Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün |
| Förderhöhe | bis zu 30.000 € |
| Förderquote | 70 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Bestand auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Dach- und Fassadenbegrünungen bei Neubauten und die Instandsetzung erneuerungsbedürftiger Begrünungen sind ebenfalls förderfähig — vorausgesetzt, es wurde keine verpflichtende Vorgabe im Bebauungsplan oder in der Baugenehmigung ausgesprochen. Im gesamten Stadtgebiet gelten 50 Prozent Zuschuss mit 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. Liegt das Grundstück in der stark wärmebelasteten Talkessellage von Nesenbachtal und Neckartal, steigen Satz und Grenzen auf 70 Prozent, 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Die Zone ist als Karte in der Anlage der Richtlinie festgelegt. Jede Maßnahme oder Teilmaßnahme kann nur einmal gefördert werden und ist auf zehn Jahre zu unterhalten und zu pflegen. Vereine und Interessensgruppen können bei artenreichen Blühflächen nur gefördert werden, wenn sie über ein schriftliches, auf mindestens zehn Jahre unkündbares Nutzungsrecht für das Grundstück verfügen.
Der Antragsteller verpflichtet sich, dauerhaft auf Pestizide zu verzichten, nachweislich torffreie Pflanzenerde und Substrate zu verwenden und bei Begrünung und Gestaltung nur Hölzer aus heimischer Forstwirtschaft oder aus nach FSC- beziehungsweise PEFC-Standard zertifizierten nachhaltigen Quellen einzusetzen. Die geförderten Maßnahmen dürfen nicht zum Anlass für Mieterhöhungen genommen werden. Geförderte Freianlagen müssen den Hausbewohnern dauerhaft zur Verfügung stehen, etwa zum Spielen oder zum Aufenthalt. Nach Prüfung der Unterlagen und Feststellung von Förderfähigkeit und Förderhöhe wird eine Fördervereinbarung mit Originalunterschriften beider Parteien geschlossen. Sie ist die Grundlage der Förderung; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Gruppenfreistellungsverordnung, Unternehmen mit offener beihilferechtlicher Rückforderung sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts — ausgenommen Einrichtungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus in Baden-Württemberg.
Passt Stuttgarter Grünprogramm (Entsiegelung, Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung) zu dir?
7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Maßnahmen im Bestand, keine Pflichtbegrünung
Erhöhter Fördersatz in der Talkessellage
Zehn Jahre Unterhaltungspflicht
Ökologische Auflagen
Keine Mieterhöhung, Flächen für Hausbewohner
Fördervereinbarung vor Baubeginn
Ausgeschlossene Antragsteller
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 70 % | 30.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 Euro. Mit dem Stuttgarter Grünprogramm bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Bestand auf privaten und gewerblichen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet: Entsiegelung mit Begrünung von Zufahrten, Innenhöfen und Abstandsflächen, Dachbegrünung, bodengebundene und wandgebundene Fassadenbegrünung sowie die Anlage artenreicher Blühflächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten, in der stark wärmebelasteten Talkessellage 70 Prozent. Bei großflächigen und hochwertigen Begrünungen sind nach Einzelfallprüfung bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 42.857 €
pro Antrag
- Gesamtkosten42.857 €
- Förderfähige Basis42.857 €
- Zuschuss– 30.000 €
- Dein Eigenanteil12.857 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Wichtig vorab — die Stadt schreibt auf der Programmseite: „Fördermittel für beide Förderprogramme derzeit ausgeschöpft. Informationen über weitere Fördermittel finden Sie ab August 2026 auf dieser Website.“ Die Programme bestehen fort. Vor dem Antrag steht die kostenlose Beratung durch die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün im Amt für Stadtplanung und Wohnen. Der Antrag geht mit Original-Unterschrift vor Beginn der Maßnahme dorthin, zusammen mit Kostenangeboten, Plänen und gegebenenfalls Vollmacht oder Eigentümererklärung. Nach Prüfung wird eine Fördervereinbarung mit Originalunterschriften beider Seiten geschlossen. Nach Abschluss der Arbeiten meldet der Antragsteller die Fertigstellung binnen drei Monaten mit Rechnungen, Zahlnachweisen und Fotos; danach wird ausgezahlt.
Häufige Fragen
Was wird im Stuttgarter Grünprogramm gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss und wovon hängt er ab?
Kann ich aktuell einen Antrag stellen?
Wer kann einen Antrag stellen?
Wie läuft die Auszahlung nach Abschluss der Arbeiten?
Mehr zu Stuttgarter Grünprogramm (Entsiegelung, Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung) und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Stuttgarter Grünprogramm (Entsiegelung, Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung) — Offizielle Programmseitestuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün
- [02]Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm mit Förderzonen-Karte (PDF)stuttgart.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün
- [03]Übersicht Förderungshöhe Stuttgarter Grünprogramm (PDF)stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün