BundesBonus
Zuschuss · bis 85 % Kommune Aktuell bis 31.12.2027

Mehr Grün zu Hause — Haus- und Hofbegrünung Kostheim-Mitte

Mehr Grün zu Hause ist das Wiesbadener Zuschussprogramm für Haus- und Hofbegrünung im Fördergebiet Kostheim-Mitte. Es erstattet 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 20.000 Euro je Projekt, für vier Maßnahmenarten: Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Höfen sowie Zisternen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Genossenschaften, Eigentümergemeinschaften und Vereine.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
Förderhöhe bis zu 20.000 €
Förderquote 85 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Das Fördergebiet erstreckt sich über den größten Teil des Planungsraums Kostheim-Mitte; die genaue Abgrenzung ist als Anlage 1 Bestandteil der Förderrichtlinie und als PDF abrufbar. Der Bereich wurde wegen seiner besonderen mikroklimatischen Belastung nach Vorgaben des Hessischen Umweltministeriums ausgewählt. Das Grundstück muss innerhalb dieses Gebiets liegen. Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Höfen sowie Maßnahmen zur Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser von Dachflächen, also Zisternen. Förderfähig sind Beratungsleistungen und die durch Fachfirmen entstehenden investiven Kosten, außerdem vorbereitende und begleitende Maßnahmen wie Analysen, Entsiegelung und Abrissarbeiten. Förderfähig sind nur Maßnahmen, für die keine anderweitigen Fördermittel gewährt werden — eine Kumulation von Fördermitteln ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Neubauten bis fünf Jahre nach Fertigstellung, die Erstanlage von Außenanlagen, Garagenneubau, Brunnen, Skulpturen, Mobiliar, PKW-Parkplätze und Eigenleistungen.

Nach Fertigstellung sollen im Gebiet der geförderten Maßnahme Grün- und Vegetationsflächen sowie sonstige versickerungsfähige Flächenteile die befestigten Flächen überwiegen. Regenwasser soll so weit wie möglich flächig versickern können, etwa durch Fugen der Bodenbeläge. Zu verwenden sind grundsätzlich mehrjährige, vorrangig heimische Pflanzen; verbautes Holz sollte nach PEFC- oder FSC-Standard zertifiziert sein. Die Gestaltung soll in erster Linie die mikroklimatische Situation vor Ort und die Erholungsbedürfnisse der Bewohner verbessern. Die Freiflächen müssen von allen zugehörigen Bewohnern genutzt werden können; dafür kann eine Zusammenlegung mehrerer Innenhöfe sinnvoll sein. Bei Entsiegelung muss sichergestellt sein, dass Aufstellflächen für die Feuerwehr uneingeschränkt nutzbar bleiben. Die Kosten der Neu- oder Umgestaltung dürfen nach § 559a BGB nicht auf die Miete umgelegt werden. Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die Maßnahme nach Abschluss mindestens zehn Jahre zu erhalten. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der Landeshauptstadt Wiesbaden vor der Bewilligung mit der Durchführung begonnen wird. Die gegebenenfalls erforderliche Gestaltungsplanung und die Kostenberechnung durch das Planungsbüro gelten dabei nicht als Maßnahmenbeginn.

Schnell-Check

Passt Mehr Grün zu Hause — Haus- und Hofbegrünung Kostheim-Mitte zu dir?

7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Nur im Fördergebiet Kostheim-Mitte

Vier förderfähige Maßnahmenarten

Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln

Grün muss am Ende überwiegen

Freiflächen für alle Bewohner nutzbar

Keine Umlage auf die Miete, zehn Jahre Erhalt

Kein Baubeginn vor Bewilligung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag85 %20.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro. Im besonders hitzebelasteten Quartier Kostheim-Mitte erstattet die Landeshauptstadt Wiesbaden 85 Prozent der förderfähigen Kosten für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Höfen sowie Zisternen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser — maximal 20.000 Euro je Projekt. Beratung, Kostenschätzung und Abnahme übernimmt ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Mehr Grün zu Hause — Haus- und Hofbegrünung Kostheim-Mitte
23.529 €

Förderfähig sind max. 23.529 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote85%
  • Gesamtkosten23.529 €
  • Förderfähige Basis23.529 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil3.529 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst prüft man anhand der Gebietsabgrenzung und der kommunalen Förderrichtlinie, ob Grundstück und Vorhaben passen. Danach folgt der Kontakt zur Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. für eine Erstberatung; ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro führt die Vor-Ort-Beratung durch und hilft bei Projektskizze und qualifizierter Kostenschätzung. Der unterschriebene Antrag mit Projektbeschreibung und Kostenschätzung geht per E-Mail oder Post an die Klimaschutzagentur. Erst nach der Bewilligung darf mit der Umsetzung begonnen werden; die Arbeiten müssen binnen zwölf Monaten abgeschlossen und die Zahlungsbelege samt Abnahmeprotokoll des Planungsbüros innerhalb von drei Monaten eingereicht sein.

Häufige Fragen

Wer kann „Mehr Grün zu Hause“ beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Vereine, die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Genossenschaften oder Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden sind. Das Grundstück muss im festgelegten Fördergebiet Kostheim-Mitte liegen; bei Eigentümergemeinschaften ist der Beschluss der Eigentümerversammlung vorzulegen.
Wie hoch ist die Erstattung?
Die Förderung beträgt 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben — einheitlich für Hofbegrünung, Fassadenbegrünung, Dachbegrünung und Zisternen — bei einer maximalen Fördersumme von 20.000 Euro je Projekt. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Wie läuft die Beratung ab?
Die Landeshauptstadt Wiesbaden beauftragt ein Planungsbüro, das die erstmalige Beratung, die qualifizierte Kostenschätzung, die fachliche Antragsprüfung und die Überprüfung der abgeschlossenen Maßnahmen übernimmt. Erstberatung und Vermittlung laufen über die Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V., bei der auch der Antrag eingereicht wird.
Wie schnell muss die Maßnahme fertig sein?
Die Arbeiten müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Bewilligung beendet sein. Die ordnungsgemäße Verwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Arbeiten nachzuweisen, mit Rechnungen und Fotos, die den Zustand vor und nach den Arbeiten dokumentieren. Die Auszahlung erfolgt spätestens sechs Wochen nach Eingang des vollständigen Verwendungsnachweises.
Gibt es eine Teilauszahlung vor Abschluss?
Ja, im Einzelfall. Beträgt die bewilligte Fördersumme über 5.000 Euro, können vorab 5.000 Euro, maximal jedoch 80 Prozent der Fördersumme, gegen Nachweis der getätigten Ausgaben ausgezahlt werden. Für die restlichen 20 Prozent gilt ein Schlusszahlungsvorbehalt bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises.
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
Anträge sind vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 zulässig. Die Richtlinie selbst tritt am 31. Dezember 2028 außer Kraft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, soweit Fördermittel zur Verfügung stehen; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mehr zu Mehr Grün zu Hause — Haus- und Hofbegrünung Kostheim-Mitte und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mehr Grün zu Hause — Haus- und Hofbegrünung Kostheim-Mitte — Offizielle Programmseite
    wiesbaden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
  2. [02]
    Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Haus- und Hofbegrünung in Kostheim-Mitte (PDF)
    wiesbaden.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
  3. [03]
    Abgrenzung des Fördergebiets Kostheim-Mitte (PDF)
    wiesbaden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
  4. [04]
    Flyer „Mehr Grün zu Hause“ (PDF)
    wiesbaden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
Teilen
Merken