BundesBonus
Zuschuss Bund ⚠ Programm seit 31.12.2022 ausgelaufen

Waldklimafonds

Der Waldklimafonds war ein Zuschussprogramm des Bundesumweltministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums für Maßnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel, zur Kohlenstoffspeicherung, zur Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie für Forschung und Monitoring. Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie öffentliche und Bildungseinrichtungen. Die Förderrichtlinie galt bis zum 31. Dezember 2022; im Bundeshaushalt 2024 wurde der Waldklimafonds auslaufend gestellt.

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Hinweis zum Programm

Dieses Programm läuft nicht mehr

Ausgelaufen

Waldklimafonds wird seit dem 31.12.2022 nicht mehr angeboten. Ein Antrag ist nicht mehr möglich. Die Seite bleibt erhalten, weil sie die Frage beantwortet, was aus dem Programm geworden ist und welche Förderung an seine Stelle getreten ist — beides steht weiter unten.

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Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Bundesprogramm
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Der Waldklimafonds ist ein Programmbestandteil des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und wurde unter gemeinsamer Federführung des Bundesumweltministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingerichtet. Das Programm förderte konkrete Maßnahmen für Waldklimaschutz, Kohlenstoffspeicherung und Waldanpassung sowie Forschung, Monitoring und Kommunikation zu diesen Themen.

Schnell-Check

Passt Waldklimafonds zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Maßnahme trägt zu Waldanpassung oder CO2-Minderung bei
Maßnahme wird in der Regel in Deutschland durchgeführt
Antragsteller ist antragsberechtigte Institution

Was bekommst du konkret?

Nicht-rückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen in den Förderschwerpunkten Waldanpassung, CO2-Bindung, Holzproduktsspeicher und Forschung/Monitoring. Antragsberechtigung für vielfältige Institutionen: Privatpersonen, Verbände, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche und Bildungseinrichtungen.

Wie stellst du den Antrag?

Hinweis: Das Programm ist ausgelaufen. Die Förderrichtlinie Waldklimafonds galt bis zum 31. Dezember 2022; im Bundeshaushalt 2024 wurde der Waldklimafonds auslaufend gestellt. Für private und kommunale Waldbesitzende gibt es das eigene Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement" (Antrag bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe).

Häufige Fragen

Was wird durch den Waldklimafonds gefördert?
Der Waldklimafonds förderte Maßnahmen zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel, zur Sicherung der Kohlenstoffspeicherung, zur Erhöhung des Holzproduktsspeichers sowie Forschung und Monitoring zu diesen Themen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt waren Privatpersonen, Verbände, Vereinigungen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen.
Gibt es eine Antragsfrist?
Nein, es gibt keine Antragsfrist mehr: Die Förderrichtlinie galt bis zum 31. Dezember 2022, im Bundeshaushalt 2024 wurde der Waldklimafonds auslaufend gestellt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Waldklimafonds — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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