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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Gartenreich(es) Braunschweig — Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünung

Gartenreich(es) Braunschweig ist das Zuschussprogramm der Stadt Braunschweig für privates Grün. Gefördert werden sechs Module: Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Innenhofumgestaltung, Vorgartenumgestaltung, Flächenentsiegelung und Baumpflanzungen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbpächter und Eigentümergemeinschaften, aber auch Mieter und Pächter mit Zustimmung des Eigentümers. Die Stadt übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert werden Dachbegrünung (bis 80 Euro je Quadratmeter, höchstens 10.000 Euro), Fassadenbegrünung (bis 3.000 Euro), Innenhofumgestaltung (bis 5.000 Euro), Vorgartenumgestaltung (bis 3.000 Euro), Flächenentsiegelung (bis 6.000 Euro) und Baum- beziehungsweise Gehölzpflanzungen (bis 1.000 Euro je Baum, 500 Euro je Großstrauch). Auf demselben Grundstück kann dasselbe Modul mehrfach bezuschusst werden, wenn es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Baumpflanzungen sind ausschließlich von einem Fachbetrieb auszuführen, und zwar nach den jeweils aktuellen FLL-Richtlinien. Innenhofumgestaltung, Vorgartenumgestaltung und Flächenentsiegelung dürfen dagegen auch in Eigenleistung erfolgen; bezuschusst werden dann Material- und Pflanzkosten. Zuschüsse werden nur gewährt, wenn vor Beginn der Maßnahme eine vollständige Antragstellung erfolgt ist und ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags oder das Annehmen eines Angebots; reine Planungsleistungen sind ausgenommen.

Extensive Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden brauchen mindestens 6 cm Substrat, beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden mindestens 12 cm, intensive Begrünungen immer mindestens 20 cm. Unter Photovoltaikanlagen ist das Substrat vollflächig mit mindestens 6 cm aufzubringen. Das geförderte Objekt ist mindestens zehn Jahre in dem Zustand zu erhalten und zu pflegen, den es nach Durchführung der Maßnahmen hatte; geförderte Baumpflanzungen dauerhaft. Führen die geförderten Maßnahmen zu einer Mieterhöhung, wertet die Stadt das als nicht sachgerechte Mittelverwendung und fordert die Förderung grundsätzlich zurück. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die als Auflage in einer Baugenehmigung, in einem Bebauungsplan oder in städtebaulichen Verträgen festgesetzt sind, ferner kurzlebige Begrünungen, mobile Pflanzgefäße, die Neuanlage von Zierkies-, Schotter-, Kunstrasen- und Gabionenflächen sowie der Rückbau rechtswidrig angelegter Schottergärten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Sechs Module, je eigene Obergrenze

Fachbetrieb bei Dach, Fassade und Baum — Eigenleistung bei Hof und Vorgarten

Antrag vor Beginn der Maßnahme

Mindestsubstratstärken bei Dachbegrünung

Zehn Jahre Zweckbindung, keine Mieterhöhung

Keine Pflichtmaßnahmen und keine Schottergärten

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %10.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro. Die Stadt Braunschweig bezuschusst die Begrünung privater und gewerblicher Dächer, Fassaden, Innenhöfe und Vorgärten sowie die Entsiegelung von Flächen und Baumpflanzungen im gesamten Stadtgebiet. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten; je Modul gilt eine eigene Obergrenze, bei der Dachbegrünung 80 Euro je Quadratmeter und höchstens 10.000 Euro.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Gartenreich(es) Braunschweig — Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünung
20.000 €

Förderfähig sind max. 20.000 €

Rechnerische Schätzung
10.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten20.000 €
  • Förderfähige Basis20.000 €
  • Zuschuss– 10.000 €
  • Dein Eigenanteil10.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Vor Beginn der Maßnahme wird das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular beim Fachbereich Stadtgrün und Sport eingereicht, per E-Mail oder Post. Beizufügen sind ein prüffähiges Kostenangebot, ein Übersichtsplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, ein Detailplan im Maßstab 1:100 oder 1:200, aussagekräftige Fotos des Ist-Zustands und bei Dachbegrünungen ein Querschnitt des Schichtaufbaus. Erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist anzuzeigen, begründet aber keinen Anspruch. Nach Abschluss folgt die Schlussrechnung mit Verwendungsnachweis, auf deren Grundlage der Zuschuss berechnet und ausgezahlt wird.

Häufige Fragen

Wer kann Gartenreich(es) Braunschweig beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbpächter und Eigentümergemeinschaften, außerdem Pächter und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sowie Hausverwaltungen im Namen der Eigentümergemeinschaft. Ausgeschlossen sind öffentliche Gesellschaften und Einrichtungen der Stadt Braunschweig, des Landes Niedersachsen und des Bundes; gefördert wird nur auf privaten oder gewerblichen Flächen.
Welche Kosten sind zuschussfähig?
Zuschussfähig sind Material- und Pflanzkosten, Planungskosten, wenn die Planung an fachkundige Dritte wie Landschaftsarchitekten oder Garten- und Landschaftsbaubetriebe vergeben wird, sowie die Ausführungskosten bei Vergabe an fachkundige Dritte. Die Berechnung erfolgt auf Basis eines Kosten- und Finanzierungsplans des Antragstellers, inklusive Mehrwertsteuer.
Wie schnell muss die Maßnahme nach der Bewilligung umgesetzt sein?
Eine Maßnahme muss innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Bescheids ausgeführt werden; maßgeblich ist das Datum des Zuwendungsbescheids. Spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahmen ist eine Schlussrechnung mit Fotos, Verwendungsnachweis, Rechnungen und Zahlungsnachweis vorzulegen. Der Anspruch auf Bezuschussung erlischt neun Monate nach Vorliegen des Bescheids, die Frist kann formlos verlängert werden.
Wird auch die Entsiegelung einer Einfahrt gefördert?
Ja. Das Modul Flächenentsiegelung fördert den Rückbau versiegelter oder teilversiegelter Flächen auf privaten und gewerblichen, nicht überdachten Flächen — genannt sind Zufahrtswege, Einfahrten, Abstell- und Stellplatzflächen — mit anschließender Begrünung, Bodenaufbereitung und fachgerechter Entsorgung des Materials, bis maximal 6.000 Euro.
Berät die Stadt vorab?
Ja. Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtgrün und Sport beraten interessierte Bürger kostenfrei vor Ort oder telefonisch zu Dach-, Fassaden-, Innenhof- und Vorgartenbegrünung, Flächenentsiegelung und Baumpflanzung. Ausdrücklich nicht Teil der Beratung sind verbindliche Beurteilungen wie Gebäudestatik oder Fassadenbeschaffenheit sowie Rechtsberatung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Gartenreich(es) Braunschweig — Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünung — Offizielle Programmseite
    braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport
  2. [02]
    Förderrichtlinie Gartenreich(es) Braunschweig (PDF)
    braunschweig.deRechtsgrundlageStadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport
  3. [03]
    Flyer Gartenreich(es) Braunschweig (PDF)
    braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport
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