Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Bielefeld — Umweltamt |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Förderquote | 80 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Wörtlich: 'Gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden im gesamten Stadtgebiet der Stadt Bielefeld.' Eine Beschränkung auf einzelne Stadtbezirke besteht nicht. Die Richtlinie fördert ausdrücklich auch Neubauten, soweit die Begrünung dort nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend ist (Ziffern 3.1.1 und 3.2.1). Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sowie Kleinstunternehmen und KMU nach EU-Definition (weniger als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme). Dachbegrünung wird ab 18 Quadratmetern zusammenhängender Nettovegetationsfläche gefördert, Fassadenbegrünung ab einer förderfähigen Fläche von in Summe mindestens 10 Quadratmetern.
Planung, Durchführung und Fertigstellungspflege müssen nach den FLL-Richtlinien und durch einen Fachbetrieb erfolgen. Die Fertigstellungspflege dauert 12 Monate beim Gründach und bei wandgebundener Fassadenbegrünung, 24 Monate bei bodengebundener Fassadenbegrünung. Wörtlich: 'Mit der Durchführung der Maßnahme (Beauftragung des Fachbetriebs) wurde vor Bewilligung des Zuschusses noch nicht begonnen'. Die Maßnahme ist innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung umzusetzen. Die geförderte Maßnahme ist mindestens zehn Jahre ab Fertigstellung zu pflegen und zu unterhalten und darf nicht Anlass einer Mieterhöhung sein. Jede Liegenschaft kann nur einmal gefördert werden.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Fördergebiet gesamtes Stadtgebiet
Antragsberechtigte inklusive Mieter und KMU
Mindestflächen
Fachbetrieb und Fertigstellungspflege
Erst Bewilligung, dann Auftrag
Zehn Jahre Pflegepflicht, keine Mieterhöhung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 80 % | 10.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro. Mit dem Programm Bielefeld begrünt Häuser bezuschusst die Stadt Bielefeld nachträgliche Begrünungen an Bestandsgebäuden sowie Begrünungen an Neubauten, soweit sie nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind, im gesamten Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro je Liegenschaft, ausgezahlt über feste Quadratmeterpauschalen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 12.500 €
pro Antrag
- Gesamtkosten12.500 €
- Förderfähige Basis12.500 €
- Zuschuss– 10.000 €
- Dein Eigenanteil2.500 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst die Förderrichtlinie lesen und mit dem Gründachkataster NRW prüfen, ob das Dach geeignet ist. Dann den Online-Antrag im Serviceportal der Stadt Bielefeld ausfüllen und Lageplan, verbindliches Angebot, Angebot zur Fertigstellungspflege, Eigentumsnachweis und Fotodokumentation hochladen. Erst nach dem Bewilligungsbescheid darf der Fachbetrieb beauftragt werden. Nach Fertigstellung ist die Maßnahme unverzüglich zu melden; die Auszahlungsnachweise sind innerhalb eines Monats einzureichen.
Häufige Fragen
Wie viel Zuschuss gibt es für ein Gründach in Bielefeld?
Können auch Mieter die Begrünungsförderung beantragen?
Welche Formen der Dachbegrünung werden gefördert?
Wie berechnet sich die geförderte Fläche bei der Fassade?
Wie lange habe ich für die Umsetzung Zeit?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bielefeld begrünt Häuser — Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung — Offizielle Programmseiteservice.bielefeld.dePrimärquelleStadt Bielefeld — Umweltamt
- [02]Themenseite Gebäudebegrünung der Stadt Bielefeldbielefeld.dePrimärquelleStadt Bielefeld — Umweltamt
- [03]Richtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen (PDF)service.bielefeld.deRechtsgrundlageStadt Bielefeld — Umweltamt