Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | IFB Hamburg |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Das Programm Modernisierung A der IFB Hamburg richtet sich an Eigentümer und Erbbauberechtigte von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Gefördert werden umfassende energetische Modernisierungen im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Förderung je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden kann. Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von höchstens 90 kWh/m2a und eine Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent. Bei der Bilanzierung sind die technischen Mindestanforderungen der KfW BEG für Effizienzhäuser zu berücksichtigen, ohne Mitbilanzierung von Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen. Die energetische Modernisierung einzelner Bauteile läuft dagegen über das Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Mietwohngebäude in Hamburg
Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten
Antragsteller ist Eigentümer oder Erbbauberechtigter
Endenergiebedarf nach Modernisierung höchstens 90 kWh/m2a
Energieeinsparung von mindestens 20 Prozent
Kein Maßnahmenbeginn ohne Zustimmung der IFB Hamburg
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss. Sie setzt sich zusammen aus einer Förderung je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe sowie frei wählbaren Ergänzungsmodulen. Zusätzliche Zuschüsse gibt es für die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe, für den Erhalt und die Rekonstruktion von Backsteinfassaden sowie für Innendämmung. In der Regel sind alle Programme der IFB Hamburg mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar. Konkrete Fördersätze je Quadratmeter nennt die Programmseite der IFB Hamburg nicht; sie stehen in den Förderbestimmungen und im Antragsvordruck.
Wie stellst du den Antrag?
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf. Stellen Sie den Antrag anschließend auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Die IFB Hamburg prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung. Erst nach Erhalt der Bewilligung darf das Vorhaben starten: Wer ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnt, ist von der Förderung ausgeschlossen. Wird zugleich die Heizungsanlage modernisiert, sind das Programm Hamburger Heizungsförderung und die Anforderungen des § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz zu beachten.
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Welche energetischen Anforderungen muss das Gebäude erreichen?
Wie ist die Förderung aufgebaut?
Darf ich vor der Bewilligung mit der Modernisierung beginnen?
Lässt sich die Förderung mit der KfW kombinieren?
Was gilt, wenn nur einzelne Bauteile modernisiert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) — Offizielle Programmseiteifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg
- [02]IFB Hamburg — Hamburger Heizungsförderungifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg
- [03]IFB Hamburg — Modernisierung in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklungifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg
- [04]IFB Hamburg — Städtebaulicher Denkmalschutzifbhh.dePrimärquelleIFB Hamburg
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.