BundesBonus
Förder-Übersicht

355 Förderungen für Privatpersonen.

Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.

Wie du Programme nach Lebensbereich, Förder-Art und Lebenslage gegeneinander abwägst, zeigt der Einstieg zum Programm-Vergleich; was dir konkret zusteht, rechnen die Förder-Rechner aus. Woher die Angaben stammen und wie wir sie vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Redaktions-Methodik.

Aktiv:Energie

54 von 355 Förderungen passen

Zuschuss Land

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A) – IFB Hamburg

Die IFB Hamburg fördert die umfassende energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss im Rahmen des Klimaschutzprogramms und ist modular aufgebaut: je Quadratmeter Wohnfläche und erreichter energetischer Stufe, ergänzt um frei wählbare Zusatzmodule.

Zuschuss Land

Balkonkraftwerk-Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen (Hamburg)

Hamburg fördert für Haushalte mit geringem Einkommen die Anschaffung von Balkonkraftwerken (steckerfertige Solaranlagen) mit bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten. Das Programm der BUKEA in Kooperation mit dem Caritasverband richtet sich an Empfänger von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder BAföG sowie an Haushalte mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag.

Zuschuss Kommune

N-ERGIE CO2-Minderungsprogramm Nürnberg

N-ERGIE fördert CO2-Minderungsmaßnahmen in Nürnberg seit 1996: Wärmepumpe bis zu 900 Euro, Fernwärme-Neuanschluss 1.500 Euro, energieeffiziente Haushaltsgeräte 50 Euro; die Mittel für Wandladestationen und Heimspeicher sind ausgeschöpft. Voraussetzung: ein Liefervertrag mit der N-ERGIE, den Neukunden auch im Zuge der Maßnahme abschließen können.

Zuschuss Land

Wärmeschutz im Gebäudebestand Hamburg – IFB-Förderung

Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle von Wohngebäuden (Baugenehmigung älter als 20 Jahre) mit Zuschüssen: z. B. 43,40 €/m² für Außendämmung, 44,80 €/m² für Steildächer, 168 €/m² für neue Wärmeschutzfenster. Modernisierungsbonus: +20 % bei drei Maßnahmen, +30 % bei vier oder mehr (für Gebäude mit drei und weniger Wohnungen, auch vermietete, und für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer).

Zuschuss Bund

BEG Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – BAFA-Zuschuss für Dämmung und Fenster

BAFA-Zuschuss für Dämmung, Fenster, Außentüren und Sonnenschutz an Bestandsgebäuden: 15 % der förderfähigen Ausgaben bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus ab 30.000 € Investition bis 60.000 €. Antrag vor Vorhabenbeginn, dabei muss ein Vertrag mit Bedingung der Förderzusage vorliegen; ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.

Darlehen Land

BAB Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Die Bremer Aufbau-Bank vergibt an Wohnungseigentümergemeinschaften im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen mit bis zu 90 Prozent Förderquote und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren für sechs Programmbereiche rund ums Mehrparteienhaus.

Sonstige Bund

Balkonkraftwerk-Förderung

Für Steckersolargeräte gelten bundesweite Erleichterungen: seit 2023 0 % Umsatzsteuer, seit Mai 2024 genügt bis 800 VA Wechselrichterleistung die Registrierung im Marktstammdatenregister, die Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Eigene Zuschüsse zahlen einzelne Länder und Städte.

Zuschuss Land

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029

Bayerisches Förderprogramm für Ladepunkte von E-Fahrzeugen, gültig von 2026 bis 2029. Gefördert wird nur über befristete Aufrufe: Der erste (Juli 2026) galt öffentlich zugänglichen PKW-Ladepunkten, der zweite (14. September bis 16. Oktober 2026) Depot-Ladepunkten für E-Lkw; derzeit läuft kein Aufruf. Für private Wallboxen gab es bisher keinen Aufruf.

Sonstige Bund

THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026

Jährliche Vergütung für Halter eines reinen Batterieelektrofahrzeugs: kein Zuschuss vom Staat, sondern Erlös aus dem Verkauf der beim Umweltbundesamt bescheinigten Strommenge an Mineralölkonzerne. Die Vergütung zahlen private Anbieter; eine amtliche Höhe gibt es nicht.

Zuschuss Kommune

Klimafreundliches Wohnen in Krefeld

Mit dem Programm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld bezuschusst die Stadt Krefeld bauliche Klimaschutz-Maßnahmen an Wohngebäuden: Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung und klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen. Die Fördertöpfe für allgemeine und soziale Förderung sind derzeit ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich.

Darlehen Land

L-Bank Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (Baden-Württemberg)

Zinsgünstiges Förderdarlehen der L-Bank Baden-Württemberg für Privatpersonen, die in einer Wohneinheit ihres Wohngebäudes selbst wohnen und eine Photovoltaikanlage (bis 30 kWp) mit oder ohne Batteriespeicher installieren. Antrag über die Hausbank, Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, Zinsbindung bis zu 10 Jahre.

ab 5.000 €

Zuschuss Land

Hessen: Steigerung der Energieeffizienz (RE-Invest)

Das Land Hessen fördert über die WIBank investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30, 40 oder 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Beihilfegrundlage. Voraussetzung sind mindestens 20.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben und eine Projektskizze vor dem Antrag. Grundlage ist die Richtlinie RE-Invest.

Zuschuss Land

Hessen: Energieeffizienz im Mietwohnungsbau (RE-Invest)

Das Land Hessen gewährt über die WIBank einen Zinszuschuss auf KfW-Darlehen für die energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden ab Effizienzhaus 85 sowie für den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Mietwohngebäude. Je nach Effizienzstandard verbilligt er den Zins um 0,42, 0,97 oder 1,32 Prozent; das KfW-Darlehen bleibt zurückzuzahlen. Die WIBank vermerkt auf ihrer Programmseite: „Dieses Programm kann nicht mehr beantragt werden“.

Bürgschaft Land

Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und sozialen Einrichtungen (Hessen)

Das Land Hessen sichert mit Ausfallbürgschaften die Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude und Gebäude mit sozialen Einrichtungen ab. Verbürgt werden Kredite für Errichtung, Ersterwerb und Modernisierung von Mietwohnraum, für Wohnheime und soziale Einrichtungen sowie für Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt zugehörigem Batteriespeicher.

ab 20.000 €

Zuschuss Land

progres.nrw - Klimaschutztechnik

Mit progres.nrw - Programmbereich Klimaschutztechnik fördert Nordrhein-Westfalen den Einsatz von Anlagen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie. Bezuschusst werden unter anderem Freiflächen- und Fassaden-Photovoltaik, oberflächennahe Geothermie, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Bildungsprämien für Wärmepumpen-Fachkräfte.

ab 350 €

Zuschuss Land

Hessen: Modernisierung zum Passivhaus im Bestand (RE-Invest)

Das Land Hessen fördert über die WIBank die umfassende energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden zum Passivhaus mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei gleichzeitiger Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 20 Prozent. Der Jahres-Heizwärmebedarf muss auf höchstens 25 kWh je Quadratmeter Energiebezugsfläche sinken. Grundlage ist die Richtlinie RE-Invest.

Zuschuss Land

Hamburger Heizungsförderung (IFB Hamburg)

Die Hamburger Heizungsförderung der IFB Hamburg bezuschusst erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen in Gebäuden. Das Programm umfasst mehrere Module: Erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschluss sowie Machbarkeitsuntersuchungen für Quartierswärme. In den Modulen Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft; neue Mittel sind für 2027 geplant.

Zuschuss Kommune

ESWE Innovationsfonds Wiesbaden

Der ESWE Innovationsfonds fördert klimaschützende Investitionen für Wiesbadener ESWE-Kunden: Gebäudesanierung bei Baujahr vor 1995, Denkmalschutz-Sanierung (mindestens 30 % Energieeinsparung) und Solar-Speicherbatterien. Der Beirat tagt in der Regel viermal jährlich; Sanierungsprogramm CO2-Reduzierung und Solar-Speicherbatterie werden direkt nach Antragsprüfung zugesagt.

Sonstige Bund

§ 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox

Pflicht für jede neue private Wallbox mit mehr als 4,2 kW seit 1. Januar 2024: pauschaler Netzentgelt-Rabatt je nach Verteilnetzbetreiber (Modul 1) oder 60 % auf den Netzentgelt-Arbeitspreis (Modul 2, mit separatem Zähler). Modul 3 = zeitvariables Netzentgelt als Zusatz zu Modul 1.

Darlehen Land

NRW.BANK Eigentumsförderung — Modernisierung

Zinsgünstiges Annuitätendarlehen der NRW.BANK für die bauliche Modernisierung selbstgenutzten Wohnraums in Nordrhein-Westfalen. Bis zu 50 % Tilgungsnachlass in der Einkommensgruppe A möglich, unter anderem für Effizienzhaus-Standards und ökologische Dämmstoffe.

5.000 € – 220.000 €

Darlehen Bund

KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Förderkredit für Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes: bis 100.000 € pro Wohnung (Effizienzhaus 55 oder EH40), mit QNG-Zertifikat bis 150.000 €. Bis zu 35 Jahre Laufzeit.

bis zu 150.000 €

Darlehen Land

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energetische Sanierungen, Modernisierungen, Barrierereduzierung und Photovoltaikanlagen an selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag läuft über die Hausbank — vor Vorhabenbeginn.

2.500 € – 150.000 €

Darlehen Bund

KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)

Förderkredit bis 120.000 € pro Wohneinheit als Ergänzung zu einer KfW-/BAFA-Zuschusszusage für energetische Sanierung. Selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € erhalten über Variante 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil.

bis zu 120.000 €

Zuschuss Kommune

Klimabonus – Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Frankfurt am Main

Mit dem Klimabonus fördert die Stadt Frankfurt am Main Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf Frankfurter Grundstücken. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Eigentümer, Unternehmen, Vereine und Gemeinschaften. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik und Solarthermie, Batteriespeicher, Ladesäulen sowie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen. Je Fördersäule — Klimaanpassung oder Erneuerbare Energien — und Gebäude sind höchstens 50.000 Euro möglich; als maximale Fördersumme insgesamt nennt die Stadt 100.000 Euro.

bis zu 100.000 €

Darlehen Bund

KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)

KfW 296 fördert klimafreundliche Neubauten im Niedrigpreissegment mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Gebäude muss mindestens den Effizienzhaus-55-Standard erreichen und darf keine fossilen Heizerzeuger oder Biomasse-Anlagen nutzen. Ein QNG-Nachhaltigkeitszertifikat ist nicht erforderlich; verlangt werden stattdessen ein Treibhausgas-Nachweis per Lebenszyklusanalyse, die Unterschreitung eines Grenzwerts der Lebenszykluskosten und eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen je Wohnfläche.

bis zu 100.000 €

Zuschuss Land

Hamburger Heizungsförderung — Wärmenetzanschluss

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg neue Anschlüsse bestehender Gebäude an Wärme- und Gebäudenetze. Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, höchstens 9.000 Euro je Wohneinheit und 100.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.

bis zu 100.000 €

Zuschuss Land

Hamburger Heizungsförderung — Erneuerbare Wärme

Die IFB Hamburg bezuschusst im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und Wärmespeichern in bestehenden Gebäuden. Gefördert werden 20 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben, je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 und 100.000 Euro.

1.000 € – 100.000 €

Darlehen Land

IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert die energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit einem zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschuss. Gefördert werden Gebäudehülle, Wärmepumpen und Solarthermie. Das Darlehen beträgt 10.000 bis 75.000 Euro bei 2 % Zinssatz, 15 Jahren Zinsbindung und bis zu 20 Jahren Laufzeit. Baugenehmigung muss älter als 20 Jahre sein.

10.000 € – 75.000 €

Darlehen Land

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer (Hessen)

Die WIBank vergibt im Auftrag des Landes Hessen zinsverbilligte Darlehen für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen bis 20 kW samt Batteriespeicher auf selbst genutzten Wohnimmobilien privater Bauherren und Eigentümer in Hessen.

10.000 € – 50.000 €

Darlehen Land

BAB Rund ums Haus

Das BAB-Programm Rund ums Haus bietet Eigentümern von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen im Land Bremen zinsgünstige Annuitätendarlehen bis zu 50.000 Euro (Privatpersonen; bei Wohnungseigentümergemeinschaften nach deren Rahmenbedingungen) für Maßnahmen aus sechs Förderbereichen: energetische Sanierung, Photovoltaik, altersgerechtes Umbauen, Einbruchschutz, Wasserinfrastruktur und Energieverteilung. Die Förderbereiche können beliebig miteinander kombiniert werden. Der Antrag ist direkt bei der Bremer Aufbau-Bank (BAB) zu stellen, bevor Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden; nur beim KfW-Ergänzungskredit 358/359 darf nach der Zusage der Bundesförderung schon vorher gebaut werden.

bis zu 50.000 €

Steuervorteil Bund

§ 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim — 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer, gestaffelt über drei Steuerjahre, bis 40.000 € pro Objekt.

bis zu 40.000 €

Zuschuss Land

SolarPLUS Berlin

SolarPLUS ist das Berliner Förderprogramm der Investitionsbank Berlin für den Ausbau von Photovoltaik. Gefördert werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Stromspeicher in Kombination mit neuen PV-Anlagen, Dachgutachten und Studien, Zählerschränke und Messplätze, das Zusammenlegen von Netzanschlüssen sowie Sonderanlagen wie denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV.

bis zu 30.000 €

Zuschuss Kommune

Förderprogramm Solares Bonn

Solares Bonn ist das städtische Zuschussprogramm der Bundesstadt Bonn für Solarenergie. Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden, Solarthermie, Dachgutachten, Mieterstrom-Modelle und die Kombination aus Photovoltaik und Dachbegrünung. Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen. Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro je Objekt und 30 Prozent der Investitionskosten. Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft, eine Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich; ob und in welcher Form ab 2027 ein städtisches Förderprogramm angeboten werden kann, ist laut Stadt noch nicht absehbar.

bis zu 25.000 €

Zuschuss Bund

KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)

Bis zu 70 % Zuschuss (80 % bei geringem Einkommen) für den Einbau klimafreundlicher Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse- oder Solarthermie-Anlagen in bestehenden Wohngebäuden. Förderhöchstgrenze seit 21.07.2026: 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit — also bis zu 22.400 € Zuschuss. Seit 01.01.2026 müssen Luft-Wasser-Wärmepumpen mindestens 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, um förderfähig zu sein.

bis zu 22.400 €

Zuschuss Kommune

KlimaBonus Karlsruhe

Mit dem KlimaBonus Karlsruhe bezuschusst die Stadt Karlsruhe energetische Maßnahmen an Wohngebäuden im Stadtkreis: Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes, einen Zuschlag für umweltfreundliche Dämmstoffe, das Erreichen eines Effizienzhaus-Standards mit Pauschalen bis 17.000 Euro je Gebäude sowie die Installation von Photovoltaik-Anlagen mit 250 Euro je Kilowatt Peak. Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, bei Photovoltaik unter Voraussetzungen auch Mieter. Die Fördermittel des Jahres 2026 sind vollständig gebunden; das Programm wird überarbeitet.

bis zu 17.000 €

Zuschuss Kommune

Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Gelsenkirchen

Die Stadt Gelsenkirchen zahlt Eigentümern und Mietern von Altbau-Wohngebäuden einen Zuschuss für Dämmung von Außenwand und Dach, neue Fenster und Haustüren. Abgerechnet wird nach Quadratmetern, ökologische Dämmstoffe werden höher gefördert als synthetische. Im Einfamilienhaus sind maximal 3.500 Euro kombinierbar, im Mehrfamilienhaus bis 10.500 Euro.

bis zu 10.500 €

Zuschuss Kommune

Solar-Förderprogramm der Stadt Aachen für Mehrfamilienhäuser und KMU

Die Stadt Aachen bezuschusst Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in Mehrfamilienhäusern mit Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sowie Photovoltaikanlagen und Dachgutachten auf Betriebsgebäuden kleiner und mittlerer Unternehmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und Betriebe. Nicht gefördert werden Balkonkraftwerke und Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern. Für 2026 sind die Haushaltsmittel aufgebraucht, neue Anträge können nicht eingereicht werden.

bis zu 10.000 €

Zuschuss Kommune

Photovoltaik-Förderung – Klimafreundliches Wohnen in Köln

Die Stadt Köln fördert Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) mit einer festen Pauschale von 150 Euro je Wohn- oder Gewerbeeinheit, für Inhaber eines Köln-Passes 300 Euro. Das Programm „Klimafreundliches Wohnen“ fördert darüber hinaus fest installierte Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher an bestehenden Wohngebäuden im Stadtgebiet. Laut Stadt Köln ist das Fördermittelbudget für Neuanträge 2026 ausgeschöpft; neue Anträge werden derzeit nicht mehr angenommen, bereits gestellte Anträge werden weiterbearbeitet.

150 € – 10.000 €

Zuschuss Bund

E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)

Bundesweiter BAFA-Zuschuss für Kauf oder Leasing reiner Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge, Plug-in-Hybride und Range-Extender. Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1 im Privatvermögen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026. Höhe nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Kinderzahl: 3.000–6.000 € für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge, 1.500–4.500 € für Plug-in-Hybride und Range-Extender. Antrag über die Förderzentrale Deutschland erst nach der Zulassung, spätestens zwölf Monate danach.

1.500 € – 6.000 €

Zuschuss Kommune

Würzburg: Förderung für Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit PV-Anlage

Die Stadt Würzburg bezuschusst die Einrichtung einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach dem Solarpaket I in Wohngebäuden mit mindestens drei beteiligten Wohneinheiten: 2.000 € für die Einrichtung plus 150 € je kWp bei neu errichteter PV-Anlage, zusammen höchstens 5.000 €. Der Baustein gehört zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg; der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.

bis zu 5.000 €

Zuschuss Kommune

Würzburg: Förderung für PVT-Kollektoren (Hybridkollektoren)

Die Stadt Würzburg bezuschusst die erstmalige, feste Installation von PVT-Kollektoren, also Hybridmodulen aus Photovoltaik- und Solarkollektor, die zugleich Strom und Wärme erzeugen: 250 € je kWp Photovoltaikleistung, höchstens 5.000 €. Der Baustein gehört zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg; der Antrag muss vor Beginn der Installation gestellt werden.

bis zu 5.000 €

Zuschuss Kommune

Würzburg: Förderung für Photovoltaik an der Fassade

Die Stadt Würzburg bezuschusst die erstmalige, feste Installation netzgekoppelter Photovoltaikanlagen, die an Gebäudefassaden angebracht oder in sie integriert sind: 250 € je kWp, höchstens 5.000 €. Der Baustein gehört zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg und richtet sich an Gebäudeeigentümer; der Antrag muss vor Beginn der Installation gestellt werden.

bis zu 5.000 €

Zuschuss Kommune

Würzburg: Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe (Lärmgutachten)

Die Stadt Würzburg bezuschusst gemeinschaftliche Lärmgutachten, die für mindestens zwei benachbarte Bestandsgebäude den Aufstellort von Luftwärmepumpen nach TA Lärm ermitteln: 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 4.000 € je Lärmgutachten. Der Baustein gehört zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg; der Antrag muss vor der Beauftragung des Gutachtens gestellt werden.

bis zu 4.000 €

Zuschuss Kommune

Würzburg: Förderung für Photovoltaik mit Dachbegrünung

Die Stadt Würzburg bezuschusst die erstmalige, feste Installation netzgekoppelter Photovoltaikanlagen, deren Halterung in das Substrat eines extensiv genutzten Gründachs integriert ist: 150 € je kWp, höchstens 3.000 €. Die Dachbegrünung selbst kann zusätzlich über den Baustein Dachbegrünung gefördert werden. Der Baustein gehört zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg.

bis zu 3.000 €

Zuschuss Land

Geringinvestive Maßnahmen – Heizungsoptimierung (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg fördert hydraulischen Abgleich und weitere Heizungsoptimierungsmaßnahmen in Hamburger Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Maximal 3.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung: Wärmeerzeuger ist 5 bis 15 Jahre alt und wird mindestens 2 weitere Jahre betrieben.

bis zu 3.000 €

Zuschuss Bund

Laden im Mehrparteienhaus (BMV) — 2026

Bundes-Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ des BMV (Projektträger PwC). Pro Stellplatz höchstens 1.300 € für die Vorverkabelung, 1.500 € mit Ladepunkt und 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt. Antragsteller: Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU und Privateigentümer (Frist 10.11.2026, Reihenfolge des Eingangs), Unternehmen mit großen Wohnbeständen (Frist 15.10.2026 abgelaufen, wettbewerbliches Verfahren). Je Gebäude mindestens 6 Stellplätze und 20 % der wohnbezogenen Stellplätze, Ladeleistung 11 bis 22 kW. Antrag vor Maßnahmenbeginn.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Bund

Laden im Mehrparteienhaus – KMU und Privateigentümer

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohngebäuden. Der Zuschuss beträgt je Stellplatz höchstens 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Bund

Laden im Mehrparteienhaus – Wohnungseigentümergemeinschaften

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern. Das Angebot richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und an einzelne Wohnungseigentümer. Der Zuschuss beträgt je Stellplatz höchstens 1.300 EUR ohne Ladepunkt, 1.500 EUR mit Ladepunkt und 2.000 EUR für einen bidirektionalen Ladepunkt.

bis zu 2.000 €

Zuschuss Land

progres.nrw — Wallbox-Förderung für Mietgebäude und WEG

Nordrhein-Westfalen fördert über progres.nrw wieder Ladepunkte an Mietgebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen: bis zu 40 % der Kosten, höchstens 1.500 € je Ladepunkt. Ein Wohngebäude darf höchstens fünf Stellplätze haben; selbst bewohnte Eigenheime sind ausgeschlossen.

bis zu 1.500 €

Steuervorteil Bund

§ 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation

20 % der Arbeitskosten für die Wallbox-Installation (Elektriker) lassen sich über die Steuererklärung absetzen, max. 1.200 €/Jahr. Voraussetzung: Rechnung + unbare Zahlung aufs Konto des Handwerkers (kein Bargeld).

bis zu 1.200 €

Zuschuss Kommune

Solaroffensive Bottrop — Zuschuss für Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher

Die Stadt Bottrop bezuschusst neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im gesamten Stadtgebiet, wenn gleichzeitig ein Batteriespeicher installiert wird. Es gibt 300 Euro pauschal je Anlage plus 100 Euro je Kilowattstunde Speicherleistung, höchstens 1.000 Euro je Anlage und maximal 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gefördert werden Wohn- und Nichtwohngebäude. Laut Programmseite der Stadt ist der Fördertopf für die Solaroffensive ausgeschöpft.

bis zu 1.000 €

Zuschuss Land

Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert Steckersolar-Anlagen mit bis zu 500 € pro Anlage. Die Mittel für Eigentümer sind ausgeschöpft, gefördert werden nur noch Mieter mit Erstwohnsitz in MV.

bis zu 500 €

Zuschuss Kommune

Stecker-Solar-Förderung der Stadt Leipzig (Leipzig-Pass)

Die Stadt Leipzig fördert Kauf, Installation und Inbetriebnahme steckerfertiger Photovoltaik-Kleinanlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 500 Euro pro Gerät. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit gültigem Leipzig-Pass; liegen die Gesamtkosten unter 500 Euro, übernimmt die Stadt 100 Prozent der Kosten. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.

bis zu 500 €

Zuschuss Land

Förderung Fahrradabstellanlagen im Bestand (IFB Hamburg)

Die IFB Hamburg bezuschusst die Modernisierung und Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb öffentlicher Räume. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblichen Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen erhalten 40 % Zuschuss, maximal 300 Euro je Abstellplatz.

bis zu 400 €

Nach Förderstelle

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Wer schon weiß, über welche Stelle sein Vorhaben läuft, findet den Weg oft schneller über das Register als über das Thema. Jedes Register listet die beantragbaren Programme der Stelle mit Förderart, Höchstbetrag und Zielgruppe.

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