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Zuschuss · bis 70 % Kommune

Stuttgarter Grünprogramm (Entsiegelung, Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung)

Das Stuttgarter Grünprogramm ist ein kommunaler Zuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart für Entsiegelung und Begrünung im Bestand: Höfe, Zufahrten und Abstandsflächen, Dach- und Fassadenbegrünung sowie artenreiche Blühflächen auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, in der stark wärmebelasteten Talkessellage des Nesenbach- und Neckartals 70 Prozent. Antragsberechtigt sind Grund- und Gebäudeeigentümer sowie dinglich Verfügungsberechtigte. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingehen.

Max. Förderung
30.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün
Förderhöhe bis zu 30.000 €
Förderquote 70 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Bestand auf privaten und gewerblichen Grundstücken. Dach- und Fassadenbegrünungen bei Neubauten und die Instandsetzung erneuerungsbedürftiger Begrünungen sind ebenfalls förderfähig — vorausgesetzt, es wurde keine verpflichtende Vorgabe im Bebauungsplan oder in der Baugenehmigung ausgesprochen. Im gesamten Stadtgebiet gelten 50 Prozent Zuschuss mit 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. Liegt das Grundstück in der stark wärmebelasteten Talkessellage von Nesenbachtal und Neckartal, steigen Satz und Grenzen auf 70 Prozent, 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Die Zone ist als Karte in der Anlage der Richtlinie festgelegt. Jede Maßnahme oder Teilmaßnahme kann nur einmal gefördert werden und ist auf zehn Jahre zu unterhalten und zu pflegen. Vereine und Interessensgruppen können bei artenreichen Blühflächen nur gefördert werden, wenn sie über ein schriftliches, auf mindestens zehn Jahre unkündbares Nutzungsrecht für das Grundstück verfügen.

Der Antragsteller verpflichtet sich, dauerhaft auf Pestizide zu verzichten, nachweislich torffreie Pflanzenerde und Substrate zu verwenden und bei Begrünung und Gestaltung nur Hölzer aus heimischer Forstwirtschaft oder aus nach FSC- beziehungsweise PEFC-Standard zertifizierten nachhaltigen Quellen einzusetzen. Die geförderten Maßnahmen dürfen nicht zum Anlass für Mieterhöhungen genommen werden. Geförderte Freianlagen müssen den Hausbewohnern dauerhaft zur Verfügung stehen, etwa zum Spielen oder zum Aufenthalt. Nach Prüfung der Unterlagen und Feststellung von Förderfähigkeit und Förderhöhe wird eine Fördervereinbarung mit Originalunterschriften beider Parteien geschlossen. Sie ist die Grundlage der Förderung; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Gruppenfreistellungsverordnung, Unternehmen mit offener beihilferechtlicher Rückforderung sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts — ausgenommen Einrichtungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus in Baden-Württemberg.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Maßnahmen im Bestand, keine Pflichtbegrünung

Erhöhter Fördersatz in der Talkessellage

Zehn Jahre Unterhaltungspflicht

Ökologische Auflagen

Keine Mieterhöhung, Flächen für Hausbewohner

Fördervereinbarung vor Baubeginn

Ausgeschlossene Antragsteller

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag70 %30.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000 Euro. Mit dem Stuttgarter Grünprogramm bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Bestand auf privaten und gewerblichen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet: Entsiegelung mit Begrünung von Zufahrten, Innenhöfen und Abstandsflächen, Dachbegrünung, bodengebundene und wandgebundene Fassadenbegrünung sowie die Anlage artenreicher Blühflächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten, in der stark wärmebelasteten Talkessellage 70 Prozent. Bei großflächigen und hochwertigen Begrünungen sind nach Einzelfallprüfung bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Stuttgarter Grünprogramm (Entsiegelung, Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung)
42.857 €

Förderfähig sind max. 42.857 €

Rechnerische Schätzung
30.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten42.857 €
  • Förderfähige Basis42.857 €
  • Zuschuss– 30.000 €
  • Dein Eigenanteil12.857 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtig vorab — die Stadt schreibt auf der Programmseite: „Fördermittel für beide Förderprogramme derzeit ausgeschöpft. Informationen über weitere Fördermittel finden Sie ab August 2026 auf dieser Website.“ Die Programme bestehen fort. Vor dem Antrag steht die kostenlose Beratung durch die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün im Amt für Stadtplanung und Wohnen. Der Antrag geht mit Original-Unterschrift vor Beginn der Maßnahme dorthin, zusammen mit Kostenangeboten, Plänen und gegebenenfalls Vollmacht oder Eigentümererklärung. Nach Prüfung wird eine Fördervereinbarung mit Originalunterschriften beider Seiten geschlossen. Nach Abschluss der Arbeiten meldet der Antragsteller die Fertigstellung binnen drei Monaten mit Rechnungen, Zahlnachweisen und Fotos; danach wird ausgezahlt.

Häufige Fragen

Was wird im Stuttgarter Grünprogramm gefördert?
Gefördert werden Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen von Stellplätzen, Hinterhöfen und Eingangsbereichen, Fassadenbegrünungen mit und ohne Rankgerüst, intensive Dachbegrünungen als zusätzliche Erholungsflächen, extensive Dachbegrünungen etwa auf Carport- oder Garagendächern sowie die Anlage artenreicher Blühflächen und Wiesen. Eine Maßnahme kann aus mehreren Teilmaßnahmen bestehen.
Wie hoch ist der Zuschuss und wovon hängt er ab?
Im gesamten Stadtgebiet werden 50 Prozent der Kosten übernommen, begrenzt auf 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück. In der stark wärmebelasteten Talkessellage von Nesenbach- und Neckartal sind es 70 Prozent, 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Für umfangreiche oder besonders hochwertige Begrünungen — etwa wandgebundene Fassadenbegrünungen, Dachbegrünungen ab 100 Quadratmetern oder Dachgärten ab 50 Quadratmetern — sind nach Einzelfallprüfung bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich.
Kann ich aktuell einen Antrag stellen?
Die Stadt weist zum Abrufzeitpunkt darauf hin, dass die Fördermittel für das Grünprogramm und für Urbane Gärten derzeit ausgeschöpft sind und Informationen über weitere Fördermittel ab August 2026 auf der Programmseite erscheinen. Das Programm besteht fort. Die Koordinierungsstelle bittet ausdrücklich darum, vor Einreichung eines Antrags Kontakt aufzunehmen — sie berät kostenlos zum Grünprojekt und unterstützt bei der Antragstellung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen als Grund- und Gebäudeeigentümer sowie sonst dinglich Verfügungsberechtigte, etwa Erbbauberechtigte, Nießbraucher oder Inhaber eines dinglichen Wohnrechts. Eigentümergemeinschaften legen dem Antrag einen Beschluss zur Teilnahme bei. Bei artenreichen Blühflächen können auch einzelne Personen, Vereine und Interessensgruppen gefördert werden, wenn ein auf mindestens zehn Jahre unkündbares schriftliches Nutzungsrecht vorliegt.
Wie läuft die Auszahlung nach Abschluss der Arbeiten?
Nach Abschluss der Maßnahme muss der Antragsteller die Fertigstellung innerhalb von drei Monaten schriftlich bei der Stadt anzeigen und dabei alle Rechnungen im Original, die Zahlnachweise und Fotos der Maßnahme beifügen. Fallen die tatsächlichen Kosten niedriger aus als bei Antragstellung angenommen, verringert sich die Förderung entsprechend. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen veranlasst dann die Auszahlung auf das im Antrag genannte Konto.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Stuttgarter Grünprogramm (Entsiegelung, Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung) — Offizielle Programmseite
    stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün
  2. [02]
    Richtlinie Stuttgarter Grünprogramm mit Förderzonen-Karte (PDF)
    stuttgart.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün
  3. [03]
    Übersicht Förderungshöhe Stuttgarter Grünprogramm (PDF)
    stuttgart.dePrimärquelleLandeshauptstadt Stuttgart — Amt für Stadtplanung und Wohnen, Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün
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