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Zuschuss · bis 50 % Kommune

Denkmalförderung der Stadt Dresden

Die städtische Denkmalförderung Dresden ist ein kommunaler Zuschuss des Amtes für Kultur und Denkmalschutz für Maßnahmen an Kulturdenkmalen im Stadtgebiet. Bezuschusst wird ausschließlich der denkmalbedingte Mehraufwand. Der Satz liegt bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf 5.000 Euro pro Objekt und Jahr gedeckelt. Das Programm eignet sich besonders für kleinere, kurzfristige Arbeiten.

Max. Förderung
5.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
Förderhöhe bis zu 5.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Zuwendungsfähig sind notwendige Maßnahmen an Kulturdenkmalen, die der Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung und Pflege oder der Begutachtung und Dokumentation dienen. Objekte nach § 2 Abs. 3 Sächsisches Denkmalschutzgesetz sind ausgeschlossen. Gefördert werden Aufwendungen, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden, soweit sie den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten übersteigen. Laufende Unterhaltung und Schönheitsreparaturen sind nicht zuwendungsfähig. Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung müssen vor der Bewilligung vorliegen. Bei genehmigungsfreien Maßnahmen ist die Abstimmung mit der Denkmalpflege nachzuweisen.

Voraussetzung ist ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan und ein angemessener Eigenanteil: mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten als eigene finanzielle Mittel. Eigenleistungen sollen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Zuwendungen dürfen nur für Maßnahmen bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden; Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planung, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks gelten nicht als Beginn. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Beginn kann auf schriftlichen Antrag genehmigt werden. Eine gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme über diese Fachförderrichtlinie und über das Landes- oder Sonderprogramm Denkmalpflege ist nicht zulässig. Leistungen aus anderen öffentlichen Programmen mindern die Zuwendung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Eingetragenes Kulturdenkmal in Dresden

Nur denkmalbedingter Mehraufwand

Genehmigungen vor der Bewilligung

Eigenanteil und gesicherte Gesamtfinanzierung

Kein Maßnahmenbeginn vor Bewilligung

Keine Doppelförderung

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %5.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000 Euro. Die Landeshauptstadt Dresden gewährt nach der Fachförderrichtlinie Denkmal Zuschüsse zur Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung und Pflege von Kulturdenkmalen im Stadtgebiet. Gefördert wird der denkmalbedingte Mehraufwand, also der Teil der Kosten, der über den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten hinausgeht. Antragsberechtigt sind Eigentümer und langfristig bauunterhaltspflichtige Besitzer. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro pro Objekt und Jahr.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Denkmalförderung der Stadt Dresden
10.000 €

Förderfähig sind max. 10.000 €

Rechnerische Schätzung
5.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten10.000 €
  • Förderfähige Basis10.000 €
  • Zuschuss– 5.000 €
  • Dein Eigenanteil5.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtig vorab — die Stadt schreibt unter „Aktuelle Informationen“: „Aufgrund der aktuellen Bewirtschaftungseinschränkungen im Haushalt der Landeshauptstadt Dresden stehen im Jahr 2026 bis auf Weiteres keine Mittel für die städtische Denkmalförderung zur Verfügung. Im Bereich Denkmalförderung Land werden fristgemäß eingegangene Anträge weiterhin bearbeitet.“ Zuerst die Maßnahme mit der Abteilung Denkmalschutz und Denkmalpflege abstimmen und die denkmalschutzrechtliche Genehmigung beziehungsweise Baugenehmigung einholen — beide müssen vor der Bewilligung vorliegen. Danach den Antrag über das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden einreichen, mit Kosten- und Finanzierungsplan und Nachweis des Eigenanteils. Erst nach dem Zuwendungsbescheid darf ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen werden; ein förderunschädlicher vorzeitiger Beginn ist nur auf schriftlichen Antrag und mit Genehmigung möglich. Nach Abschluss folgt der Verwendungsnachweis über den Auszahlungsantrag.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Denkmalförderung Stadt und Denkmalförderung Land?
Die Denkmalförderung Stadt nach der städtischen Fachförderrichtlinie Denkmal eignet sich besonders für kleinere, kurzfristige Arbeiten und ist auf 5.000 Euro pro Objekt und Jahr gedeckelt. Die Denkmalförderung Land nach der sächsischen Richtlinie Denkmalförderung ist für größere, längerfristig planbare Maßnahmen gedacht; Anträge müssen dort in der Regel bis zum 30. Oktober des Vorjahres bei der Landeshauptstadt eingehen.
Was genau wird bezuschusst?
Bezuschusst wird der denkmalbedingte Mehraufwand — also der Teil der Kosten, der über den üblichen Aufwand bei einem vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Gebäude hinausgeht. Zuwendungsfähig sind Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung und Pflege sowie Begutachtung und Dokumentation. Laufende Unterhaltung und Schönheitsreparaturen fallen nicht darunter.
Wie viel Eigenanteil muss ich mitbringen?
Der Anteil der Eigenmittel muss grundsätzlich mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme betragen. Eigenleistungen werden nach dem Mindestlohngesetz bemessen und sollen 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Wo wird der Antrag gestellt?
Über das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden. Für 2026 stehen der städtischen Denkmalförderung nach Angaben der Stadt bis auf Weiteres keine Mittel zur Verfügung; im Bereich Denkmalförderung Land werden fristgemäß eingegangene Anträge dagegen weiterhin bearbeitet. Grundsätzlich erfolgt die Bewilligung in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs und hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Fachliche Auskunft gibt die Abteilung Denkmalschutz und Denkmalpflege im Amt für Kultur und Denkmalschutz.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Denkmalförderung der Stadt Dresden — Offizielle Programmseite
    dresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
  2. [02]
    Fachförderrichtlinie Denkmal (PDF)
    dresden.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
  3. [03]
    Merkblatt zur Fachförderrichtlinie Denkmal (PDF)
    dresden.dePrimärquelleLandeshauptstadt Dresden — Amt für Kultur und Denkmalschutz
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