Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Land Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes) |
| Förderhöhe | 2.500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Existenzgründer |
Worum geht es?
Der Gründer- und Nachfolgebonus ist Teil der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie zur Vergabe des Aufstiegsbonus (Meisterbonus) und des Gründer-/Nachfolgebonus in der zuletzt am 01.01.2026 geänderten Fassung. Die Richtlinie ist rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2028. Honoriert wird eine erstmalige, in Bezug zu einem Fortbildungsabschluss stehende Existenzgründung oder Unternehmensübernahme im Handwerk. Der Bonus soll zur Sicherung des Unternehmensbestands der Saarwirtschaft beitragen und einen zusätzlichen Anreiz zur Unternehmensnachfolge schaffen.
Der Bonus wird unabhängig vom Erhalt des Aufstiegsbonus (Meisterbonus) gewährt und ist ein eigenes Programm: Der Aufstiegsbonus belohnt die bestandene Prüfung, der Gründer- und Nachfolgebonus die anschließende Gründung, Übernahme oder Beteiligung. Er wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt; die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Zuständig für Antragsannahme, Bewilligung und Auszahlung ist die Handwerkskammer des Saarlandes.
Für Gründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen, die vor dem 01.01.2026 erfolgt sind, besteht keine Fördermöglichkeit, weil die Rechtsgrundlage erst mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft trat.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Meisterprüfung (oder gleichgestellter Abschluss, etwa DQR 6 nach § 7 Abs. 2 HwO) im passenden Handwerk, höchstens vier Jahre vor der Antragstellung erworben | Gleichgestellt ist der Bescheid einer Handwerkskammer über die vollständige Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 50 c HwO. |
| Erstmalige Betriebsneugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung (mindestens 25 Prozent des Kapitals und Sperrminorität) als selbständige Vollexistenz | — |
| Die Gründung oder Übernahme erfolgt im Saarland, und die Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke liegt vor | — |
| Die Gründung, Übernahme oder Beteiligung erfolgte am oder nach dem 01.01.2026 | — |
| Der vollständige Antrag geht spätestens zwölf Monate nach dem Beginn der angemeldeten Tätigkeit laut Gewerbeanmeldung bei der Handwerkskammer ein | — |
| Der Gründer- und Nachfolgebonus wurde bislang nicht gewährt (den Bonus gibt es nur einmal je Antragsteller) | — |
Was bekommst du konkret?
Der Gründer- und Nachfolgebonus wird im Rahmen der Projektförderung als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Festbetrags gewährt. Die Höhe beträgt 2.500 Euro.
Der Bonus ist eine De-minimis-Beihilfe nach den beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2023/2831. Dem Antrag ist deshalb eine De-minimis-Erklärung beizufügen.
Wird der gegründete oder übernommene Betrieb innerhalb eines Jahres nach Bewilligung des Zuschusses aufgegeben, ist das der Handwerkskammer unverzüglich mit einer Begründung mitzuteilen. Die Handwerkskammer entscheidet im Benehmen mit dem Ministerium nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine Rückzahlung zu erfolgen hat.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird schriftlich oder elektronisch mit dem Formular der Handwerkskammer des Saarlandes bei der Handwerkskammer eingereicht, die zugleich bewilligt und auszahlt. Beizufügen sind die Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Ausweisdokuments, der Nachweis des Abschlusses, der Nachweis der Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung beziehungsweise bei einer Beteiligung der Nachweis der tätigen Beteiligung und der Sperrminorität sowie die vollständig unterschriebene De-minimis-Erklärung. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden.
Der vollständige Antrag muss spätestens zwölf Monate nach der tatsächlichen Existenzgründung gestellt werden. Maßgebend ist das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit laut Gewerbeanmeldung; es gilt das Eingangsdatum, und die Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Abschluss darf bei Antragstellung höchstens vier Jahre zurückliegen.
Auskünfte erteilt die Handwerkskammer des Saarlandes unter 0681 5809-421 oder handwerksrolle@hwk-saarland.de.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gründer- und Nachfolgebonus im Saarland?
Wer kann den Gründer- und Nachfolgebonus beantragen?
Was wird gefördert: Gründung, Übernahme oder Beteiligung?
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Gibt es den Bonus auch für Gründungen vor 2026?
Kann ich den Bonus zusätzlich zum Aufstiegsbonus (Meisterbonus) bekommen?
Was passiert, wenn mehrere Berechtigte gemeinsam gründen oder übernehmen?
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Muss der Bonus zurückgezahlt werden, wenn der Betrieb aufgegeben wird?
Besteht ein Rechtsanspruch auf den Bonus und wie lange gilt die Richtlinie?
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Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
- Handwerkskammer des Saarlandes: Nachfolgebonus für das Handwerk
- Wirtschaftsministerium Saarland: Gründer-/Nachfolgebonus mit häufigen Fragen
- Richtlinie zur Vergabe des Aufstiegsbonus und des Gründer-/Nachfolgebonus (PDF)
- Flyer Gründer- und Nachfolgebonus (PDF)
- Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Gründer-/Nachfolgebonus (PDF)
- Erklärung zum Antrag auf De-minimis-Beihilfen (PDF)
Unsere Quellen
- [01]Gründer- und Nachfolgebonus Saarland — Offizielle Programmseitehwk-saarland.dePrimärquelleLand Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes)
- [02]Wirtschaftsministerium Saarland: Gründer-/Nachfolgebonus mit häufigen Fragensaarland.dePrimärquelleLand Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes)
- [03]Richtlinie zur Vergabe des Aufstiegsbonus und des Gründer-/Nachfolgebonus (PDF)hwk-saarland.deRechtsgrundlageLand Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes)
- [04]Flyer Gründer- und Nachfolgebonus (PDF)hwk-saarland.dePrimärquelleLand Saarland (Handwerkskammer des Saarlandes)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.