355 Förderungen für Privatpersonen.
Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.
Wie du Programme nach Lebensbereich, Förder-Art und Lebenslage gegeneinander abwägst, zeigt der Einstieg zum Programm-Vergleich; was dir konkret zusteht, rechnen die Förder-Rechner aus. Woher die Angaben stammen und wie wir sie vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Redaktions-Methodik.
81 von 355 Förderungen passen
KlimaBonus Karlsruhe
Mit dem KlimaBonus Karlsruhe bezuschusst die Stadt Karlsruhe energetische Maßnahmen an Wohngebäuden im Stadtkreis: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, einen Zuschlag für umweltfreundliche Dämmstoffe, das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards mit Pauschalen bis 17.000 Euro je Gebäude sowie die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit 250 Euro je Kilowatt Peak. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei Photovoltaik unter Voraussetzungen auch Mieter. Die Fördermittel des Jahres 2026 sind vollständig gebunden; das Programm wird überarbeitet.
Begrünungsprogramm Saarbrücken — Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Schottergarten-Rückbau
Die Landeshauptstadt Saarbrücken bezuschusst die Begrünung von Dächern und Fassaden an Bestandsgebäuden sowie den Rückbau versiegelter Flächen und Schottergärten. Bei Dach- und Fassadenbegrünung werden bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten gefördert. Die Höhe hängt vom Fördergebiet ab: In den klimatisch stark belasteten Bereichen des Fördergebiets 1 gibt es bis zu 60 Euro je Quadratmeter intensive Dachbegrünung und höchstens 7.500 Euro je Maßnahme, im Fördergebiet 2 entsprechend weniger. Entsiegelung und Schottergarten-Rückbau werden stadtweit einheitlich mit 15 Euro je Quadratmeter und bis zu 1.500 Euro je Antrag gefördert.
Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
Die Förderrichtlinie Palu unterstützt mit Zuschüssen die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur dauerhaften Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlicher Moorbodenflächen sowie deren nachhaltige Nutzung danach.
Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Wuppertal
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm bezuschusst die Stadt Wuppertal die Entsiegelung, Begrünung und Neugestaltung von Hof- und Gartenflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Fassadeninstandsetzungen auf privaten Grundstücken. Die Förderung gilt nur in den abgegrenzten Fördergebieten Barmen, Heckinghausen und Oberbarmen/Wichlinghausen. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je umgestaltetem Quadratmeter, höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)
Mit ZunA NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen Investitionen in den Erhalt und Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur. Abwasserbeseitigungspflichtige, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen können je nach Förderbereich Zuschüsse oder Darlehen erhalten. Private Hauseigentümer werden nicht direkt, sondern über ihre Gemeinde gefördert.
Ottostadt Verfügungsfonds Magdeburg — Werbekostenzuschuss
Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt aus dem Ottostadt Verfügungsfonds Werbekostenzuschüsse für Projekte bereit, die die Dachmarke Ottostadt Magdeburg sichtbar machen. Antragsberechtigt sind Bürger, Vereine, studentische Gruppen, Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände, Institutionen und Unternehmen aus Magdeburg und dem Umland. Bedingung ist die Verwendung des Corporate Designs der Ottostadt. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und soll in der Regel 1.000 Euro brutto nicht übersteigen; herausragende Projekte können bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Programmseite der Stadt nannte für die Antragstellung den 15. Oktober 2026; dieser Termin ist verstrichen, einen neuen nennt die Programmseite nicht. Die Seite zum Online-Antrag sagt weiterhin „Es gibt keine Fristen.“ Nach den Förderkriterien werden Anträge, die nach der zweiten Sitzung des Wirtschaftsausschusses im Jahr eingehen, nur berücksichtigt, sofern der Fonds noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.
1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
Förderung für Wiedervernässung und Renaturierung naturschutzbedeutsamer Moore (5-200 Hektar). Ziel ist die dauerhafte CO2-Reduktion und der Schutz von Biodiversität. Investive und konzeptionelle Maßnahmen zur Moorrenaturierung.
Gartenreich(es) Braunschweig — Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünung
Die Stadt Braunschweig bezuschusst die Begrünung privater und gewerblicher Dächer, Fassaden, Innenhöfe und Vorgärten sowie die Entsiegelung von Flächen und Baumpflanzungen im gesamten Stadtgebiet. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten; je Modul gilt eine eigene Obergrenze, bei der Dachbegrünung 80 Euro je Quadratmeter und höchstens 10.000 Euro.
Fassaden- und Innenhofprogramm Oberhausen-Osterfeld
Im Programmgebiet Soziale Stadt Osterfeld bezuschusst die Stadt Oberhausen die Sanierung von Fassaden, die Begrünung von Fassaden und Dächern, die Entsiegelung und Gestaltung privater Innenhöfe sowie die Abkopplung von Regenwasser. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Gesamtkosten, höchstens 30 Euro je Quadratmeter, und wird erst ab einem Zuschussbetrag von 1.000 Euro gewährt.
ab 1.000 €
KRiS — Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft in Essen
In drei Essener Gestaltungsräumen — Messe-Gruga, Neues Bernetal und Katernberg/Zollverein — werden Maßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip mit bis zu 90 Prozent bezuschusst: Flächenentsiegelung, Mulden-, Rigolen- und Baumrigolen-Versickerung, extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Zisterne und die Zuführung von Regenwasser zum Gewässer. Gefördert werden Grundstückseigentümer, auch juristische Personen.
NRW Förderung forstlicher Maßnahmen Privat- und Körperschaftswald
Mit der Förderung forstlicher Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen aus GAK- und ELER-Mitteln eine beständige Entwicklung der Forstwirtschaft. Förderfähig sind naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Wegebau und Löschwasserentnahmestellen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen.
ab 2.500 €
Klimabaum-Fonds Augsburg — kostenlose Baumpflanzung auf privaten Grundstücken
Die Stadt Augsburg lässt Grundstückseigentümern im Modellquartier Klimaanpassung kostenlos sogenannte Klimabäume liefern und pflanzen. Der Geltungsbereich umfasst die Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 7 Flurstraßenviertel, Nr. 10 Hettenbachviertel und Nr. 11 Rechts der Wertach — Hitze-Hotspots mit hoher Versiegelung und wenig Grün. Je Grundstück sind bis zu zwei Bäume möglich; die Stadt rechnet Lieferung und Pflanzung direkt mit einer beauftragten Baumschule ab. Dazu kommt ein kostenloses fachliches Beratungs- und Planungsangebot zur Begrünung privater Freiflächen.
Hof- und Fassadenprogramm Essen
In den Essener Städtebaufördergebieten bezuschusst die Stadt Fassadenanstriche, die Reinigung historischer Backsteinfassaden, die Begrünung von Dächern und Flachdachgaragen sowie die ökologische Gestaltung von Innenhöfen mit Wege-, Spiel- und Aufenthaltsflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 30 Euro je Quadratmeter. Das Gebäude muss mindestens 25 Jahre alt sein, bei Begrünungsmaßnahmen mindestens 10 Jahre.
ESWE Innovationsfonds Wiesbaden
Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995, Denkmalschutz-Sanierung (mindestens 30 % Energieeinsparung) und Solar-Speicherbatterien. Der Beirat tagt in der Regel viermal jährlich; Sanierungsprogramm CO2-Reduzierung und Solar-Speicherbatterie werden direkt nach Antragsprüfung zugesagt.
Regionalkultur – Förderung Spielstätten historischer Heimatschauspiele
Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen durch Zuschüsse für Neubau, Umbau, Sanierung und technische Ausstattung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele.
Stuttgarter Grünprogramm (Entsiegelung, Dach-, Fassaden- und Freiflächenbegrünung)
Mit dem Stuttgarter Grünprogramm bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im Bestand auf privaten und gewerblichen Grundstücken im gesamten Stadtgebiet: Entsiegelung mit Begrünung von Zufahrten, Innenhöfen und Abstandsflächen, Dachbegrünung, bodengebundene und wandgebundene Fassadenbegrünung sowie die Anlage artenreicher Blühflächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten, in der stark wärmebelasteten Talkessellage 70 Prozent. Die Fördergrenze liegt bei 10.000 Euro je Maßnahme und 30.000 Euro je Grundstück, in der Talkessellage bei 15.000 Euro je Maßnahme und 45.000 Euro je Grundstück. Bei großflächigen und hochwertigen Begrünungen sind nach Einzelfallprüfung bis zu 30.000 Euro je Maßnahme möglich; die Grenze je Grundstück bleibt davon unberührt.
Modernisierungsbonus Frankfurt — Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
Der Modernisierungsbonus der Stadt Frankfurt am Main bezuschusst die Modernisierung von Wohngebäuden mit 35 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Wie hoch die anrechenbaren Kosten je Quadratmeter Wohnfläche ausfallen, hängt vom erreichten energetischen Standard ab — von 650 Euro bei Einzelmaßnahmen bis 1.300 Euro beim Effizienzhaus 40. Zusatzförderungen gibt es unter anderem für Barrierefreiheit, Balkonanbau und nachhaltige Dämmstoffe.
Fassaden- und Hofflächenprogramm Hamm Weststadt
Im Fördergebiet Hamm Weststadt bezuschusst die Stadt die Verbesserung von Fassaden sowie die Entsiegelung, Begrünung und Gestaltung von Hof-, Vorgarten- und Gartenflächen. Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro brutto je hergerichtetem Quadratmeter; für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Vorgarten- und Innenhofgestaltung sind es 20 Prozent und höchstens 12 Euro brutto je Quadratmeter. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter und Pächter mit Einverständnis des Eigentümers.
Förderung Gebäudebegrünung und Entsiegelung Leipzig
Die Stadt Leipzig bezuschusst über das kommunale Förderprogramm „Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel" Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung samt Hofbegrünung im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers — natürliche wie juristische Personen. Der Basiszuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten und lässt sich bei Dachbegrünungen mit Qualitäts-Boni auf bis zu 100.000 Euro je Vorhaben stapeln.
Förderung Bauwerks- und Hofbegrünung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) bezuschusst nach der Richtlinie zur Förderung von Bauwerks- und Hofbegrünung die Begrünung von Fassaden, Dächern und Höfen im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte, etwa Erbbauberechtigte oder Mieter mit Vollmacht des Eigentümers. Je nach Baustein werden 50 Prozent der Kosten oder feste Quadratmetersätze erstattet: bis 3.000 Euro bei bodengebundener und bis 6.000 Euro bei wandgebundener Fassadenbegrünung, bis 4.000 Euro bei extensiver Dach- oder Hofbegrünung und bis 8.000 Euro bei intensiver Dachbegrünung.
Lärmsanierungsrichtlinie Rostock — Zuschuss für Schallschutzfenster
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bezuschusst passive Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, die stark vom Straßenverkehrslärm betroffen sind. Gefördert werden der Einbau schalldämmender Fenster und Außentüren in schutzbedürftigen Wohnräumen sowie Lüftungsanlagen in Übernachtungsräumen auf der straßenzugewandten Seite. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohngrundstücken im Stadtgebiet. Die Stadt erstattet 50 Prozent der Aufwendungen, maximal 1.000 Euro je Wohnung und höchstens 4.000 Euro für ein gesamtes Wohngebäude.
Haus- und Hofflächenprogramm Gelsenkirchen
In den Gelsenkirchener Stadterneuerungsgebieten bezuschusst die Stadt die Herrichtung privater Haus- und Hofflächen: Fassadenanstrich, Rückbau von Verkleidungen, Fassaden- und Dachbegrünung sowie Entsiegelung von Hof- und Vorgartenflächen und den Rückbau von Schotterflächen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
ab 500 €
Förderprogramm Begrünung München (Innenhof, Dach, Fassade, Entsiegelung)
Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Sonderprogramm Begrünung private Maßnahmen, die das Stadtklima verbessern: gärtnerische Gestaltung von Innenhöfen und Vorgärten, extensive und intensive Dachbegrünung, bodengebundene Fassadenbegrünung, Entsiegelung versiegelter Flächen sowie die naturnahe Begrünung von Firmengeländen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer und bevollmächtigte Vertreter; Wohnanwesen brauchen für Innenhöfe, Vorgärten, Fassaden, begehbare Dächer und Entsiegelung mindestens vier Wohneinheiten, die extensive Dachbegrünung ist davon ausgenommen. Vorrang haben Maßnahmen in mit Grün unterversorgten Stadtgebieten und Hitzeinseln.
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) München
Die Landeshauptstadt München bezuschusst mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) energetische Sanierungen im Stadtgebiet zusätzlich zur Bundesförderung: Effizienzmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard, Sanierungen mit Lebenszyklus-Treibhausgasbilanz sowie Fachplanung und Baubegleitung. Die Grundförderung reicht je nach Baustein von 5 bis 15 Prozent der förderfähigen Kosten und kann über drei Zuschläge von je 5 Prozent auf bis zu 30 Prozent aufgestockt werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer, gleichgestellte Personen wie Erbbaurechtsnehmer und Contractoren; Mieter sind bei diesen Bausteinen ausgeschlossen.
Energiesparprogramm-Wohnen Stuttgart (ESP-Wohnen)
Mit dem Kommunalen Energiesparprogramm Wohnen bezuschusst die Landeshauptstadt Stuttgart energetische Sanierungen an Wohngebäuden und an Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden im Stadtgebiet. Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern werden mit festen Beträgen je Quadratmeter gefördert, die Sanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser mit 20 Prozent der förderfähigen Kosten, bei nur einer Sanierungsmaßnahme mit 10 Prozent. Für ökologische Dachdämmung aus Holzweichfaser kommt ein Bonus hinzu. Die Förderung ist mit KfW- und BAFA-Programmen kombinierbar, wenn der städtische Antrag zuerst gestellt wird.
Klimafreundliches Wohnen in Krefeld
Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen; für steckerfertige Solaranlagen (Balkon-PV) sind auch Mieter berechtigt. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.
Gründach-Förderprogramm Lübeck
Die Hansestadt Lübeck zahlt einen einmaligen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten für freiwillig hergestellte Gründächer auf Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Nebengebäuden im gesamten Stadtgebiet. Ein extensives Gründach bringt bis zu 30 Euro je Quadratmeter und 7.500 Euro, ein intensives bis zu 60 Euro je Quadratmeter und 12.000 Euro je Gründach.
Haus- und Hofflächenprogramm im InnovationCity-Pilotgebiet Bottrop
Im InnovationCity-Pilotgebiet bezuschusst die Stadt Bottrop die Gestaltung von Fassaden, Hof- und Vorgartenflächen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen wie Dachbegrünung und Entsiegelung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 30 Euro je Quadratmeter gestalteter Fläche und 60 Euro je Quadratmeter begrüntem Dach, abzüglich zehn Prozent städtischem Eigenanteil. Laut Stadt Bottrop sind die Fördergelder im Stadtumbaugebiet Innenstadt/InnovationCity bereits ausgeschöpft; für das Stadtumbaugebiet Fuhlenbrock/Vonderort gilt eine eigene Richtlinie.
ab 500 €
Förderprogramm für Begrünung und Biodiversität Duisburg
Die Stadt Duisburg bezuschusst drei Bausteine auf privaten Grundstücken: die Pflanzung heimischer Laubbäume mit bis zu 400 Euro je Baum, die Entsiegelung und naturnahe Bepflanzung mit bis zu 2.500 Euro je Grundstück sowie Dachbegrünung mit 80 Prozent der Kosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter und 5.000 Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Mieter mit Einverständnis und Unternehmen.
Zuwendungen aus Mitteln der Denkmalpflege Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst Instandsetzungs-, Restaurierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern, soweit sie über den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalwerten Gebäuden hinausgehen. Private Eigentümer erhalten in der Regel bis zu 50 %, Kommunen und Kirchen bis zu 33,33 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bewilligt wird von der Direktion Landesdenkmalpflege der GDKE; Antragsschluss ist der 31. Oktober des Vorjahres.
ELR Privat — Wohnraum-Zuschuss Ländlicher Raum Baden-Württemberg
Zuschuss für private Haus- und Grundbesitzer im ländlichen Raum Baden-Württembergs zur Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung historischer Bausubstanz, zur Schließung von Baulücken oder zur Wohnumfeldverbesserung. Fördersatz für Privatpersonen im Förderschwerpunkt Wohnen im Programmjahr 2027 in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Auszahlung nach Baufortschritt durch die L-Bank.
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
Die Gemeinschaftsaufgabe GAK fördert die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der ländlichen Räume sowie den Küstenschutz mit Zuschüssen. Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme unter anderem natürliche Personen, Unternehmen, Gemeinden und Erzeugergemeinschaften.
Gebäudesicherungs-Förderung Halle (Saale)
Die Stadt Halle (Saale) gewährt Grundstückseigentümern Zuschüsse für die Sicherung leerstehender Altbauten und stadtbildprägender Gebäude in den festgelegten Fördergebieten der Innenstadt. Gefördert werden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenssicherung an der äußeren Hülle, damit die Gebäude später instand gesetzt und modernisiert werden können. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 85.000 Euro; bei gravierenden Schäden an besonders erhaltenswerten Gebäuden sind bis zu 250.000 Euro möglich.
N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm Nürnberg
N-ERGIE fördert CO2-Minderungsmaßnahmen ihrer Kunden seit 1996: Wärmepumpe bis zu 900 Euro, Fernwärme-Neuanschluss in Nürnberg 1.500 Euro, energieeffiziente Haushaltsgeräte 50 Euro. Die Fördermittel für Wärmepumpen sind auf die Herstellerförderung begrenzt, für Haushaltsgeräte stehen nur noch begrenzte Mittel zur Verfügung; für Wandladestationen und Heimspeicher sind sie ausgeschöpft. Voraussetzung: ein Liefervertrag mit der N-ERGIE, den Neukunden auch im Zuge der Maßnahme abschließen können.
Holz Innovativ Programm (HIP)
Das Holz Innovativ Programm (HIP) ist ein EFRE-kofinanzierter Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für Unternehmen und Akteure im Cluster Forst und Holz. Gefördert werden Innovationstransfer, Forschung, Entwicklung und modellhafte Holzbauvorhaben. Letztere werden mit bis zu 400.000 Euro, bei herausragender Bedeutung bis zu 1.000.000 Euro je Einzelprojekt gefördert.
bis zu 1 Mio. €
LEADER Kooperationsvorhaben
Sachsen-Anhalt: Förderung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben. Anbahnung je nach Art der Zusammenarbeit bis zu 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro, Vorbereitung und Durchführung bis zu 100.000 Euro, in bestimmten Fällen bis zu 150.000 Euro.
bis zu 150.000 €
Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“
Der Lübecker Klimafonds „Wir für die Zukunft“ fördert Projekte, die nachweislich zum Klimaschutz, zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen, zur Anpassung an den Klimawandel oder zur nachhaltigen Entwicklung in Lübeck beitragen. Antragsberechtigt sind unter anderem Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Genossenschaften. Die Fördersumme richtet sich nach Projekttyp und geplanten Kosten.
bis zu 100.000 €
Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude in Bremer Sanierungsgebieten
Die Stadtgemeinde Bremen fördert Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Gebieten der Sozialen Stadt und Stadtumbaugebieten. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, bei Maßnahmen zur Klimaanpassung — Bodenentsiegelung, Fassaden- und Dachbegrünung — maximal 70 Prozent. Der Höchstbetrag von 100.000 Euro gilt je Grundstück; gefördert wird nur, wenn die Gesamtkosten 5.000 Euro übersteigen.
bis zu 100.000 €
Klimabonus – Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main
Mit dem Klimabonus fördert die Stadt Frankfurt am Main Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik und Solarthermie, Batteriespeicher, Ladesäulen sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen. Je Fördersäule — Klimaanpassung oder Erneuerbare Energien — und Gebäude sind höchstens 50.000 Euro möglich; als maximale Fördersumme insgesamt nennt die Stadt 100.000 Euro.
bis zu 100.000 €
Kommunales Modernisierungsprogramm Bochum
Entlang der Bochumer Cityradialen bezuschusst die Stadt Modernisierung, Umbau und Aufstockung von Wohn- und Geschäftshäusern mit mindestens zwei Wohneinheiten. Förderbausteine sind energetische Sanierung als Ergänzung zur BEG, Barriereabbau, Fassadengestaltung, Freisitze sowie der Umbau von Gewerbe zu Wohnraum. Der Zuschuss beträgt bis zu 50.000 Euro je Antragsteller und Jahr.
bis zu 50.000 €
Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster
Mit dem Programm Klimafreundliche Wohngebäude bezuschusst die Stadt Münster die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet sowie Dachbegrünungen. Gefördert werden Dämmung von Dach, Außenwand (auch von innen) und Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, der Heizungsaustausch sowie Gründächer. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und 40.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus. Für das Förderjahr 2026 konnten vollständige Anträge nur noch bis zum 30. Juli 2026 eingereicht werden; laut Stadt ist eine Antragstellung im Jahr 2026 wegen ausgeschöpfter Mittel nicht mehr möglich.
500 € – 40.000 €
Mehr Grün für Nürnberg — Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung
Innerhalb der Nürnberger Stadterneuerungsgebiete bezuschusst die Stadt private Hof-, Freiflächen-, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie die Entsiegelung befestigter Flächen mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter mit Vollmacht des Eigentümers.
bis zu 30.000 €
RISA-Förderung Versickerung Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die Errichtung von Versickerungsanlagen (Flächenversickerungen, Versickerungsmulden, Mulden-Rigolen-Systeme) auf Hamburger Grundstücken mit 30–50 % Zuschuss, maximal 25.000 €. Stärkt die Grundwasserneubildung und macht Hamburg zur Schwammstadt.
bis zu 25.000 €
Meistergründungsprämie Berlin
Meistergründungsprämie Berlin fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 10.000 € bei Gründung, in zwei Stufen bis zu 25.000 € — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Berlin. Die Prämie ist ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss: Sie ist zurückzuzahlen, wenn die Selbstständigkeit vor Ablauf von drei Jahren aufgegeben oder in Berlin abgemeldet wird.
10.000 € – 25.000 €
GebäudeGrün hoch³ Freiburg — Grüne Dächer, Fassaden und Höfe
Mit GebäudeGrün hoch³ bezuschusst die Stadt Freiburg im Breisgau Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und dezentralen Regenwasserrückhalt mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Dachbegrünung ist modular aufgebaut: Auf die Grundförderung für eine extensive Begrünung lassen sich Zusatzmodule für Intensivbegrünung, Retentionsgründach, Biodiversitätsgründach und Solar-Gründach addieren. Je Baustein sind bis zu 15.000 Euro je Liegenschaft möglich (bei der Dachbegrünung kommen Zusatzmodule mit bis zu 5.000 Euro hinzu), beim Regenwasserrückhalt 3.000 Euro; kombiniert liegt die Obergrenze bei 25.000 Euro. Antragsberechtigt sind auch Mieter und Interessengruppen mit Zustimmung der Eigentümer.
bis zu 25.000 €
Bochums Dächer, Fassaden und Gärten — ökologisch und klimaangepasst
Die Stadt Bochum bezuschusst Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung und naturnahe Gestaltung von Gartenflächen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 Euro pro Antrag und Jahr. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Ein Beratungsgespräch ist Pflicht.
500 € – 25.000 €
Förderprogramm Solares Bonn
Solares Bonn ist das städtische Zuschussprogramm der Bundesstadt Bonn für Solarenergie. Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Solarthermie, Dachgutachten, Mieterstrom-Modelle und die Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt (bei Baudenkmälern unter den Bedingungen der Förderrichtlinie 27.500 Euro) und 30 Prozent der Investitionskosten. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich; ob und in welcher Form ab 2027 ein städtisches Förderprogramm angeboten werden kann, ist laut Stadt noch nicht absehbar.
bis zu 25.000 €
Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB) Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bezuschusst über das Programm DAFIB die Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenhöfen sowie die Entsiegelung mit anschließender Begrünung auf privaten und gewerblichen Grundstücken im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte und Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf. Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, gestaffelt nach Quadratmeterpauschalen, und ist auf 25.000 Euro pro Jahr begrenzt.
bis zu 25.000 €
Hof- und Fassadenprogramm der Stadt Mönchengladbach
Die Stadt Mönchengladbach bezuschusst mit dem Hof- und Fassadenprogramm die Entsiegelung von Hofflächen, die Gestaltung von Innenhöfen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Baumpflanzungen sowie die Renovierung von Fassaden auf privaten Grundstücken. Antragsberechtigt sind private Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte sowie Mieter mit Zustimmung des Eigentümers. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 10.000 Euro je Maßnahme.
1.000 € – 25.000 €
Förderprogramm Fassadenbegrünung Oldenburg
Die Stadt Oldenburg übernimmt pauschal 50 Prozent der Kosten für die Herstellung einer boden- oder wandgebundenen Fassadenbegrünung an Neu- und Bestandsbauten im Stadtgebiet. Die maximale Fördersumme je Antrag beträgt 25.000 Euro; die statische Vorabprüfung wird gesondert mit bis zu 600 Euro bezuschusst, alle Anträge eines Kalenderjahres zusammen sind auf 25.000 Euro begrenzt. Gefördert wird ab 10 Quadratmetern zusammenhängender begrünter Fläche und ab 1.000 Euro Baukosten.
bis zu 25.000 €
RISA-Förderung Entsiegelung Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die Entsiegelung versiegelter Flächen auf Hamburger Privatgrundstücken mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 30–50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 €. Ziel: Klimaschutz, Starkregenvorsorge und Erhalt der Biodiversität in Hamburg.
bis zu 25.000 €
Förderprogramm Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen Mannheim
Die Stadt Mannheim bezuschusst seit 2016 die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen mit anschließender Begrünung. Dach- und Fassadenbegrünung werden dort gefördert, wo die sommerliche Hitze besonders spürbar ist — maßgeblich ist die Isothermenkarte im städtischen Geoportal. Entsiegelungsmaßnahmen sind stadtweit förderfähig. Die Höchstsummen liegen bei 16.000 Euro für Dachbegrünung, 25.000 Euro für Fassadenbegrünung und 11.000 Euro für Entsiegelung mit Begrünung. Betreut wird das Programm von der Klimaschutzagentur Mannheim, die kostenlos berät.
bis zu 25.000 €
Grün in Rothenditmold und im Schillerviertel — Haus- und Hofbegrünung Kassel
Im Kasseler Fördergebiet Rothenditmold und Schillerviertel übernimmt die Stadt bis zu 85 Prozent der Kosten für die Begrünung von Dächern, Wänden und Freiflächen sowie für die Entsiegelung von Hofflächen. Die Zuwendung darf höchstens 20.000 Euro betragen.
bis zu 20.000 €
Mehr Grün zu Hause — Haus- und Hofbegrünung Kostheim-Mitte
Im besonders hitzebelasteten Quartier Kostheim-Mitte erstattet die Landeshauptstadt Wiesbaden bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Begrünung von Höfen sowie Zisternen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser — maximal 20.000 Euro je Projekt. Beratung, Kostenschätzung und Abnahme übernimmt ein von der Stadt beauftragtes Planungsbüro.
bis zu 20.000 €
Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung Dortmund
Die Stadt Dortmund bezuschusst aus dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Entsiegelung befestigter Flächen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 50 Euro je Quadratmeter begrünter Fläche und höchstens 20 Euro je Quadratmeter entsiegelter Fläche. Pro Zuwendungsempfänger sind bis zu 20.000 Euro im Kalenderjahr möglich. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte.
bis zu 20.000 €
GRÜN hoch 3 Köln — Dächer, Fassaden, Höfe
Mit GRÜN hoch 3 bezuschusst die Stadt Köln im gesamten Stadtgebiet Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung samt Rückbau von Schotterflächen und die Speicherung von Regenwasser mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstförderbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Objekt und Jahr. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Mieter, Vereine und Initiativen mit Vollmacht.
bis zu 20.000 €
Förderprogramm Dachbegrünung Oldenburg
Die Stadt Oldenburg bezuschusst extensive und intensive Dachbegrünungen im gesamten Stadtgebiet mit 50 Prozent der Durchführungskosten, höchstens jedoch 50 Euro je Quadratmeter. Die maximale Fördersumme liegt bei 20.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr. Zusätzlich sind die Kosten für die verpflichtende statische Vorprüfung mit bis zu 600 Euro förderfähig — auch wenn das Dach sich am Ende als ungeeignet erweist.
bis zu 20.000 €
Grün in die Mitte — Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung Kassel
Mit dem Anreizprogramm „Grün in die Mitte“ übernimmt die Stadt Kassel 85 Prozent der förderfähigen Kosten für Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und die Entsiegelung von Hofflächen — allerdings nur für Gebäude im Teilbereich Innenstadt des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Gefördert wird ab einer Mindestfläche von 30 Quadratmetern, die maximale Fördersumme beträgt 19.999 Euro je Grundstück.
bis zu 19.999 €
Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen zahlt Eigentümern und Mietern von Altbau-Wohngebäuden einen Zuschuss für Dämmung von Außenwand und Dach, neue Fenster und Haustüren. Abgerechnet wird nach Quadratmetern, ökologische Dämmstoffe werden höher gefördert als synthetische. Im Einfamilienhaus sind maximal 3.500 Euro kombinierbar, im Mehrfamilienhaus bis 10.500 Euro.
bis zu 10.500 €
Förderprogramm Begrünung der Stadt Bonn
Die Bundesstadt Bonn bezuschusst über das Förderprogramm Begrünung vier Bausteine: Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Entsiegelung mit anschließender Begrünung und Systeme zur Regenwasserretention. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte privat oder gewerblich genutzter Grundstücke im Stadtgebiet. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, insgesamt maximal 10.000 Euro je Gebäude oder Grundstück. Seit dem 8. September 2026 können wegen einer Haushaltssperre keine neuen Förderanträge mehr bewilligt werden; bereits bewilligte Zuschüsse sind nicht betroffen.
bis zu 10.000 €
Meistergründungsprämie Baden-Württemberg
Meistergründungsprämie Baden-Württemberg fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit bis zu 10.000 € (10 % des Förderdarlehens) — für die Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Baden-Württemberg oder die Investition in den jungen Betrieb.
bis zu 10.000 €
Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU
Die Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sowie Photovoltaikanlagen und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebe. Nicht gefördert werden Balkonkraftwerke und Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Für 2026 sind die Haushaltsmittel aufgebraucht, neue Anträge können nicht eingereicht werden.
bis zu 10.000 €
Thüringer Meistergründungsprämie
Thüringer Meistergründungsprämie fördert den Schritt in die Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit einmalig 10.000 € — für die erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen in Thüringen. Für einen neu geschaffenen Ausbildungsplatz gibt es als eigene Prämie einmalig 2.500 €.
10.000 €
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern
Meisterprämie Mecklenburg-Vorpommern fördert den Schritt in die handwerkliche Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung mit 7.500 € Grundförderung, zzgl. 2.500 € bei Arbeitsplatzschaffung — für die erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern.
7.500 € – 10.000 €
Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln
Die Stadt Köln fördert Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro. Das Programm „Klimafreundliches Wohnen“ fördert darüber hinaus fest installierte Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher an bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet. Laut Stadt Köln ist das Fördermittelbudget für Neuanträge 2026 ausgeschöpft; neue Anträge werden derzeit nicht mehr angenommen, bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet.
150 € – 10.000 €
Dach- und Fassadenbegrünung Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel bezuschusst freiwillige Dach- und Fassadenbegrünungen an Gebäuden im Stadtgebiet mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein extensives Gründach bringt bis zu 30 Euro je Quadratmeter und 7.500 Euro pro Gebäude, ein intensives bis zu 60 Euro je Quadratmeter und 10.000 Euro; für eine begrünte Fassade sind bis zu 5.000 Euro pro Gebäude möglich.
bis zu 10.000 €
Bielefeld begrünt Häuser — Zuschuss für Dach- und Fassadenbegrünung
Mit dem Programm Bielefeld begrünt Häuser bezuschusst die Stadt Bielefeld nachträgliche Begrünungen an Bestandsgebäuden sowie Begrünungen an Neubauten, soweit sie nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind, im gesamten Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbbauberechtigte, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro je Liegenschaft, ausgezahlt über feste Quadratmeterpauschalen.
bis zu 10.000 €
Modernisierungs- und Klimaschutzzuschuss für ältere Menschen Mainz
Die Landeshauptstadt Mainz bezuschusst kleinere Modernisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum älterer Menschen mit geringem Einkommen. Gefördert werden energetische Verbesserungen wie der Austausch von Fenstern und Haustür oder die Dämmung von Keller und Dach, Maßnahmen für altersgerechtes Wohnen und Barrierefreiheit, ökologische Maßnahmen wie Entsiegelung und Regenwassernutzung sowie die Anpflanzung hitzeresistenter Bäume. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 6.000 Euro. Antragsteller müssen das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Einkommensgrenze einhalten.
300 € – 6.000 €
Denkmalförderung der Stadt Dresden
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt nach der Fachförderrichtlinie Denkmal Zuschüsse zur Sicherung, Erhaltung, Nutzbarmachung und Pflege von Kulturdenkmalen im Stadtgebiet. Gefördert wird der denkmalbedingte Mehraufwand, also der Teil der Kosten, der über den üblichen Aufwand bei vergleichbaren nicht denkmalgeschützten Objekten hinausgeht. Antragsberechtigt sind Eigentümer und langfristig bauunterhaltspflichtige Besitzer. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro pro Objekt und Jahr. Im Jahr 2026 stehen laut Stadt bis auf Weiteres keine Mittel für die städtische Denkmalförderung zur Verfügung.
bis zu 5.000 €
Förderprogramm Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden Karlsruhe
Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe bezuschusst die Entsiegelung und Begrünung privater Höfe, Vorgärten, Dächer und Fassaden im gesamten Stadtgebiet. Gefördert werden das Aufnehmen von Beton-, Pflaster- oder Asphaltbelägen mit anschließender Bepflanzung, der Rückbau von Schottergärten, extensive und intensive Dachbegrünung sowie Kletterpflanzen und Rankhilfen an der Fassade. Abgerechnet wird über feste Pauschalen je Quadratmeter oder je Pflanze, die Förderobergrenze liegt bei 5.000 Euro pro Anwesen. Zum Zuschuss gehört eine kostenlose Beratung vor und während der Maßnahme.
bis zu 5.000 €
Kleinteiliges kommunales Förderprogramm Erfurt — Sanierungsgebiete
Die Landeshauptstadt Erfurt bezuschusst private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in ihren innerstädtischen Sanierungsgebieten. Gefördert werden die standort- und sanierungsbedingten Mehraufwendungen an stadtbildwirksamen Bauteilen — Fassaden, Dachflächen und Dachaufbauten, Türen, Fenster und Tore sowie die Gestaltung unbebauter Flächen und Einfriedungen. Der Zuschuss ist eine einmalige Pauschale von mindestens 1.000 Euro und höchstens 5.000 Euro. Antrag stellen kann nur der Grundstückseigentümer.
1.000 € – 5.000 €
Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand Braunschweig
Die Stadt Braunschweig legt bei energetischen Sanierungen im Gebäudebestand noch einmal Geld auf die Bundesförderung obendrauf: 25 Prozent der BAfA-Fördersumme für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und weitere 25 Prozent, wenn zusätzlich Lärmminderungsmaßnahmen an einem Lärmschwerpunkt umgesetzt werden. Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es gestaffelte Festbeträge von 1.500 bis 4.500 Euro; je Liegenschaft sind höchstens 4.900 Euro möglich. Für 2026 ist das Förderprogramm laut Stadt ausgeschöpft; eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
bis zu 4.900 €
Meisterprämie im Handwerk
Finanzielle Belohnung für bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Niedersachsen. Einmalige Zuschussleistung von 4.000 Euro ohne Rückzahlungspflicht.
4.000 €
RISA-Förderung Regenwasserzisternen Hamburg
Die IFB Hamburg bezuschusst die Installation von Regenwasserzisternen ab 2.000 Liter in Hamburg: 40 % für Privatpersonen (max. 1.500 €) und 30 % für Unternehmen und WEG (max. 3.000 €). Ziel ist die Schonung der Trinkwasservorräte durch Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung.
bis zu 3.000 €
Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam bezuschusst über die Klimaschutzförderrichtlinie PKSchuFRL private Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in fünf Bereichen: Mobilität, Konsum, Sanieren und Bauen, Erneuerbare Energien sowie Klimafolgenanpassung und Biodiversität. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Erstwohnsitz in Potsdam. Gefördert werden unter anderem Flächenentsiegelung mit 40 Prozent bis 2.000 Euro, Dach- und Fassadenbegrünung mit 10 Euro je Quadratmeter bis 2.000 Euro und höchstens 50 Prozent der Kosten, naturnahe Gartengestaltung mit 30 Prozent bis 1.000 Euro und eine Pflanzprämie von 50 Euro je Baum. Pro Haushalt und Jahr werden höchstens 3.000 Euro ausgezahlt.
150 € – 3.000 €
Gründer- und Nachfolgebonus Saarland
Das Saarland zahlt Absolventen einer Meisterprüfung oder eines gleichgestellten Abschlusses einen Zuschuss von 2.500 Euro, wenn sie im Saarland erstmals einen Handwerksbetrieb gründen, übernehmen oder sich tätig an einem bestehenden Unternehmen beteiligen. Der Abschluss darf bei Antragstellung nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Zuständig ist die Handwerkskammer des Saarlandes. Grundlage ist die Richtlinie des Wirtschaftsministeriums, die rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist.
2.500 €
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz
Aufstiegsbonus II Rheinland-Pfalz fördert den Schritt in die Selbstständigkeit nach einer Meisterprüfung oder gleichwertigen Aufstiegsfortbildung mit 2.500 € pro Person — für die erste Existenzgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung.
2.500 €
Heimat.Engagiert: Förderung für Heimatpflege-Projekte (Bayern)
Mit dem Pilotförderprogramm Heimat.Engagiert fördert der Freistaat Bayern besondere oder innovative Projekte zur Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen mit örtlich herausragenden Inhalten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich. Der Freistaat beteiligt sich mit einem Festbetrag von 2.000 Euro; ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist zu erbringen.
2.000 €
Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher
Die Stadt Bottrop bezuschusst neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im gesamten Stadtgebiet, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Es gibt 300 Euro pauschal je Anlage plus 100 Euro je Kilowattstunde Speicherleistung, höchstens 1.000 Euro je Anlage und maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Wohn- und Nichtwohngebäude. Laut Programmseite der Stadt ist der Fördertopf für die Solaroffensive ausgeschöpft.
bis zu 1.000 €
Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass)
Die Stadt Leipzig fördert Kauf, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 500 Euro pro Gerät. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit gültigem Leipzig-Pass; liegen die Gesamtkosten unter 500 Euro, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Kosten. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
bis zu 500 €
E-Check-Zuschuss der Städtischen Werke Magdeburg
Die Städtischen Werke Magdeburg bezuschussen den E-Check an Einfamilienhäusern mit 40 Euro. Beim E-Check prüft ein autorisierter Innungsfachbetrieb alle elektrischen Anlagen und Geräte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand, sodass Gefahren erkannt werden, bevor ein Schaden entsteht. Anspruchsberechtigt sind SWM-Kunden als Mieter oder Immobilienbesitzer. Der Zuschuss wird direkt als Nachlass vom Handwerker abgezogen, der ihn anschließend bei SWM abrechnet — Kunden müssen nichts weiter veranlassen.
bis zu 40 €
Wer vergibt die Förderung?
Wer schon weiß, über welche Stelle sein Vorhaben läuft, findet den Weg oft schneller über das Register als über das Thema. Jedes Register listet die beantragbaren Programme der Stelle mit Förderart, Höchstbetrag und Zielgruppe.
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