BundesBonus
Förder-Übersicht

294 Förderungen für Privatpersonen.

Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.

43 von 294 Förderungen passen

Zuschuss Bund

Bürgergeld

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II — Regelsatz 563 €/Monat für Alleinstehende plus Kosten der Unterkunft und Heizung in tatsächlicher angemessener Höhe.

357 € – 563 €

Zuschuss Bund

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung nach SGB XII Kapitel 4 für Menschen ab Renteneintritt oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Regelsatz 563 € plus Wohnkosten — kein Rückgriff auf Kinder mit Einkommen unter 100.000 €.

357 € – 563 €

Zuschuss Bund

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld unterstützt Hilfebedürftige nach dem SGB II beim Einstieg in eine abhängige Beschäftigung oder in die Selbstständigkeit. Der Zuschuss wird für höchstens 24 Monate gezahlt, die Höhe richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.

Zuschuss Land

Arbeitsmarktfonds (AMF)

Der Arbeitsmarktfonds foerdert Massnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsfoerderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstuetzung fuer Initiativen in vier Foerderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.

Zuschuss Bund

Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien Angebote in Schule und Freizeit nutzen. Dazu zählen Schulausflüge und Klassenfahrten, ein Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf (195 Euro pro Jahr), Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen sowie 15 Euro monatlich für Vereine, Musikschule oder Freizeit.

Sonstige Bund

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wer einen Gerichtsprozess führen muss, die Kosten aber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. In Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit heißt sie Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder gegen Ratenzahlung.

Darlehen Land

Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende Hamburg

Hamburg fördert Mietwohnungsneubau für vordringlich Wohnungssuchende (Dringlichkeitsschein) mit Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 40 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², max. 30 Wohneinheiten.

Zuschuss Land

Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten

Familien in wirtschaftlich schwierigen Situationen können in Bayern einen Zuschuss für einen gemeinsamen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte erhalten. Die Zuwendung beträgt bis zu 19,50 Euro pro Verpflegungstag je Person, für ein behindertes Kind bis zu 25,50 Euro; der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.

Zuschuss Land

Mietzuschuss in Sozialwohnungen Berlin

Der Mietzuschuss in Sozialwohnungen nach § 2 WoG Bln unterstützt Berliner Mieterhaushalte, die in einer Sozialwohnung des Ersten Förderwegs leben und deren Mietbelastung mehr als 30 % des anrechenbaren Einkommens beträgt. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt und ist auf die Hälfte der förderfähigen Bruttowarmmiete gedeckelt.

Zuschuss Land

Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfen Privathaushalte

Mit den Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Eigentümer, Vermieter und Wohnungsunternehmen bei der Beseitigung von Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 entstanden sind. Es werden bis zu 80 %, bei Denkmalschutz bis zu 100 %, der förderfähigen Kosten gewährt.

Zuschuss Land

Dolmetscherdienste für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern

Staatliche Zuschüsse für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen in Frauenhäusern, Beratungsstellen und Interventionsstellen in Bayern. Förderung für Dolmetschung bei Gewaltbetroffenen mit Migrationshintergrund.

Zuschuss Land

Frauenhäuser - Förderung in Bayern

Staatliche Zuwendungen für Frauenhäuser in Bayern, die Frauen und ihre Kinder bei häuslicher und sexualisierter Gewalt aufnehmen und beraten. Festbetragsfinanzierung für Personalkosten bis zu 533.997 EUR jährlich.

bis zu 533.997 €

Darlehen Land

Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen Schleswig-Holstein

Zinsgünstiges Förderdarlehen der IB.SH für Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen, die in Schleswig-Holstein selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder erweitern. Bis zu 100.000 Euro Grunddarlehen zu 0,00 Prozent Sollzins mit 20 Jahren Zinsbindung.

bis zu 100.000 €

Zuschuss Land

Interventionsstellen - Förderung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen

Bayern fördert Interventionsstellen für von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Frauen. Festbetragsfinanzierung für Personalausgaben (bis 51.130 EUR/Jahr für Vollzeitstelle) und Sachausgaben (bis 8.000 EUR/Jahr). Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sind antragsberechtig.

bis zu 51.130 €

Zuschuss Land

Fachberatungsstellen für Gewaltbetroffene - Förderung Bayern

Staatliche Zuschüsse für ambulante Fachberatungsstellen in Bayern, die Frauen, Kinder und Jugendliche bei häuslicher und sexualisierter Gewalt beraten. Bis 34.120 EUR pro Fachkraft und Jahr.

bis zu 34.120 €

Zuschuss Land

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Hessen

Zuschuss bis zu 15.000 EUR der WIBank Hessen für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum. Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, gefördert nach DIN 18040 Teil 2.

bis zu 15.000 €

Zuschuss Land

SAB Wohnraumanpassung — Zuschuss für Menschen mit Mobilitätseinschränkung (Sachsen)

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für barrierereduzierende Umbauten in selbstgenutzten oder gemieteten Wohnungen in Sachsen — bis zu 4.000 € (Barriere-Reduzierung) oder 10.000 € (rollstuhlgerechter Umbau).

bis zu 10.000 €

Steuervorteil Bund

Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderungen können wegen ihrer behinderungsbedingten Aufwendungen einen steuerlichen Pauschbetrag geltend machen, ohne Einzelnachweise führen zu müssen. Je nach Grad der Behinderung liegt er zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich; bei Blindheit, Taubblindheit oder Hilflosigkeit beträgt er 7.400 Euro jährlich.

bis zu 7.400 €

Zuschuss Land

Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Familien – insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende –, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind, können in Bayern Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind erhalten. In der Regel werden bis zu 4.000 Euro bewilligt, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 10.500 Euro und für die Wohnraumbeschaffung bis zu 15.500 Euro.

bis zu 4.000 €

Steuervorteil Bund

Altersentlastungsbetrag

Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Altersentlastungsbetrag. Er beträgt für die Geburtsjahrgänge 1940 und früher dauerhaft 40 Prozent der Bemessungsgrundlage, höchstens 1.900 Euro jährlich, und wird für spätere Jahrgänge schrittweise abgeschmolzen.

bis zu 1.900 €

Zuschuss Land

Bayerisches Blindengeld

Das Bayerische Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 776 € monatlich für blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung.

233 € – 1.552 €

Zuschuss Land

Berliner Blindengeld (Landespflegegeld)

Das Berliner Landespflegegeld für Blinde gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 730,55 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

183 € – 1.189 €

Zuschuss Land

Blinden- und Gehörlosengeld NRW

Das Blinden- und Gehörlosengeld nach dem GHBG NRW gleicht behinderungsbedingte Mehrkosten aus — bis zu 913,19 € monatlich für blinde Erwachsene unter 60, einkommens- und vermögensunabhängig.

77 € – 913 €

Zuschuss Land

Brandenburger Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Brandenburger Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 425 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, jährlich angepasst.

213 € – 850 €

Zuschuss Land

Hessisches Landesblindengeld

Das Hessische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 785,34 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, gezahlt vom LWV Hessen.

236 € – 785 €

Zuschuss Land

Hamburger Blindengeld

Das Hamburger Blindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 695,50 € monatlich — einkommens- und vermögensunabhängig, für Menschen mit Merkzeichen Bl und Wohnsitz in Hamburg.

348 € – 696 €

Zuschuss Land

Saarländisches Blindengeld (Teilhabegeld)

Das Saarländische Blindengeld (Teilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit Januar 2026 monatlich 460 € für volljährige blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

327 € – 685 €

Zuschuss Land

Thüringer Sinnesbehindertengeld (Blindengeld)

Das Thüringer Sinnesbehindertengeld gleicht behinderungsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 472 € monatlich für blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, auch für gehörlose und taubblinde Menschen.

172 € – 644 €

Zuschuss Land

Bremer Blindengeld (Landespflegegeld)

Das Bremer Blindengeld (Landespflegegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 536,96 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

268 € – 537 €

Zuschuss Land

Blindengeld Sachsen-Anhalt

Das Blindengeld Sachsen-Anhalt gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 460,44 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, jährlich angepasst.

67 € – 460 €

Zuschuss Land

Niedersächsisches Landesblindengeld

Das Niedersächsische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 450 € monatlich für blinde Menschen außerhalb einer Einrichtung — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 450 €

Zuschuss Land

Schleswig-Holsteinisches Landesblindengeld

Das Schleswig-Holsteinische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt seit dem 1. April 2026 monatlich 350 € für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

250 € – 450 €

Zuschuss Land

Landesblindenhilfe Baden-Württemberg

Die Landesblindenhilfe Baden-Württemberg gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus — 435 € monatlich für erwachsene blinde Menschen, einkommens- und vermögensunabhängig.

230 € – 435 €

Zuschuss Land

Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt bis 430 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

108 € – 430 €

Zuschuss Land

Landesblindengeld Rheinland-Pfalz

Das Landesblindengeld Rheinland-Pfalz gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 410 € monatlich für erwachsene blinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

205 € – 410 €

Zuschuss Land

Sächsisches Landesblindengeld

Das Sächsische Landesblindengeld gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 380 € monatlich für blinde Menschen ab 14 Jahren — einkommens- und vermögensunabhängig.

100 € – 380 €

Zuschuss Land

Berliner Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 182,64 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

183 €

Zuschuss Land

Thüringer Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 172 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

172 €

Zuschuss Land

Hessisches Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 150 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

150 €

Zuschuss Land

Sächsisches Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 150 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

150 €

Zuschuss Land

Brandenburger Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 130 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

130 €

Zuschuss Land

Gehörlosengeld NRW

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 77 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

77 €

Zuschuss Land

Gehörlosengeld Sachsen-Anhalt

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 65,50 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

66 €

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