294 Förderungen für Privatpersonen.
Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.
294 Förderungen — sortiert nach Beliebtheit und Förderhöhe
Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
Stationäre oder ambulante Reha-Maßnahmen für Berufstätige mit Gesundheitsproblemen — komplette Übernahme der Behandlungs- und Reisekosten plus Übergangsgeld zur Lohnfortzahlung während der Reha (typisch 3 Wochen).
Zuzahlungsbefreiung GKV
Befreiung von Praxis-, Medikamenten- und Heilmittel-Zuzahlungen sobald 2 % vom Brutto-Familieneinkommen erreicht sind (1 % bei chronisch Kranken). Antrag bei der eigenen Krankenkasse, gilt für das laufende Kalenderjahr.
Bildungsgutschein
Komplette Übernahme der Lehrgangs- und Fahrtkosten plus Weiterzahlung von Arbeitslosen- oder Bürgergeld während der Weiterbildung — für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte.
KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.
10.000 € – 150.000 €
KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.
2.000 € – 22.400 €
Aufstiegs-BAföG
AFBG-Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung — bis 15.000 € Maßnahmebeitrag plus Unterhaltsbeitrag, Zuschuss-Anteil 50 % auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, einkommensunabhängig.
bis zu 15.000 €
Elterngeld
Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
300 € – 1.800 €
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
50 € – 1.200 €
BAföG — Bundesausbildungsförderung
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen — Rückzahlung erst ab 6.500 € Netto/Jahr, gedeckelt bei 10.010 €.
100 € – 992 €
Pflegegeld
Monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für häusliche Pflege durch Angehörige — je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat (Stand seit 1. Januar 2025, gilt unverändert auch 2026).
347 € – 990 €
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen ab Renteneintritt oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Regelsatz 563 € plus Wohnkosten — kein Rückgriff auf Kinder mit Einkommen unter 100.000 €.
357 € – 563 €
Bürgergeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II — Regelsatz 563 €/Monat für Alleinstehende plus Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher angemessener Höhe.
357 € – 563 €
Kinderzuschlag
Bis zu 297 €/Monat pro Kind für Eltern mit kleinem Einkommen — verhindert dass arbeitende Familien auf Bürgergeld angewiesen sind. Maximal bis zum Erreichen der Höchsteinkommensgrenze.
20 € – 297 €
Kindergeld
Monatliche Geldleistung für Eltern — seit 1. Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind, unabhängig von der Kinderzahl. Anspruch mindestens bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung bis 25.
259 €
Gründungszuschuss
Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger: 6 Monate weiterhin Arbeitslosengeld plus pauschal 300 €/Monat für die Sozialversicherung, anschließend optional 9 weitere Monate nur die 300 €.
ab 300 €
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
25 % Erwerbszuschuss für Business Angels die in junge innovative Unternehmen investieren — bis 100.000 € Zuschuss pro Investor und Jahr. Indirekte Förderung für junge Unternehmen, die sich Eigenkapital von Privatinvestoren holen.
bis zu 100.000 €
EXIST-Gründerstipendium
Stipendium für Hochschul-Gründer in der Gründungs-Vorbereitungsphase: 1.000–3.000 €/Monat plus Sachausgaben bis 30.000 € + Coaching-Budget 5.000 €, über bis zu 12 Monate. Antrag über die Hochschule.
1.000 € – 3.000 €
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
Das Gründungsstipendium Schleswig-Holstein unterstützt Studierende und Hochschulabsolventen mit technologie- oder wissensorientierten Geschäftsideen durch einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt in der Pre-Seed-Phase ihrer Unternehmensgründung.
IB-Nachfolgedarlehen für Gründer Sachsen-Anhalt
Das IB-Nachfolgedarlehen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert Unternehmensnachfolgen und tätige Beteiligungen. Existenzgründer und Privatpersonen erhalten zinsvergünstigte Darlehen für den Erwerb eines Unternehmens mit Sitz in Sachsen-Anhalt.
Städtebaulicher Denkmalschutz Hamburg – Backsteinfassaden Dulsberg
Die IFB Hamburg fördert die Sanierung erhaltenswerter Backsteinfassaden im Hamburger Stadtteil Dulsberg – bis zu 50 % der Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Pauschalsätze: 90–170 €/m² je nach Maßnahme. Pflicht: gleichzeitige energetische Modernisierung über ein IFB-Modernisierungsprogramm (A, B oder C).
ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende (RLP, 759)
Mit dem Sonderprogramm 759 fördert die ISB Rheinland-Pfalz Eigentümer, die Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden herrichten, mit einem 10 Jahre zinslosen Darlehen über 1.150 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche plus 25 Prozent Tilgungszuschuss.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse für Mietwohnraum, der gezielt Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt wird.
IB.SH Immokonstant 35-Jahres-Darlehen
Das IB.SH Immokonstant ist ein Ergaenzungs-Darlehen ab 15.000 Euro mit Zinsbindung ueber die volle Laufzeit von 35 Jahren. Fuer Privatpersonen als Eigentuemer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein.
ab 15.000 €
Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen. Gefördert werden denkmalbedingte Ausgaben für Sicherungs-, Bergungs-, Instandsetzungs-, Erschließungs- und Erhaltungsmaßnahmen an beweglichen und unbeweglichen Kulturdenkmalen mit bis zu 49 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)
Mit ZunA NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen in den Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur. Kommunen, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen können Zuschüsse oder Darlehen für sechs Förderbereiche von industrieller Abwasserbehandlung bis Forschung erhalten.
Sachsen-Anhalt Junges Wohnen
Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt für die Neuschaffung, den Ersterwerb und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Teil des sozialen Wohnungsbaus mit Mietpreisbindung über 25 Jahre.
IB.SH Immoflex Wohnimmobilien-Darlehen
Das IB.SH Immoflex ist ein Ergaenzungs-Darlehen ab 15.000 Euro fuer Privatpersonen als Eigentuemer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein. Bietet jaehrliches Sondertilgungsrecht von bis zu 10 Prozent.
ab 15.000 €
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Arbeitsmarktfonds foerdert Massnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsfoerderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstuetzung fuer Initiativen in vier Foerderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995 (bis 50 %), Denkmalschutz-Sanierung (bis 30 % CO2-Einsparung) und Solarstromspeicher. Förderanträge werden viermal jährlich vom Beirat entschieden.
Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen (1. Förderweg) mit zinsverbilligten Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.
L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien, die eine Photovoltaikanlage (bis 30 kWp) mit oder ohne Batteriespeicher installieren. Antrag über die Hausbank, Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, 10 Jahre Zinsbindung.
ab 5.000 €
Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)
Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Erwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW mit Batteriespeicher.
ab 20.000 €
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihres im Haushalt lebenden Kindes, wenn der überwiegend für die Betreuung verantwortliche Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt. Ziel ist der Erhalt des familiären Lebensraums für das Kind, damit es nicht außerhalb der Familie untergebracht werden muss. Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern)
Der Freistaat Bayern bezuschusst Familienurlaube in anerkannten Familienferienstätten sowie Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende. Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Bayern erhalten einen Tageszuschuss je Teilnehmer für einen Erholungsaufenthalt pro Jahr.
L-Bank Mietwohnungsfinanzierung BW — Modernisierung
Zinsverbilligtes Darlehen (Sollzins 1,00 %) für die energetische Sanierung oder den barrierereduzierenden Umbau von landesseitig geförderten Mietwohnungen in Baden-Württemberg. Plus 3 % Tilgungszuschuss.
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Bayern
Bayern fördert das Freiwillige Soziale Jahr durch Zuwendungen an zugelassene Träger als Projektförderung. Träger erhalten eine Teilnehmendenpauschale von 28 EUR pro Dienstmonat pro Teilnehmer für pädagogische Begleitung und Organisationskosten.
Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (L-Bank)
"Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank für Privatpersonen in Baden-Württemberg, die auf ihrem selbst genutzten Wohngebäude eine Photovoltaikanlage installieren. Gefördert werden Gebäude mit bis zu drei Wohneinheiten und Anlagen bis 30 kWp – finanziert werden bis zu 100 % der Kosten inklusive Batteriespeicher ab 5.000 Euro Kreditsumme.
ab 5.000 €
Betriebliche Weiterbildung Bayern (ESF+)
Die Förderung Betriebliche Weiterbildung Bayern unterstützt Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) dabei, ihre Beschäftigten beruflich weiterzubilden. Gefördert werden Anpassungsqualifizierungen für Erwerbstätige sowie der Aufbau betrieblicher Fortbildungssysteme. Ziel ist es, Beschäftigte an den technologischen und demografischen Wandel anzupassen.
Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. Die Module Hausanschlussleitung und Gebäudenetze sind bis 31.12.2026 ausgesetzt.
Ankauf Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg kauft bei Vermietern Belegungsrechte für Wohnungen an, um die Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungssuchenden in Hamburg zu verbessern. Voraussetzung ist ein gültiger Dringlichkeitsschein oder eine Dringlichkeitsbestätigung. Der Zuschuss ist nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelt.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg erhalten zinsverbilligte L-Bank-Darlehen plus Zuschüsse für energetische Sanierung und altersgerechten Umbau. Für erneuerbare Energien greift ergänzend die KfW.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
Befristet zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo für Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen in Bayern beim Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Zusätzlich Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind.
ab 15.000 €
Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin
Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.
IBB Förderergänzungsdarlehen
Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem Förderergänzungsdarlehen individuelle Immobilien-Finanzierungsangebote für Kunden, die bereits ein IBB-Förderprogramm nutzen. Das Darlehen schließt Finanzierungslücken, ermöglicht Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen sowie die Neustrukturierung bestehender Förderungen – mit einer Darlehenshöhe von bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs.
KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen
Förderung für Kommunen und regionale Akteure in Kohleausstiegsregionen (Lausitzer, Mitteldeutsches, Rheinisches Revier) zur Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsziele. Unterstützung investiver und konzeptioneller Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung.
Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
Förderung für den Aufbau von Wasserstofftankstellen (HRS) im Straßenverkehr und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben. Investitionszuschüsse als Paketförderung bis zu 7 Millionen Euro pro Antrag.
NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald
Mit der Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen aus GAK- und ELER-Mitteln eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft. Förderfähig sind naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen.
ab 2.500 €
Nachhaltige Städtische Mobilität für alle – EFRE/JTF-Förderung
Förderung investiver Maßnahmenpakete für nachhaltige städtische Mobilität in NRW. Unterstützung für Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten klima- und umweltfreundlicher Mobilität mit Fördersätzen von 80 bis 90 Prozent.
Eigenwohnraum - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Bayern fördert den Neu- und Erwerb von Eigenwohnraum (Haus oder Eigentumswohnung) für Privatpersonen. Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen bis zu ein Drittel der Gesamtkosten. Zusätzlich Kinderzuschuss von 5.000 EUR je Kind möglich.
Mietwohnungsneubau 3. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau (3. Förderweg) für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,5 % und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 12,95 €/m². Einkommensgrenze: max. 140 % des HmbWoFG-Schwellenwerts – das umfasst rund 65 % aller Hamburger Haushalte.
BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.
Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg bezuschusst den erstmaligen barrierefreien Umbau von Mietwohnungen für ältere Menschen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Der Zuschuss richtet sich nach den gewählten Maßnahmen und ist bei Mietpreis- und Belegungsbindung (10 Jahre) höher als bei reiner Mietpreisbindung.
ab 3.000 €
Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.
Mietwohnungsneubau 2. Förderweg Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau im 2. Förderweg für mittleres Einkommen mit Darlehen zu 1,4 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 9,99 €/m² Nettokaltmiete bei Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.
Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern
Wohnungsbau Sozial M-V foerdert in Mecklenburg-Vorpommern den Bau und Umbau belegungsgebundener Mietwohnungen mit zinsfreien Baudarlehen von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben.
ISB-Darlehen Gemeinschaftswohnungen (RLP, 554/555)
Investoren in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschüssen für die Schaffung von Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen sowie Wohngemeinschaften für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Studierende und Auszubildende.
L-Bank Wohnungsbau BW — Förderung allgemeiner Sozialmietwohnraum
Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg für den Neubau, Erwerb oder die Schaffung von allgemeinem Sozialmietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindung zugunsten von Haushalten mit niedrigerem Einkommen.
Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg
Hamburg fördert die Modernisierung erhaltungswürdiger Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung mit Baukostenzuschüssen und Mietzuschüssen über 21 Jahre Laufzeit, inkl. Mietpreis- und Belegungsbindung.
Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557
Darlehensförderung für Errichtung preiswerterer Studierenden- und Auszubildendenwohnheime in RLP. 10 Jahre zinslos, dann 0,5% p.a., mit Tilgungszuschüssen.
L-Bank Wohnungsbau BW — Modernisierungsförderung Mietwohnungsbestand
Land Baden-Württemberg fördert die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Mietwohnraum mit zwei Förderlinien — mit oder ohne neu zu begründende Miet- und Belegungsbindungen. Zinsverbilligte Darlehen plus Zuschüsse.
Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
Langfristiges, kapitalmarktnahes Ergänzungsdarlehen der L-Bank für Eigentumserwerber in Baden-Württemberg, die zusätzlich zur Basis- und Zusatzförderung Z15 Finanzierungsbedarf haben, der über die Hausbank nicht abgedeckt werden kann.
Erhaltung von Kulturdenkmalen Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein gewährt über das Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse zur Erhaltung, Restaurierung, Instandsetzung und Pflege von Kulturdenkmalen. Gefördert wird der denkmalbedingte Mehraufwand an Kulturdenkmalen; die Zuwendung wird als bedingt rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
NRW.BANK Mietwohnraumförderung Erwerb von Bindungen
Mit dem Programm Erwerb von Bindungen unterstützt die NRW.BANK Eigentümer von Wohnraum in Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster und Mietniveau-M4-Gemeinden mit Zuschüssen — wenn sie für 5 oder 10 Jahre eine Mietpreis- und Belegungsbindung zugunsten von Haushalten der Einkommensgruppe A eingehen.
Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
Zinsgünstige Darlehen und ergänzende Zuschüsse der BayernLabo für Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und Pflegeeinrichtungen in Bayern. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, plus bis zu 500 EUR/m² Zuschuss.
Projektförderung — Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Die DBU Projektförderung unterstützt lösungsorientierte Umweltschutzprojekte in Bereichen wie Umwelttechnik, Forschung, Kommunikation sowie Natur- und Kulturgüterschutz. Besonderer Fokus liegt auf kleinen und mittleren Unternehmen.
ISB Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten (RLP, 781)
Eigentümer bestehender Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz erhalten von der ISB einen einmaligen Zuschuss für die Vergabe von Belegungsrechten an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, wenn sie die Miete 15 Prozent unter dem Mittelwert des Mietspiegels halten.
Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen von Mietwohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten als Einmalzuschuss. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von maximal 90 kWh/m²a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 %. Zusätzliche Zuschüsse für nachhaltige Dämmstoffe und Backsteinfassaden möglich.
1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.
Modernisierung von Mietwohnungen MOD C 2. Förderweg Hamburg
IFB Hamburg fördert energetische und ausstattungsverbessernde Modernisierung von Mietwohngebäuden (≥ 3 WE, mind. 51 % der Wohnungen) mit Darlehen zu 1,40 % plus optionalen Baukostenzuschüssen. Laufende Zuschüsse im Fördersegment III möglich.
Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern)
Bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen können Eltern in Bayern die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bayerischen Ministerpräsidenten beantragen. Neben einer Urkunde erhalten sie eine einmalige finanzielle Zuwendung. Der Antrag kann online gestellt werden.
Förderung der Familienerholung (Rheinland-Pfalz)
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Familien mit niedrigem Einkommen und Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz Zuschüsse für gemeinsamen Familienurlaub. Gefördert werden Aufenthalte in Familienferienstätten, familiengeeigneten Jugendherbergen sowie auf Winzer- und Bauernhöfen. Je Kind und Tag werden bis zu 25 Euro gewährt.
Modernisierung von Mietwohnungen B – 1. Förderweg IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert umfassende energetische Modernisierungen und Ausstattungsverbesserungen bei Hamburger Mietwohngebäuden ab 3 Wohneinheiten (mind. 51 % der Wohnungen) mit zinsvergünstigtem Darlehen (1,25 % Zinssatz) plus laufenden und einmaligen Baukostenzuschüssen. Mietpreis- und Belegungsbindung für die Förderdauer.
Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
Berufsschüler, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (vor allem in den sogenannten Splitterberufen), erhalten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung. Der Eigenanteil an den Verpflegungskosten beträgt bei Vollverpflegung derzeit bis zu 5,10 Euro je Tag.
Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
ILB-Kredit zur Modernisierung von Mietwohnraum in Brandenburg. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft. Bis zu 25 Jahre Laufzeit, bis 20 Jahre Zinsbindung und Tilgungszuschuss bis 5 Prozent des Zusagebetrags.
Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte
Mit den Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen bei der Beseitigung von Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind. Es werden bis zu 80 %, bei Denkmalschutz bis zu 100 %, der förderfähigen Kosten gewährt.
Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Eigenheimförderung Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für den Erstbezug oder Neubau von Wohneigentum. Antragsberechtigt sind große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %. Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung
Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 42,10 €/m² für Außendämmung, 43,50 €/m² für Steildächer, 163 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr.
Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt Zuschüsse für die Erhaltung und Instandsetzung von Bau- und Bodendenkmälern. Gefördert werden die denkmalpflegerischen Mehrkosten, die über eine normale Instandhaltung hinausgehen. Der Antrag ist bei Baudenkmälern vor Beginn der Maßnahme zu stellen und mit dem Landesamt abzustimmen.
Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten
Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.
NRW.BANK.Wohneigentum — Förderdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (NRW)
Zinsgünstiges Förderdarlehen der NRW.BANK für Privatpersonen, die in NRW selbstgenutztes Wohneigentum bauen, erwerben oder anschlussfinanzieren — bis zu 50 % Finanzierungsanteil, Laufzeiten bis 35 Jahre.
Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg
Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Das Land Hessen fördert im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Investive Maßnahmen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
ab 12.500 €
Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere, die sich in einer Notlage befinden und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, können in Bayern Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten, wenn öffentliche und private Hilfen nicht ausreichen. Damit soll die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtert werden – etwa durch Zuschüsse für die Baby-Erstausstattung.
progres.nrw - Markteinführung
Mit progres.nrw - Programmbereich Markteinführung fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.
ab 350 €
BioMeth Bayern
BioMeth Bayern fördert die Errichtung von neuen Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen zur Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen, Wärmeerzeugung und Erdgaseinspeisung.
IB.SH Immofix
Mit dem Darlehen IB.SH Immofix finanzieren Privatpersonen in Schleswig-Holstein den Neubau, Kauf oder die Modernisierung selbst genutzter Immobilien ab 15.000 Euro mit 10 oder 15 Jahren Zinsbindung – wahlweise mit Annuitätentilgung oder über einen Bausparvertrag.
ab 15.000 €
Eigenheimförderung für große Familien (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Erstbezug oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem zinsvergünstigten Darlehen für große Familien mit mindestens 3 Kindern und Haushalte mit Schwerbehinderung (mind. 80 %). Die Einkommensgrenzen dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
Der Freistaat Bayern fördert den Neubau und die Modernisierung von Ladepunkten für die Elektromobilität – sowohl öffentlich als auch nicht-öffentlich zugänglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Kommunen, Vereine und freiberuflich Tätige. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und wird über zeitlich begrenzte Förderaufrufe vergeben.
Palu: Wiedervernässung und Bewirtschaftung von Moorböden
Förderprogramm zur Wiedervernässung von Moorböden mit Kompensationszahlungen für Wert- und Ertragsverluste sowie Unterstützung bei Investitionen für nachhaltige Nutzungsformen wie Paludikulturen.
Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen. Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltungsberechtigte erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Bau-, Boden- und beweglichen Denkmalen.
ISB-Darlehen Mietwohnungen (RLP, Förderprogramm 551)
Das ISB-Darlehen Mietwohnungen unterstützt Investoren in Rheinland-Pfalz beim Neubau oder Ersterwerb von mindestens vier klimagerechten Mietwohnungen mit einem zinsgünstigen Darlehen zu 1 Prozent p. a. plus Tilgungszuschüssen.
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
Der Freistaat Bayern gewährt im Bayerischen Wohnungsbauprogramm Zuwendungen für die Wohnraumförderung. Gefördert wird unter anderem das Schaffen von Eigenwohnraum in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sowie dessen Erwerb.
Gewaesserentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027
Das ILB-Foerderprogramm Gewaesserentwicklung ELER 2023-2027 in Brandenburg unterstuetzt Massnahmen zum Schutz und zur naturnahen Entwicklung von Gewaessern mit Zuschuessen zwischen 75 und 100 Prozent der zuwendungsfaehigen Kosten.
Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum (IFB Hamburg)
Die IFB Hamburg fördert den Neubau von Wohnungen für Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum mit zinsverbilligten Darlehen sowie laufenden und einmaligen Zuschüssen über 30 oder 40 Jahre. Der Zinssatz beträgt anfänglich in der Regel 1,6 % p. a. Einkommensgrenzen gemäß HmbWoFG sind einzuhalten.
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Hamburg mit zinsverbilligten Darlehen (Anfangszins 1,25 %) sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen. Mietpreisbindung für 30 Jahre: Einzelapartments max. 280 €/Monat, Zwei-Personen-Apartments max. 526 €/Monat.
Dolmetscherdienste für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern
Staatliche Zuschüsse für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen in Frauenhäusern, Beratungsstellen und Interventionsstellen in Bayern. Förderung für Dolmetschung bei Gewaltbetroffenen mit Migrationshintergrund.
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