Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Magdeburg — Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit |
| Förderhöhe | bis zu 10.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Voraussetzung ist die Anwendung des Corporate Designs der Marke Ottostadt Magdeburg. Die Verwendung für die jeweiligen Marketingmaßnahmen muss vor Veröffentlichung oder Herstellung beziehungsweise Druck vom Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit genehmigt werden. Bewilligt werden innovative und kreative Projekte auf Basis neuer Konzepte und überregional angelegter Projektideen mit umfassenden Marketing- und Werbemaßnahmen. Umfang und Reichweite der Öffentlichkeitswirksamkeit müssen nachweislich belegt werden. Nicht förderfähig sind Projekte mit rein kommerzieller Ausrichtung oder reinem Sponsoring-Charakter. Ebenfalls ausgeschlossen sind Eigenleistungen wie die Arbeitszeit der Antragstellenden und Wareneinkäufe zum Weiterverkauf, auch in veränderter Form.
Einzureichen sind ein Maßnahmenkonzept mit Zielsetzung und geplanter Öffentlichkeitswirkung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweise zur Projektumsetzung sowie ein Nachweis, dass das Corporate Design berücksichtigt wird — etwa durch Entwürfe oder Layouts. Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen, und es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anträge für inhaltlich identische Projekte können maximal drei Jahre hintereinander berücksichtigt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Corporate Design der Ottostadt verwenden
Projekt mit nachweisbarer Öffentlichkeitswirkung
Kein kommerzielles Projekt, kein Sponsoring
Vollständiger Antrag mit Konzept und Finanzierungsplan
Keine rückwirkende Bewilligung
Was bekommst du konkret?
Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro. Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt aus dem Ottostadt Verfügungsfonds Werbekostenzuschüsse für Projekte bereit, die die Dachmarke Ottostadt Magdeburg sichtbar machen. Antragsberechtigt sind Bürger, Vereine, studentische Gruppen, Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände, Institutionen und Unternehmen aus Magdeburg und dem Umland. Bedingung ist die Verwendung des Corporate Designs der Ottostadt. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und soll in der Regel 1.000 Euro brutto nicht übersteigen; herausragende Projekte können bis zu 10.000 Euro erhalten.
Wie stellst du den Antrag?
Das Antragsformular steht auf der Seite der Landeshauptstadt Magdeburg bereit; die Antragstellung erfolgt online beim Wirtschaftsdezernat, das auch Logo-Daten und Corporate-Design-Manual herausgibt. Einzureichen sind Maßnahmenkonzept, Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Nachweis über die Nutzung des Corporate Designs — vor Beginn, denn eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen. Über Höhe und Bewilligung entscheidet die Beigeordnete für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit; der zuständige Stadtratsausschuss wird informativ eingebunden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können die Mittel abgerufen werden, der Verwendungsnachweis ist spätestens mit Ablauf des dritten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats vorzulegen.
Häufige Fragen
Wie viel Geld gibt es aus dem Ottostadt Verfügungsfonds?
Wer kann den Werbekostenzuschuss beantragen?
Was wird gefördert und was nicht?
Gibt es Antragsfristen oder Gebühren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ottostadt Verfügungsfonds Magdeburg — Werbekostenzuschuss — Offizielle Programmseitemagdeburg.dePrimärquelleLandeshauptstadt Magdeburg — Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit
- [02]Förderkriterien Ottostadt Verfügungsfonds (PDF)magdeburg.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Magdeburg — Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit