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Förderungen im Landkreis Kulmbach

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Kulmbach verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

91 Förderungen · Landkreis Landkreis Kulmbach

Was gilt im Landkreis Kulmbach konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Kulmbach
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe I niedrigste Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 71.518 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 685 im Schnitt 245 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe I ist die günstigste der sieben Stufen. Die Wohngeldverordnung unterstellt hier ein niedriges örtliches Mietniveau, weshalb die Miete, die überhaupt in die Berechnung eingeht, früher gedeckelt wird als anderswo. Wer teurer wohnt, bekommt den übersteigenden Anteil nicht ersetzt — die Differenz bleibt beim Haushalt hängen. Praktisch heißt das: Bei gleichem Einkommen und gleicher Haushaltsgröße fällt der Zuschuss hier geringer aus als in einer höher eingestuften Gemeinde. Wer in eine teurere Stufe umzieht, sollte den Wohngeldantrag neu rechnen lassen, weil sich die Obergrenze mit dem Wohnort ändert.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 685 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 245 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Kulmbach . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Kulmbach?

Erfasst sind 22 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Kulmbach mit 26.625 Einwohnern ; dahinter folgen Mainleus und Thurnau . Die wenigsten Einwohner zählt Guttenberg (469).

Gemeinden in Landkreis Kulmbach mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Kulmbach26.625I
Mainleus6.410I
Thurnau4.053I
Neudrossenfeld3.774I
Himmelkron3.249I
Marktleugast2.993I
Stadtsteinach2.983I
Neuenmarkt2.957I
Kasendorf2.432I
Wirsberg1.945I
Untersteinach1.751I
Presseck1.681I
Trebgast1.501I
Ködnitz1.452I
Marktschorgast1.357I
Wonsees1.139I
Kupferberg1.049I
Harsdorf959I
Ludwigschorgast951I
Rugendorf941I
Grafengehaig847I
Guttenberg469I

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

91 Förderungen im Landkreis Kulmbach

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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