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Förderungen im Landkreis Kronach

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Kronach verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

91 Förderungen · Landkreis Landkreis Kronach

Was gilt im Landkreis Kronach konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Kronach
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe I niedrigste Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 64.545 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 660 im Schnitt 254 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe I ist die günstigste der sieben Stufen. Die Wohngeldverordnung unterstellt hier ein niedriges örtliches Mietniveau, weshalb die Miete, die überhaupt in die Berechnung eingeht, früher gedeckelt wird als anderswo. Wer teurer wohnt, bekommt den übersteigenden Anteil nicht ersetzt — die Differenz bleibt beim Haushalt hängen. Praktisch heißt das: Bei gleichem Einkommen und gleicher Haushaltsgröße fällt der Zuschuss hier geringer aus als in einer höher eingestuften Gemeinde. Wer in eine teurere Stufe umzieht, sollte den Wohngeldantrag neu rechnen lassen, weil sich die Obergrenze mit dem Wohnort ändert.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 660 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 254 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Kronach . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Kronach?

Erfasst sind 20 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Kronach mit 16.616 Einwohnern ; dahinter folgen Küps und Stockheim . Die wenigsten Einwohner zählt Tschirn (504).

Gemeinden in Landkreis Kronach mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Kronach16.616II
Küps7.697I
Stockheim4.723I
Pressig3.843I
Marktrodach3.554I
Wilhelmsthal3.390I
Steinwiesen3.297I
Ludwigsstadt3.068I
Steinbach a.Wald3.047I
Mitwitz2.797I
Weißenbrunn2.698I
Wallenfels2.432I
Tettau1.902I
Teuschnitz1.847I
Nordhalben1.526I
Schneckenlohe948I
Reichenbach656I
Tschirn504I
BirnbaumI
Langenbacher ForstI

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

91 Förderungen im Landkreis Kronach

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Zuschuss Bund

Elterngeld

Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.

bis zu 1.800 €

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Zuschuss Land

Landarztprämie

Finanzielle Ausgleichsleistung für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich im ländlichen Raum niederlassen oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Bis zu 60.000 Euro für Ärzte, bis zu 20.000 Euro für Psychotherapeuten.

bis zu 60.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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