Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Förderquote | 85 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Fördergebiet erstreckt sich über den größten Teil des Planungsraums Kostheim-Mitte; die genaue Abgrenzung ist als Anlage 1 Bestandteil der Förderrichtlinie und als PDF abrufbar. Der Bereich wurde wegen seiner besonderen mikroklimatischen Belastung nach Vorgaben des Hessischen Umweltministeriums ausgewählt. Das Grundstück muss innerhalb dieses Gebiets liegen. Gefördert werden Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Höfen sowie Maßnahmen zur Rückhaltung und Nutzung von Niederschlagswasser von Dachflächen, also Zisternen. Förderfähig sind Beratungsleistungen und die durch Fachfirmen entstehenden investiven Kosten, außerdem vorbereitende und begleitende Maßnahmen wie Analysen, Entsiegelung und Abrissarbeiten. Förderfähig sind nur Maßnahmen, für die keine anderweitigen Fördermittel gewährt werden — eine Kumulation von Fördermitteln ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, Neubauten bis fünf Jahre nach Fertigstellung, die Erstanlage von Außenanlagen, Garagenneubau, Brunnen, Skulpturen, Mobiliar, PKW-Parkplätze und Eigenleistungen.
Nach Fertigstellung sollen im Gebiet der geförderten Maßnahme Grün- und Vegetationsflächen sowie sonstige versickerungsfähige Flächenteile die befestigten Flächen überwiegen. Regenwasser soll so weit wie möglich flächig versickern können, etwa durch Fugen der Bodenbeläge. Zu verwenden sind grundsätzlich mehrjährige, vorrangig heimische Pflanzen; verbautes Holz sollte nach PEFC- oder FSC-Standard zertifiziert sein. Die Gestaltung soll in erster Linie die mikroklimatische Situation vor Ort und die Erholungsbedürfnisse der Bewohner verbessern. Die Freiflächen müssen von allen zugehörigen Bewohnern genutzt werden können; dafür kann eine Zusammenlegung mehrerer Innenhöfe sinnvoll sein. Bei Entsiegelung muss sichergestellt sein, dass Aufstellflächen für die Feuerwehr uneingeschränkt nutzbar bleiben. Die Kosten der Neu- oder Umgestaltung dürfen nach § 559a BGB nicht auf die Miete umgelegt werden. Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die Maßnahme nach Abschluss mindestens zehn Jahre zu erhalten. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der Landeshauptstadt Wiesbaden vor der Bewilligung mit der Durchführung begonnen wird. Die gegebenenfalls erforderliche Gestaltungsplanung und die Kostenberechnung durch das Planungsbüro gelten dabei nicht als Maßnahmenbeginn.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Nur im Fördergebiet Kostheim-Mitte
Vier förderfähige Maßnahmenarten
Keine Kumulation mit anderen Fördermitteln
Grün muss am Ende überwiegen
Freiflächen für alle Bewohner nutzbar
Keine Umlage auf die Miete, zehn Jahre Erhalt
Kein Baubeginn vor Bewilligung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 85 % | 20.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro. Im besonders hitzebelasteten Quartier Kostheim-Mitte erstattet die Landeshauptstadt Wiesbaden 85 Prozent der förderfähigen Kosten für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Höfen sowie Zisternen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser — maximal 20.000 Euro je Projekt. Beratung, Kostenschätzung und Abnahme übernimmt ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 23.529 €
pro Antrag
- Gesamtkosten23.529 €
- Förderfähige Basis23.529 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil3.529 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst prüft man anhand der Gebietsabgrenzung und der kommunalen Förderrichtlinie, ob Grundstück und Vorhaben passen. Danach folgt der Kontakt zur Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. für eine Erstberatung; ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro führt die Vor-Ort-Beratung durch und hilft bei Projektskizze und qualifizierter Kostenschätzung. Der unterschriebene Antrag mit Projektbeschreibung und Kostenschätzung geht per E-Mail oder Post an die Klimaschutzagentur. Erst nach der Bewilligung darf mit der Umsetzung begonnen werden; die Arbeiten müssen binnen zwölf Monaten abgeschlossen und die Zahlungsbelege samt Abnahmeprotokoll des Planungsbüros innerhalb von drei Monaten eingereicht sein.
Häufige Fragen
Wer kann „Mehr Grün zu Hause“ beantragen?
Wie hoch ist die Erstattung?
Wie läuft die Beratung ab?
Wie schnell muss die Maßnahme fertig sein?
Gibt es eine Teilauszahlung vor Abschluss?
Bis wann kann ich einen Antrag stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Förderprogramm „Mehr Grün zu Hause“ — Landeshauptstadt Wiesbaden
- Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Haus- und Hofbegrünung in Kostheim-Mitte (PDF)
- Klimaschutzagentur Wiesbaden e.V. — Antragstelle und Erstberatung
- Abgrenzung des Fördergebiets Kostheim-Mitte (PDF)
- Flyer „Mehr Grün zu Hause“ (PDF)
Unsere Quellen
- [01]Mehr Grün zu Hause — Haus- und Hofbegrünung Kostheim-Mitte — Offizielle Programmseitewiesbaden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
- [02]Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Haus- und Hofbegrünung in Kostheim-Mitte (PDF)wiesbaden.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
- [03]Abgrenzung des Fördergebiets Kostheim-Mitte (PDF)wiesbaden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt
- [04]Flyer „Mehr Grün zu Hause“ (PDF)wiesbaden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Wiesbaden — Umweltamt