Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Leipzig — Amt für Umweltschutz |
| Förderhöhe | bis zu 100.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Vorhaben muss auf dem Gebiet der Stadt Leipzig realisiert werden und im Interesse der Stadt liegen. Belegt durch: „Die Vorhaben werden auf dem Gebiet der Stadt Leipzig realisiert und es besteht ein Interesse der Stadt Leipzig an deren Umsetzung." Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen sein. Als Beginn zählt bereits die Beauftragung des Fachbetriebes beziehungsweise der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Antrag beantragt werden. Gefördert wird nur, was nicht ohnehin vorgeschrieben ist: Begrünungen, die durch Bebauungsplan, Begrünungssatzung oder andere rechtliche Vorgaben verlangt werden, erhalten keinen Basiszuschuss — eine Förderung ist dann nur noch über die Bonuszuschüsse möglich.
Die Umsetzung muss durch einen Fachbetrieb nach den FLL-Richtlinien erfolgen. In Ausnahmefällen ist bei entsprechender Qualifikation Eigenbau möglich, dann werden aber nur die Materialkosten gefördert. Mit dem Antrag sind mindestens drei Angebote einzureichen. Die durchgeführten Begrünungsmaßnahmen sind für mindestens zehn Jahre zu erhalten und zu pflegen. Die Entwicklung wird jährlich mit einem Foto dokumentiert, das dem Amt für Umweltschutz zur Verfügung gestellt wird. Die Bepflanzung darf keine invasiven Arten enthalten. Ausgeschlossen sind Asbest, Biozide, torfhaltiges Substrat, Polyvinylchlorid (PVC) und Tropenhölzer.
Passt Förderung Gebäudebegrünung und Entsiegelung Leipzig zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Objekt liegt im Stadtgebiet Leipzig
Antrag vor Beauftragung
Freiwillige Maßnahme
Ausführung durch einen Fachbetrieb
Zehn Jahre Erhaltungspflicht
Keine invasiven Arten, keine umweltbelastenden Materialien
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Basiszuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstbeträge gelten je Baustein: bei der Dachbegrünung sind über die Qualitäts-Boni bis zu 100.000 Euro je Vorhaben möglich, bei der Fassadenbegrünung 20.000 Euro und bei der Entsiegelung mit anschließender Begrünung 50.000 Euro. Die Stadt Leipzig bezuschusst über das kommunale Förderprogramm „Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel“ Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung samt Hofbegrünung auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers — natürliche wie juristische Personen.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 200.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten200.000 €
- Förderfähige Basis200.000 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil100.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Zuerst prüfen lassen, ob Dach oder Fassade die zusätzliche Last der Begrünung tragen — diese Statik-Prüfung darf bereits vor Antragstellung erfolgen. Danach mindestens drei Angebote von Fachbetrieben einholen und den Fachbetrieben die Anforderungen des Förderprogramms mitgeben. Der Antrag geht digital über das Serviceportal Amt24 des Freistaates Sachsen oder schriftlich an das Amt für Umweltschutz und muss vor der Auftragserteilung vorliegen. Nach dem Zuwendungsbescheid werden die Mittel per Formular „Mittelanforderung" abgerufen; spätestens drei Monate nach Fertigstellung ist der Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Fotos vorzulegen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Dachbegrünung in Leipzig?
Werden auch Fassadenbegrünung und Entsiegelung gefördert?
Können auch Mieter und Unternehmen den Zuschuss beantragen?
Darf ich vor dem Förderbescheid mit den Arbeiten beginnen?
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung Gebäudebegrünung und Entsiegelung Leipzig — Offizielle Programmseiteleipzig.dePrimärquelleStadt Leipzig — Amt für Umweltschutz
- [02]Förderprogramm der Stadt Leipzig — Naturbasierte Lösungen (PDF)leipzig.deRechtsgrundlageStadt Leipzig — Amt für Umweltschutz
- [03]Fördermittelfinder: Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandelleipzig.dePrimärquelleStadt Leipzig — Amt für Umweltschutz