BundesBonus
Zuschuss · bis 150.000 € Land

LEADER Kooperationsvorhaben

Sachsen-Anhalt: Förderung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben. Bis zu 15.000 Euro für Anbahnung, bis zu 150.000 Euro für Durchführung.

Max. Förderung
150.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe 15.000 € – 150.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das LEADER-Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien in Sachsen-Anhalt. Gefördert wird die gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit Lokaler Aktionsgruppen mit dem Ziel, lokale Perspektiven zu erweitern, Wissenstransfer, Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit der Subregionen zu fördern.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Erfolgreiches Auswahlverfahren bei zuständiger Lokaler Aktionsgruppe erforderlich

Grundsätzlich mindestens zwei Antragsteller für ein Vorhaben (Ausnahmen möglich)

Unterzeichnete Absichtserklärung von allen beteiligten Lokalen Aktionsgruppen erforderlich

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Unterlagen vorbereiten

    Antrag LEADER Kooperationsvorhaben (AN-0-206) herunterladen und Antragstellerstammdaten (ELER) samt Merkblatt, Vollmacht und ggf. abweichender Bankverbindung zusammenstellen.

  2. 02

    Antrag bei der IB einreichen

    Antrag AN-0-206 für das LEADER-Kooperationsvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Förderung bis 15.000 € für Anbahnung und bis 150.000 € für die Durchführung.

  3. 03

    Prüfung und Bewilligung

    Die IB Sachsen-Anhalt prüft den Antrag auf Förderfähigkeit des gebietsübergreifenden oder transnationalen Kooperationsvorhabens. Bei positiver Entscheidung erfolgt der Bewilligungsbescheid.

  4. 04

    Auszahlung Vorschuss beantragen

    Nach Bewilligung Antrag auf Auszahlung eines Vorschusses bei der IB stellen und entsprechende Anlage beifügen.

  5. 05

    Kooperationsvorhaben durchführen und Nachweis erbringen

    Gebietsübergreifendes oder transnationales Kooperationsvorhaben gemäß Bewilligungsbescheid durchführen und Verwendungsnachweis bei der IB einreichen.

Häufige Fragen

Wer kann LEADER-Kooperationsvorhaben beantragen?
Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, natürliche Personen, Personengesellschaften, Freiberufler und juristische Personen des privaten Rechts. Grundsätzlich sind mindestens zwei Antragsteller erforderlich.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 15.000 Euro für die Anbahnung und bis zu 150.000 Euro für die Durchführung von Kooperationsvorhaben. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Projekt muss erfolgreich am Auswahlverfahren der örtlich zuständigen Lokalen Aktionsgruppe teilgenommen haben. Eine von allen beteiligten Lokalen Aktionsgruppen unterzeichnete Absichtserklärung muss vorliegen. Bei Durchführung in Sachsen-Anhalt darf erst begonnen werden, wenn die Förderungen für alle beteiligten Partner bewilligt wurden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LEADER Kooperationsvorhaben — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Richtlinie LEADER 2023-2027
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt