Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz |
| Förderhöhe | 150 € – 3.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Potsdam. Eingetragene und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Potsdam sind nur im Rahmen der Sonderförderung nach der Richtlinie vorgesehen; die Programmseite meldet für das laufende Jahr, dass die Förderung von Vereinen nicht mehr möglich ist. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen; als Vorhabenbeginn gilt jede vertragliche Verpflichtung, etwa eine verbindliche Bestellung oder ein Kauf-, Werk-, Kredit- oder Mietvertrag. Nach Eingang des Antrags darf mit der Maßnahme begonnen werden (vorzeitiger Maßnahmebeginn). Anträge sind nur bis zum 31. Oktober eines Jahres möglich. Im Bereich Klimafolgenanpassung werden nur erstmalige Flächenentsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Gartengestaltungen gefördert, die nicht aufgrund rechtlicher Vorgaben hergestellt werden müssen und denen keine bauplanungsrechtlichen Vorschriften oder Eingriffsnormen des Bundesnaturschutzgesetzes entgegenstehen.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die Maßnahme dauerhaft, also mindestens zehn Jahre, zu erhalten. Bei Entsiegelungen darf die Fläche nicht mehr abflusswirksam sein — eine Versickerung muss durch Bodenlockerung oder Bepflanzung möglich sein. Entsiegelung und Dachbegrünung werden erst ab einer Fläche von mehr als 12 Quadratmetern gefördert; Dachbegrünungen brauchen mindestens einen extensiven Schichtaufbau mit 10 bis 15 Zentimetern Substratauflage. Gartengestaltung setzt eine zusammenhängende Fläche von mindestens 5 Quadratmetern und heimische, insektenfreundliche Pflanzen voraus, die Pflanzprämie gilt für mindestens drei Bäume aus der Baumartenliste der Potsdamer Baumschutzverordnung. Der Zuschuss wird erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises in einer Summe ausgezahlt. Vorzulegen sind Fachbetriebs- oder Sachkostenrechnung, Kontoauszug als Zahlungsnachweis und Fotos der Maßnahme im Vorher-Nachher-Vergleich. Bei einigen Maßnahmen kann die Koordinierungsstelle zusätzlich einen Gastbeitrag für die städtische Klima-Seite anfordern.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Erstwohnsitz in Potsdam
Antrag vor Vorhabenbeginn, Ausschlussfrist 31. Oktober
Nur freiwillige, erstmalige Maßnahmen
Zehn Jahre Erhaltungspflicht
Technische Mindestanforderungen je Baustein
Erstattungsprinzip und Nachweise
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 3.000 Euro. Zuschüsse unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze). Die Landeshauptstadt Potsdam bezuschusst über die Klimaschutzförderrichtlinie PKSchuFRL private Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in fünf Bereichen: Mobilität, Konsum, Sanieren und Bauen, Erneuerbare Energien sowie Klimafolgenanpassung und Biodiversität. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Potsdam. Gefördert werden unter anderem Flächenentsiegelung mit 40 Prozent bis 2.000 Euro, Dach- und Fassadenbegrünung mit 10 Euro je Quadratmeter bis 2.000 Euro, naturnahe Gartengestaltung mit 30 Prozent bis 1.000 Euro und eine Pflanzprämie von 50 Euro je Baum. Pro Haushalt und Jahr werden höchstens 3.000 Euro ausgezahlt.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsformular und Vordrucke stehen unter potsdam.de/klima im Bereich Klimaschutzförderprogramm bereit. Der persönlich unterzeichnete Antrag geht elektronisch an [email protected] oder postalisch an die Koordinierungsstelle Klimaschutz — vor Vorhabenbeginn und spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres. Nach Eingang darf die Maßnahme bereits beauftragt werden; die Antragseingangsbestätigung nennt Durchführungszeitraum und voraussichtliche Fördersumme. Nach Umsetzung werden Verwendungsnachweis und Mittelanforderung mit Rechnungen, Zahlungsnachweis und Vorher-Nachher-Fotos eingereicht, danach wird der Zuschuss in einer Summe ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es aus dem Potsdamer Klimaschutzförderprogramm?
Wer darf einen Antrag stellen?
Bis wann muss der Antrag eingehen?
Welche Bereiche deckt das Programm ab?
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam — Offizielle Programmseitepotsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
- [02]Potsdamer Klimaschutzförderrichtlinie PKSchuFRL (PDF)potsdam.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz
- [03]Landeshauptstadt Potsdam — Rubrik Klimaschutzpotsdam.dePrimärquelleLandeshauptstadt Potsdam — Koordinierungsstelle Klimaschutz