BundesBonus

Förderungen in der Stadt Hamburg

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in der Stadt Hamburg verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

Hamburg ist zugleich Stadt und Teil des Landes Hamburg. Diese Seite zeigt die Förderungen auf Stadtebene; die Programme der Landesebene stehen auf dem Landes-Hub Hamburg.

98 Förderungen · Gemeinde Hamburg

Was gilt in Hamburg, Freie und Hansestadt konkret?

Regionale Kennzahlen für Hamburg, Freie und Hansestadt
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe VI hohe Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 1.869.473 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung

Mietstufe VI gehört zu den beiden höchsten Stufen und ist typisch für Ballungsräume mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Höchstbeträge, die beim Wohngeld angesetzt werden dürfen, fallen entsprechend großzügig aus. Trotzdem gilt: Auch hier ersetzt Wohngeld nicht die volle Miete, sondern bezuschusst sie einkommensabhängig. Bei sehr hohen Mieten kann selbst dieser Höchstbetrag überschritten werden.

Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.

98 Förderungen in Hamburg, Freie und Hansestadt

Darlehen Bund

KfW 261 — Wohngebäude-Kredit

Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit für die energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Niveau — kombinierbar mit Tilgungszuschuss bis 40 %.

bis zu 150.000 €

Zuschuss Bund

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Tausch alter Öl- oder Gasheizungen gegen Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.

bis zu 22.400 €

Zuschuss Land

Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden Hamburg

IFB Hamburg fördert energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden mit Zuschüssen bis 300.000 € je Förderfall. Beratungsleistungen (45 % Förderquote), Qualitätssicherung und serielle Sanierung werden mitgefördert.

bis zu 300.000 €

Zuschuss Land

Nachhaltiges Bauen Hamburg – Klimaschonende Baustoffe

Die IFB Hamburg fördert den Einsatz klimaschonender Baustoffe beim freifinanzierten Neubau und bei Aufstockungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Drei Module: Klimaschonender Neubau (max. 200.000 € je Förderfall), Ökobilanzierung (max. 10.000 €) und Qualitätssicherung Holzbau (max. 10.000 €).

bis zu 200.000 €

Zuschuss Land

Hamburger Gründachförderung

Die Hamburger Gründachförderung bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen in Hamburg mit bis zu 60 % (Privatpersonen) bzw. 40 % (Unternehmen) der förderfähigen Kosten. Maximaler Zuschuss je Gebäude: 100.000 € (Dach/Fassade) bzw. 200.000 € für Gebäudebegrünung PLUS.

bis zu 200.000 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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