Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderhöhe | bis zu 5.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung gewaehrt Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen fuer bauliche Massnahmen zur Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Bereitstellung von Wohnraum fuer benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte. Antragsberechtigt sind natuerliche und juristische Personen, die Eigentuemer oder Erbbauberechtigte eines mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstuecks sind. Sie muessen die erforderliche Leistungsfaehigkeit und Zuverlaessigkeit besitzen und Gewaehr fuer die wirtschaftliche Durchfuehrung der baulichen Massnahmen sowie ordnungsgemaesse Verwaltung des Wohnraums bieten.
Passt Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung M-V zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wohnung steht leer
Miet- oder Genossenschaftswohnung
Bestaetigung der Belegenheitsgemeinde
Antrag vor Beginn der Massnahme
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
Stand 14.5.2026
- Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %5.000 €
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 10.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten10.000 €
- Förderfähige Basis10.000 €
- Zuschuss– 5.000 €
- Dein Eigenanteil5.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Formgebundenen Antrag einreichen
Der formgebundene Antrag muss vor Beginn des Vorhabens im LFI M-V eingereicht werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung begonnen wurden.
- 02
Unterlagen und Bestätigung einreichen
Neben dem Antragsformular ist eine Bestätigung der Belegenheitsgemeinde erforderlich sowie weitere Nachweise zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Durchführbarkeit.
- 03
Bewilligung und Auszahlung
Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses mit einem Bearbeitungsentgelt von 1,5 % des bewilligten Betrages.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wer kann Antraege stellen?
Wofuer ist die Foerderung gedacht?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Sonderprogramm Wohnraumertuechtigung M-V — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]www.lfi-mv.de — Förderbank-Übersichtlfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)