. [02]
    www.lfi-mv.de — Förderbank-Übersicht
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)