BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Kommune

Förderprogramm Dachbegrünung Oldenburg

Das Förderprogramm Dachbegrünung der Stadt Oldenburg ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Gebäudeeigentümer im Stadtgebiet. Gefördert werden die Erstherstellung von Gründächern auf Neubauten und bisher unbegrünten Bestandsdächern sowie flächige Ergänzungen bestehender Begrünungen ab 10 Quadratmetern zusammenhängender Fläche. Die Stadt übernimmt die Hälfte der Durchführungskosten bis 50 Euro je Quadratmeter, maximal 20.000 Euro je Antrag.

Max. Förderung
20.000 €
pro Antrag
Zuständig
Stadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Stadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
Förderhöhe bis zu 20.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Förderfähig sind extensive bis intensive Dachbegrünungen im Stadtgebiet Oldenburg als Erstherstellung auf Neubauten, als Erstherstellung auf vorhandenen unbegrünten Dächern und als flächige Ergänzung bestehender Dachbegrünungen. Die zusammenhängende begrünte Fläche muss mindestens 10 Quadratmeter betragen. Bei extensiven Dachbegrünungen beträgt die Mindestaufbauhöhe des Substrats 5 Zentimeter. Systeme mit bindemittelfreier Mineralwolle in Kombination mit Wachstumsmatten zum Rollen werden ab 4 Zentimetern Aufbauhöhe gefördert; sind 4 Zentimeter aus statischen Gründen nicht möglich, genügen mit statischem Nachweis auch 2 Zentimeter. Es besteht eine Pflicht zum Nachweis auf statische Eignung der Dachbegrünungsmaßnahme. Die Kosten der statischen Prüfung sind bis 600 Euro förderfähig, auch wenn das Ergebnis lautet, dass sich das Dach nicht eignet. Ist das Dach geeignet, muss innerhalb von sechs Monaten nach Erstellung des Nachweises mit der Umsetzung begonnen werden, sonst ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Gefördert werden Vorhaben, deren Planung durch einen Fachbetrieb — Gärtnerei oder Dachdeckerei —, einen Architekten oder einen Landschaftsarchitekten erfolgt. Mit der Durchführung dürfen nur Fachbetriebe beauftragt werden; Eigenleistungen werden nicht gefördert. Erst ab Bestandskraft der vorläufigen Förderzusage darf mit der Umsetzung begonnen werden. Zur Umsetzung zählt bereits der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags, also etwa die Beauftragung des Statikbüros oder des Fachbetriebs. Die Planung der Maßnahme ist dagegen schon vor Antragstellung zulässig. Die geförderte Dachbegrünung ist mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung zu erhalten; ein früherer Rückbau führt zur Aufhebung des Bescheids und zur Rückforderung. Eigentümer nicht selbst genutzter Wohneinheiten müssen erklären, ob und in welcher Höhe Kosten auf die Miete umgelegt werden — wird der bezuschusste Kostenanteil ganz oder teilweise umgelegt, entfällt der Förderanspruch. Dachbegrünungen, zu deren Herstellung eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung besteht — etwa aus einem Bebauungsplan oder einer Auflage in der Baugenehmigung —, sind nicht förderfähig; förderfähig ist nur der nachgewiesene, darüber hinausgehende Kostenanteil. Dachbegrünungen auf asbesthaltigen Deckungen werden nicht gefördert.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Ab 10 Quadratmetern zusammenhängender Fläche

Mindestaufbauhöhe 5 Zentimeter

Statiknachweis ist Pflicht — und förderfähig

Nur Fachbetriebe, keine Eigenleistung

Antrag vor Auftragserteilung

Zehn Jahre Erhaltungspflicht, keine Umlage auf die Miete

Keine Pflichtbegrünung, kein Asbestdach

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %20.000 €

Was bekommst du konkret?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 20.000 Euro. Die Stadt Oldenburg bezuschusst extensive und intensive Dachbegrünungen im gesamten Stadtgebiet mit 50 Prozent der Durchführungskosten, höchstens jedoch 50 Euro je Quadratmeter. Die maximale Fördersumme liegt bei 20.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr. Zusätzlich sind die Kosten für die verpflichtende statische Vorprüfung mit bis zu 600 Euro förderfähig — auch wenn das Dach sich am Ende als ungeeignet erweist.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Förderprogramm Dachbegrünung Oldenburg
40.000 €

Förderfähig sind max. 40.000 €

Rechnerische Schätzung
20.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten40.000 €
  • Förderfähige Basis40.000 €
  • Zuschuss– 20.000 €
  • Dein Eigenanteil20.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag ist vor der Beauftragung der statischen Prüfung beziehungsweise vor Beginn der Maßnahme zu stellen und ausschließlich online über den „Förderantrag Dachbegrünung“ im Serviceportal der Stadt Oldenburg einzureichen; per E-Mail eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet. Beizufügen sind eine Kurzbeschreibung mit Bestandsfotos, eine bemaßte Dachskizze, ein Grundstücksplan, die statische Überprüfung, gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen und ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs; bei Mehrfamilienhäusern zusätzlich der Verwalternachweis und der Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Nach Prüfung ergeht eine vorläufige Förderzusage, erst danach darf beauftragt werden. Sind Umsetzung und Nachweise vollständig, folgen endgültiger Förderbescheid und Auszahlung.

Häufige Fragen

Wer kann die Oldenburger Dachbegrünungsförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Grund- und Gebäudeeigentümer sind — auch Gemeinschaften —, Erbbauberechtigte und sonst dinglich Nutzungsberechtigte. Ebenso antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere gemeinnützige Organisationen und eingetragene Genossenschaften, sofern sie Eigentümerrechte am Gebäude haben. Eine Eigentümergemeinschaft kann für ihr gemeinschaftliches Eigentum Antragsteller sein.
Wie viel Geld gibt es maximal?
Die Stadt zahlt 50 Prozent der gesamten Durchführungskosten, höchstens aber 50 Euro je Quadratmeter. Die maximale Fördersumme je Antrag beträgt 20.000 Euro; wer im Kalenderjahr mehrere Anträge stellt, erhält für alle zusammen ebenfalls maximal 20.000 Euro. Der Zuschuss zur statischen Vorprüfung von bis zu 600 Euro kommt hinzu.
Was passiert, wenn sich mein Dach als ungeeignet herausstellt?
Die Kosten für die statische Prüfung sind auch dann förderfähig, wenn das Ergebnis lautet, dass sich das Dach nicht eignet. Zurückzuzahlen ist der Zuschuss nur, wenn die Prüfung positiv ausfällt, der Empfänger aber binnen sechs Monaten ab Erstellung des Nachweises kein Gründach realisiert.
Kann ich die Förderung mit Bundes- oder Landesprogrammen kombinieren?
Ja. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, soweit diese Programme das zulassen. Die Stadt Oldenburg ist darüber zu informieren, denn eine Förderung, die insgesamt über die Herstellungskosten hinausgeht, ist ausgeschlossen.
Wie lange habe ich nach der Zusage Zeit?
Der Anspruch auf Förderung erlischt zwölf Monate nach dem Datum der Förderzusage. Innerhalb dieser Frist sind die Schlussrechnungen der beauftragten Fachbetriebe und alle weiteren in der Zusage geforderten Nachweise vorzulegen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung bis zum Ende des Folgejahres möglich, sie muss vor Fristablauf schriftlich beantragt werden.

Mehr zu Förderprogramm Dachbegrünung Oldenburg und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderprogramm Dachbegrünung Oldenburg — Offizielle Programmseite
    oldenburg.dePrimärquelleStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
  2. [02]
    Städtische Förderprogramme für Haushalte — Klimaportal Oldenburg
    klimaportal.oldenburg.dePrimärquelleStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
  3. [03]
    Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünung in der Stadt Oldenburg (PDF)
    oldenburg.deRechtsgrundlageStadt Oldenburg — Stadtplanungsamt, Fachdienst Stadtentwicklung und Bauleitplanung
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