Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Dachbegrünung (bis 80 Euro je Quadratmeter, höchstens 10.000 Euro), Fassadenbegrünung (bis 3.000 Euro), Innenhofumgestaltung (bis 5.000 Euro), Vorgartenumgestaltung (bis 3.000 Euro), Flächenentsiegelung (bis 6.000 Euro) und Baum- beziehungsweise Gehölzpflanzungen (bis 1.000 Euro je Baum, 500 Euro je Großstrauch). Auf demselben Grundstück kann dasselbe Modul mehrfach bezuschusst werden, wenn es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und Baumpflanzungen sind ausschließlich von einem Fachbetrieb auszuführen, und zwar nach den jeweils aktuellen FLL-Richtlinien. Innenhofumgestaltung, Vorgartenumgestaltung und Flächenentsiegelung dürfen dagegen auch in Eigenleistung erfolgen; bezuschusst werden dann Material- und Pflanzkosten. Zuschüsse werden nur gewährt, wenn vor Beginn der Maßnahme eine vollständige Antragstellung erfolgt ist und ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags oder das Annehmen eines Angebots; reine Planungsleistungen sind ausgenommen.
Extensive Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden brauchen mindestens 6 cm Substrat, beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden mindestens 12 cm, intensive Begrünungen immer mindestens 20 cm. Unter Photovoltaikanlagen ist das Substrat vollflächig mit mindestens 6 cm aufzubringen. Das geförderte Objekt ist mindestens zehn Jahre in dem Zustand zu erhalten und zu pflegen, den es nach Durchführung der Maßnahmen hatte; geförderte Baumpflanzungen dauerhaft. Führen die geförderten Maßnahmen zu einer Mieterhöhung, wertet die Stadt das als nicht sachgerechte Mittelverwendung und fordert die Förderung grundsätzlich zurück. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die als Auflage in einer Baugenehmigung, in einem Bebauungsplan oder in städtebaulichen Verträgen festgesetzt sind, ferner kurzlebige Begrünungen, mobile Pflanzgefäße, die Neuanlage von Zierkies-, Schotter-, Kunstrasen- und Gabionenflächen sowie der Rückbau rechtswidrig angelegter Schottergärten.
Passt Gartenreich(es) Braunschweig — Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünung zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Sechs Module, je eigene Obergrenze
Fachbetrieb bei Dach, Fassade und Baum — Eigenleistung bei Hof und Vorgarten
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Mindestsubstratstärken bei Dachbegrünung
Zehn Jahre Zweckbindung, keine Mieterhöhung
Keine Pflichtmaßnahmen und keine Schottergärten
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 10.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro. Die Stadt Braunschweig bezuschusst die Begrünung privater und gewerblicher Dächer, Fassaden, Innenhöfe und Vorgärten sowie die Entsiegelung von Flächen und Baumpflanzungen im gesamten Stadtgebiet. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten; je Modul gilt eine eigene Obergrenze, bei der Dachbegrünung 80 Euro je Quadratmeter und höchstens 10.000 Euro.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 20.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten20.000 €
- Förderfähige Basis20.000 €
- Zuschuss– 10.000 €
- Dein Eigenanteil10.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Vor Beginn der Maßnahme wird das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular beim Fachbereich Stadtgrün und Sport eingereicht, per E-Mail oder Post. Beizufügen sind ein prüffähiges Kostenangebot, ein Übersichtsplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000, ein Detailplan im Maßstab 1:100 oder 1:200, aussagekräftige Fotos des Ist-Zustands und bei Dachbegrünungen ein Querschnitt des Schichtaufbaus. Erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden; ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist anzuzeigen, begründet aber keinen Anspruch. Nach Abschluss folgt die Schlussrechnung mit Verwendungsnachweis, auf deren Grundlage der Zuschuss berechnet und ausgezahlt wird.
Häufige Fragen
Wer kann Gartenreich(es) Braunschweig beantragen?
Welche Kosten sind zuschussfähig?
Wie schnell muss die Maßnahme nach der Bewilligung umgesetzt sein?
Wird auch die Entsiegelung einer Einfahrt gefördert?
Berät die Stadt vorab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gartenreich(es) Braunschweig — Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünung — Offizielle Programmseitebraunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport
- [02]Förderrichtlinie Gartenreich(es) Braunschweig (PDF)braunschweig.deRechtsgrundlageStadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport
- [03]Flyer Gartenreich(es) Braunschweig (PDF)braunschweig.dePrimärquelleStadt Braunschweig — Fachbereich Stadtgrün und Sport