Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz |
| Förderhöhe | bis zu 5.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Zuwendungsfähig sind notwendige Maßnahmen an Kulturdenkmalen, die der Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung und Pflege oder der Begutachtung und Dokumentation dienen. Objekte nach § 2 Abs. 3 Sächsisches Denkmalschutzgesetz sind ausgeschlossen. Gefördert werden Aufwendungen, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden, soweit sie den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigen. Laufende Unterhaltung und Schönheitsreparaturen sind nicht zuwendungsfähig. Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung müssen vor der Bewilligung vorliegen. Bei genehmigungsfreien Maßnahmen ist die Abstimmung mit der Denkmalpflege nachzuweisen.
Voraussetzung ist ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan und ein angemessener Eigenanteil: mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als eigene finanzielle Mittel. Eigenleistungen sollen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Zuwendungen dürfen nur für Maßnahmen bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden; Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planung, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks gelten nicht als Beginn. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Beginn kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden. Eine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme über diese Fachförderrichtlinie und über das Landes- oder Sonderprogramm Denkmalpflege ist nicht zulässig. Leistungen aus anderen öffentlichen Programmen mindern die Zuwendung.
Passt Denkmalförderung der Stadt Dresden zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Eingetragenes Kulturdenkmal in Dresden
Nur denkmalbedingter Mehraufwand
Genehmigungen vor der Bewilligung
Eigenanteil und gesicherte Gesamtfinanzierung
Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligung
Keine Doppelförderung
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 5.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro. Die Landeshauptstadt Dresden gewährt nach der Fachförderrichtlinie Denkmal Zuschüsse zur Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung und Pflege von Kulturdenkmalen im Stadtgebiet. Gefördert wird der denkmalbedingte Mehraufwand, also der Teil der Kosten, der über den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten hinausgeht. Antragsberechtigt sind Eigentümer und langfristig bauunterhaltspflichtige Besitzer. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro pro Objekt und Jahr.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 10.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten10.000 €
- Förderfähige Basis10.000 €
- Zuschuss– 5.000 €
- Dein Eigenanteil5.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Wichtig vorab — die Stadt schreibt unter „Aktuelle Informationen“: „Aufgrund der aktuellen Bewirtschaftungseinschränkungen im Haushalt der Landeshauptstadt Dresden stehen im Jahr 2026 bis auf Weiteres keine Mittel für die städtische Denkmalförderung zur Verfügung. Im Bereich Denkmalförderung Land werden fristgemäß eingegangene Anträge weiterhin bearbeitet.“ Zuerst die Maßnahme mit der Abteilung Denkmalschutz und Denkmalpflege abstimmen und die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beziehungsweise Baugenehmigung einholen — beide müssen vor der Bewilligung vorliegen. Danach den Antrag über das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden einreichen, mit Kosten- und Finanzierungsplan und Nachweis des Eigenanteils. Erst nach dem Zuwendungsbescheid darf ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen werden; ein förderunschädlicher vorzeitiger Beginn ist nur auf schriftlichen Antrag und mit Genehmigung möglich. Nach Abschluss folgt der Verwendungsnachweis über den Auszahlungsantrag.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Denkmalförderung Stadt und Denkmalförderung Land?
Was genau wird bezuschusst?
Wie viel Eigenanteil muss ich mitbringen?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Denkmalförderung der Stadt Dresden — Offizielle Programmseitedresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
- [02]Fachförderrichtlinie Denkmal (PDF)dresden.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
- [03]Merkblatt zur Fachförderrichtlinie Denkmal (PDF)dresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz