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Zuschuss Land

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)

Die IFB Hamburg fördert die umfassende energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss im Rahmen des Klimaschutzprogramms und ist modular aufgebaut: je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, ergänzt um frei wählbare Zusatzmodule.

Zuständig
IFB Hamburg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber IFB Hamburg
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Programm Modernisierung A der IFB Hamburg richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Gefördert werden umfassende energetische Modernisierungen im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Förderung je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von höchstens 90 kWh/m2a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent. Bei der Bilanzierung sind die technischen Mindestanforderungen der KfW BEG für Effizienzhäuser zu berücksichtigen, ohne Mitbilanzierung von Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen. Die energetische Modernisierung einzelner Bauteile läuft dagegen über das Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Mietwohngebäude in Hamburg

Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten

Antragsteller ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter

Endenergiebedarf nach Modernisierung höchstens 90 kWh/m2a

Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent

Kein Maßnahmenbeginn ohne Zustimmung der IFB Hamburg

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss. Sie setzt sich zusammen aus einer Förderung je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe sowie frei wählbaren Ergänzungsmodulen. Zusätzliche Zuschüsse gibt es für die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe, für den Erhalt und die Rekonstruktion von Backsteinfassaden sowie für Innendämmung. In der Regel sind alle Programme der IFB Hamburg mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar. Konkrete Fördersätze je Quadratmeter nennt die Programmseite der IFB Hamburg nicht; sie stehen in den Förderbestimmungen und im Antragsvordruck.

Wie stellst du den Antrag?

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf. Stellen Sie den Antrag anschließend auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung. Erst nach Erhalt der Bewilligung darf das Vorhaben starten: Wer ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnt, ist von der Förderung ausgeschlossen. Wird zugleich die Heizungsanlage modernisiert, sind das Programm Hamburger Heizungsförderung und die Anforderungen des § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz zu beachten.

Häufige Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?
Anträge können vom Eigentümer oder vom Erbbauberechtigten gestellt werden. Gefördert werden Mietwohngebäude in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten.
Welche energetischen Anforderungen muss das Gebäude erreichen?
Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von höchstens 90 kWh/m2a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent. Bei der Bilanzierung sind die technischen Mindestanforderungen der KfW BEG für Effizienzhäuser zu berücksichtigen, ohne Mitbilanzierung von Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen.
Wie ist die Förderung aufgebaut?
Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss und ist modular aufgebaut: Es gibt eine Förderung je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann. Zusätzliche Zuschüsse gibt es für nachhaltige Dämmstoffe, für Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden sowie für Innendämmung.
Darf ich vor der Bewilligung mit der Modernisierung beginnen?
Nein. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde. Das Vorhaben startet erst nach Erhalt der Bewilligung.
Lässt sich die Förderung mit der KfW kombinieren?
In der Regel sind alle Programme der IFB Hamburg mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar. Wird zusätzlich die Heizungsanlage modernisiert, sind die Hamburger Heizungsförderung und § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz zu beachten.
Was gilt, wenn nur einzelne Bauteile modernisiert werden?
Die energetische Modernisierung von einzelnen Bauteilen wird nicht in diesem Programm, sondern im Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand gefördert. Für Gebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung sowie im Stadtteil Dulsberg gibt es zusätzlich eigene Programme.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    IFB Hamburg — Hamburger Heizungsförderung
    ifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg
  3. [03]
  4. [04]
    IFB Hamburg — Städtebaulicher Denkmalschutz
    ifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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