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Förderungen im Landkreis Amberg-Sulzbach

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Amberg-Sulzbach verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

91 Förderungen · Landkreis Landkreis Amberg-Sulzbach

Was gilt im Landkreis Amberg-Sulzbach konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Amberg-Sulzbach
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe I niedrigste Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 103.982 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 780 im Schnitt 230 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe I ist die günstigste der sieben Stufen. Die Wohngeldverordnung unterstellt hier ein niedriges örtliches Mietniveau, weshalb die Miete, die überhaupt in die Berechnung eingeht, früher gedeckelt wird als anderswo. Wer teurer wohnt, bekommt den übersteigenden Anteil nicht ersetzt — die Differenz bleibt beim Haushalt hängen. Praktisch heißt das: Bei gleichem Einkommen und gleicher Haushaltsgröße fällt der Zuschuss hier geringer aus als in einer höher eingestuften Gemeinde. Wer in eine teurere Stufe umzieht, sollte den Wohngeldantrag neu rechnen lassen, weil sich die Obergrenze mit dem Wohnort ändert.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 780 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 230 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Amberg-Sulzbach . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Amberg-Sulzbach?

Erfasst sind 28 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Sulzbach-Rosenberg mit 19.379 Einwohnern ; dahinter folgen Kümmersbruck und Auerbach i.d.OPf. . Die wenigsten Einwohner zählt Gebenbach (852).

Gemeinden in Landkreis Amberg-Sulzbach mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Sulzbach-Rosenberg19.379I
Kümmersbruck9.830I
Auerbach i.d.OPf.8.846I
Vilseck6.382I
Hirschau5.726I
Hahnbach4.987I
Schnaittenbach4.304I
Freudenberg4.064I
Ursensollen3.809I
Poppenricht3.360I
Rieden2.640I
Kastl2.550I
Freihung2.545I
Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg2.514I
Ebermannsdorf2.404I
Schmidmühlen2.322I
Ensdorf2.160I
Illschwang2.114I
Ammerthal2.051I
Edelsfeld1.972I
Birgland1.828I
Hohenburg1.805I
Königstein1.723I
Etzelwang1.387I
Weigendorf1.244I
Hirschbach1.184I
Gebenbach852I
EichenI

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

91 Förderungen im Landkreis Amberg-Sulzbach

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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