Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung |
| Förderhöhe | bis zu 20.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Förderfähig sind extensive bis intensive Dachbegrünungen im Stadtgebiet Oldenburg als Erstherstellung auf Neubauten, als Erstherstellung auf vorhandenen unbegrünten Dächern und als flächige Ergänzung bestehender Dachbegrünungen. Die zusammenhängende begrünte Fläche muss mindestens 10 Quadratmeter betragen. Bei extensiven Dachbegrünungen beträgt die Mindestaufbauhöhe des Substrats 5 Zentimeter. Systeme mit bindemittelfreier Mineralwolle in Kombination mit Wachstumsmatten zum Rollen werden ab 4 Zentimetern Aufbauhöhe gefördert; sind 4 Zentimeter aus statischen Gründen nicht möglich, genügen mit statischem Nachweis auch 2 Zentimeter. Es besteht eine Pflicht zum Nachweis auf statische Eignung der Dachbegrünungsmaßnahme. Die Kosten der statischen Prüfung sind bis 600 Euro förderfähig, auch wenn das Ergebnis lautet, dass sich das Dach nicht eignet. Ist das Dach geeignet, muss innerhalb von sechs Monaten nach Erstellung des Nachweises mit der Umsetzung begonnen werden, sonst ist der Zuschuss zurückzuzahlen.
Gefördert werden Vorhaben, deren Planung durch einen Fachbetrieb — Gärtnerei oder Dachdeckerei —, einen Architekten oder einen Landschaftsarchitekten erfolgt. Mit der Durchführung dürfen nur Fachbetriebe beauftragt werden; Eigenleistungen werden nicht gefördert. Erst ab Bestandskraft der vorläufigen Förderzusage darf mit der Umsetzung begonnen werden. Zur Umsetzung zählt bereits der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags, also etwa die Beauftragung des Statikbüros oder des Fachbetriebs. Die Planung der Maßnahme ist dagegen schon vor Antragstellung zulässig. Die geförderte Dachbegrünung ist mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung zu erhalten; ein früherer Rückbau führt zur Aufhebung des Bescheids und zur Rückforderung. Eigentümer nicht selbst genutzter Wohneinheiten müssen erklären, ob und in welcher Höhe Kosten auf die Miete umgelegt werden — wird der bezuschusste Kostenanteil ganz oder teilweise umgelegt, entfällt der Förderanspruch. Dachbegrünungen, zu deren Herstellung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht — etwa aus einem Bebauungsplan oder einer Auflage in der Baugenehmigung —, sind nicht förderfähig; förderfähig ist nur der nachgewiesene, darüber hinausgehende Kostenanteil. Dachbegrünungen auf asbesthaltigen Deckungen werden nicht gefördert.
Passt Förderprogramm Dachbegrünung Oldenburg zu dir?
7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Ab 10 Quadratmetern zusammenhängender Fläche
Mindestaufbauhöhe 5 Zentimeter
Statiknachweis ist Pflicht — und förderfähig
Nur Fachbetriebe, keine Eigenleistung
Antrag vor Auftragserteilung
Zehn Jahre Erhaltungspflicht, keine Umlage auf die Miete
Keine Pflichtbegrünung, kein Asbestdach
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 20.000 € |
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro. Die Stadt Oldenburg bezuschusst extensive und intensive Dachbegrünungen im gesamten Stadtgebiet mit 50 Prozent der Durchführungskosten, höchstens jedoch 50 Euro je Quadratmeter. Die maximale Fördersumme liegt bei 20.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr. Zusätzlich sind die Kosten für die verpflichtende statische Vorprüfung mit bis zu 600 Euro förderfähig — auch wenn das Dach sich am Ende als ungeeignet erweist.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 40.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten40.000 €
- Förderfähige Basis40.000 €
- Zuschuss– 20.000 €
- Dein Eigenanteil20.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag ist vor der Beauftragung der statischen Prüfung beziehungsweise vor Beginn der Maßnahme zu stellen und ausschließlich online über den „Förderantrag Dachbegrünung“ im Serviceportal der Stadt Oldenburg einzureichen; per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Beizufügen sind eine Kurzbeschreibung mit Bestandsfotos, eine bemaßte Dachskizze, ein Grundstücksplan, die statische Überprüfung, gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen und ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs; bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich der Verwalternachweis und der Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Nach Prüfung ergeht eine vorläufige Förderzusage, erst danach darf beauftragt werden. Sind Umsetzung und Nachweise vollständig, folgen endgültiger Förderbescheid und Auszahlung.
Häufige Fragen
Wer kann die Oldenburger Dachbegrünungsförderung beantragen?
Wie viel Geld gibt es maximal?
Was passiert, wenn sich mein Dach als ungeeignet herausstellt?
Kann ich die Förderung mit Bundes- oder Landesprogrammen kombinieren?
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Dachbegrünung Oldenburg — Offizielle Programmseiteoldenburg.dePrimärquelleStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
- [02]Städtische Förderprogramme für Haushalte — Klimaportal Oldenburgklimaportal.oldenburg.dePrimärquelleStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
- [03]Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünung in der Stadt Oldenburg (PDF)oldenburg.deRechtsgrundlageStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung