345 Förderungen für Privatpersonen.
Vom Wohngeld bis zur Heizungs-Förderung — alle staatlichen Zuschüsse für Privatpersonen mit Quellen-Link.
Zwei Programme nebeneinander halten kannst du im Förder-Vergleich; was dir konkret zusteht, rechnen die Förder-Rechner aus. Woher die Angaben stammen und wie wir sie vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Redaktions-Methodik.
40 von 345 Förderungen passen
Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit kann die Weiterbildungskosten übernehmen — Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung, Kinderbetreuung — während Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weiterläuft. Für Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte und Beschäftigte ohne Berufsabschluss.
Aufstiegs-BAföG
AFBG-Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildung — bis 15.000 € Maßnahmebeitrag plus Unterhaltsbeitrag, Zuschuss-Anteil 50 % auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, einkommensunabhängig.
bis zu 15.000 €
BAföG — Bundesausbildungsförderung
Staatliche Ausbildungsförderung für Schüler und Studierende. Schüler-BAföG ist ein voller Zuschuss; im Studium wird die Hälfte als zinsloses Darlehen geleistet, dessen Rückzahlung bei geringem Einkommen ausgesetzt und nach 77 Raten erlassen wird.
bis zu 992 €
Max Weber-Programm – Hochbegabtenförderung im Studium
Das Max Weber-Programm im Elitenetzwerk Bayern fördert besonders begabte Studierende an bayerischen Hochschulen. Neben einer Bildungspauschale von 1.290 Euro pro Semester und finanzieller Unterstützung bei Auslandsaufenthalten erhalten die Stipendiaten eine fachliche und persönliche Betreuung.
Arbeitsmarktfonds (AMF)
Der Arbeitsmarktfonds fördert Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung mit dem Ziel der Integration von benachteiligten Personengruppen in Ausbildung und Arbeit. Unterstützung für Initiativen in vier Förderschwerpunkten mit degressiver Finanzierung bis zu 3 Jahren.
Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
In Bayern ist die notwendige Schülerbeförderung bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 grundsätzlich kostenfrei. Ab Jahrgangsstufe 11 besteht Anspruch auf Erstattung der Schulwegkosten, soweit sie eine Eigenbeteiligung von 320 Euro je Schüler und Schuljahr – höchstens 490 Euro je Familie – übersteigen.
Junges Wohnen — Studierenden- und Auszubildendenwohnheime 556, 557
Darlehensförderung für Errichtung preiswerterer Studierenden- und Auszubildendenwohnheime in RLP. 10 Jahre zinslos, dann 0,5% p.a., mit Tilgungszuschüssen.
Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
Berufsschüler, die zum Besuch einer außerbayerischen Berufsschule verpflichtet sind (vor allem in den sogenannten Splitterberufen), erhalten bei notwendiger auswärtiger Unterbringung Kostenersatz für Unterbringung und Verpflegung. Der Eigenanteil an den Verpflegungskosten beträgt bei Vollverpflegung derzeit bis zu 5,10 Euro je Tag.
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)
Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende – IFB Hamburg
Die IFB Hamburg fördert den Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Hamburg mit zinsverbilligten Darlehen (Anfangszins 1,25 %) sowie einmaligen und laufenden Zuschüssen. Mietpreisbindung für 30 Jahre: Einzelapartments max. 280 €/Monat, Zwei-Personen-Apartments max. 526 €/Monat.
Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
Auszubildende und Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten und keinen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld haben, können beim Jobcenter ergänzende Hilfen beantragen. Dazu zählen zinslose Härtefall- und Übergangsdarlehen, Zuschüsse für Mehrbedarfe sowie eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Bayern
Bayern fördert das Freiwillige Soziale Jahr durch Zuwendungen an zugelassene Träger als Projektförderung. Träger erhalten eine Teilnehmendenpauschale von 28 EUR pro Dienstmonat pro Teilnehmer für pädagogische Begleitung und Organisationskosten.
Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungskosten für Binnenschifffahrtsunternehmen, anerkannte Ausbildungsvereine und Verbundausbildungs-Unternehmen. Gefördert werden 50 Prozent der Kosten, für mittlere Unternehmen 60 und für kleine Unternehmen 70 Prozent — maximal 76.000 Euro für die bis zu 42-monatige Ausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän.
bis zu 76.000 €
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit finanziert die Lebenshaltungskosten während des Studiums mit monatlichen Auszahlungen zwischen 100 und 650 Euro – ohne Kreditsicherheiten und unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Über 14 Fördersemester summiert sich der Finanzierungsrahmen auf höchstens 54.600 Euro. Volljährige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können ihn bis zu einem Alter von 44 Jahren beantragen.
bis zu 54.600 €
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (individueller Zugang)
Förderung individueller beruflicher Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt mit Zuschuss bis zu 90 Prozent der anerkannten Ausgaben, maximal 25.000 Euro. Antragstellung digital über das IB-Kundenportal.
bis zu 25.000 €
Stipendienprogramm Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Hamburg
Die IFB Hamburg fördert die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse mit einem Einmalzuschuss von bis zu 4.000 €, einem zinslosen Darlehen von bis zu 10.000 € für Mehrkosten sowie einem monatlichen Stipendium (50 % Zuschuss, 50 % zinsloses Darlehen, max. 36 Monate). Antragstellung nur gemeinsam mit der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung des Diakonischen Werks Hamburg.
4.000 € – 10.000 €
Weiterbildungsstipendium für Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft bei fachlicher und persönlicher Weiterbildung. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro (jährlich 3.045 Euro) bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme beantragt werden.
bis zu 9.135 €
Meisterbonus Berlin
Der Berliner Meister- und MeisterinnenBONUS belohnt die bestandene Meisterprüfung in einem Handwerk der Anlagen A und B zur Handwerksordnung mit einer einmaligen Prämie von 5.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Berlin.
5.000 € – 6.000 €
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist ein ESF-Plus-Zuschuss der IB.SH für Beschäftigte in Schleswig-Holstein. Er übernimmt 60 Prozent der Seminarkosten beruflicher Weiterbildungen, maximal 5.000 EUR pro Weiterbildung.
bis zu 5.000 €
Meisterprämie im Handwerk
Finanzielle Belohnung für bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Niedersachsen. Einmalige Zuschussleistung von 4.000 Euro ohne Rückzahlungspflicht.
4.000 €
Hessische Aufstiegsprämie
Die Hessische Aufstiegsprämie belohnt eine bestandene öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (z. B. Meister, Fachwirt) mit einer einmaligen Prämie von 3.500 € — einkommensunabhängig.
3.500 €
Meisterbonus Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen einen Zuschuss von 3.000 Euro als finanzielle Anerkennung.
bis zu 3.000 €
Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern)
Wer eine berufliche Fortbildung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie erfolgreich abschließt, erhält vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus von 3.000 Euro. Der Bonus gilt auch für gleichgestellte Abschlüsse sowie für bestandene Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen. Ein Antrag ist nicht erforderlich – die Berechtigten werden von den Schulen ermittelt.
3.000 €
Sächsischer Meisterbonus
Der Sächsische Meisterbonus belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 3.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Sachsen.
3.000 €
Meisterprämie NRW
Die Meisterprämie NRW belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Prämie von 2.500 € — für Handwerksmeister mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
2.500 €
Meisterbonus Thüringen
Der Thüringer Meisterbonus belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Thüringen.
2.000 €
Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz
Der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz.
2.000 €
Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern
Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern.
2.000 €
Meisterbonus Saarland
Der Meisterbonus Saarland belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 2.000 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu dem Saarland.
2.000 €
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Der QualiScheck Rheinland-Pfalz ist ein Zuschuss für abhängig Beschäftigte zur beruflichen Weiterbildung. Das Land fördert mit Mitteln des ESF Plus bis zu 60 Prozent der Kurskosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Jahr. Damit wird die individuelle berufsbezogene Weiterbildung finanziell unterstützt.
bis zu 1.500 €
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS ist ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Selbstständigen mit Wohn- oder Arbeitsort in Hamburg. Gefördert werden in der Regel 40 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 750 Euro (ab 2.500 Euro Lehrgangskosten maximal 1.000 Euro); im Handwerk bis zu 75 Prozent und maximal 1.000 Euro, bei SGB-II-Bezug bis zu 100 Prozent und maximal 1.500 Euro.
bis zu 1.500 €
Meisterprämie Baden-Württemberg
Die Meisterprämie Baden-Württemberg belohnt die erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Handwerk mit einer einmaligen Prämie von 1.500 € — für Absolventen mit Bezug zu Baden-Württemberg.
1.500 €
Aufstiegsfortbildungsprämie Bremen
Die Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 1.300 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Bremen.
1.300 €
Meisterprämie Hamburg
Die Hamburger Meisterprämie belohnt die erfolgreich bestandene Meister- bzw. höhere Fortbildungsprüfung mit einer einmaligen Prämie von 1.300 € — einkommensunabhängig, für Absolventen mit Bezug zu Hamburg.
1.300 €
Niedersächsische Weiterbildungsprämie
Die Niedersächsische Weiterbildungsprämie ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro des Landes Niedersachsen für Personen, die eine Industrie- oder Fachmeisterprüfung im gewerblich-technischen sowie land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich erfolgreich bestanden haben. Voraussetzung ist ein Wohn- oder Arbeitsort in Niedersachsen.
1.000 €
NBank Weiterbildungsprämie (Niedersachsen)
Einmalige Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro für Industrie- und Fachmeister, die ihre Prüfung seit dem 01.07.2024 bestanden haben und mindestens 6 Monate in Niedersachsen leben oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Antragstellung über das NBank-Kundenportal bis zur Ausschlussfrist am 31.10.2026.
1.000 €
Sachsen-Anhalt Meisterbonus PLUS
Einmaliger Bonus von 1.000 Euro für den erfolgreichen Prüfungsabschluss einer Aufstiegsfortbildung auf DQR-Stufe 6 (Bachelor Professional) in Sachsen-Anhalt. Förderung als Festbetrag, unabhängig von der Lehrgangsform.
1.000 €
Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW 2.0 übernimmt 50 % der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, maximal 500 € pro Jahr — für Beschäftigte mit Wohnsitz in NRW unterhalb der Einkommensgrenze.
bis zu 500 €
Qualifizierungsbonus für Beschäftigte (Bremen)
Mit dem Qualifizierungsbonus für Beschäftigte fördert das Land Bremen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mit einem gültigen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit eine abschlussbezogene Weiterbildung machen. Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 200 Euro für jeden begonnenen Monat der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme.
bis zu 200 €
Schulgeldreduzierung Gesundheitsfachberufe (VwVSchulRed)
Baden-Württemberg unterstützt Schulträger freier Ersatz- und Ergänzungsschulen dabei, das monatliche Schulgeld für Auszubildende in Gesundheitsfachberufen wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie, Medizinisch-Technischer Assistenz, Diätassistenz oder Masseur und medizinischem Bademeister zu senken. Ersatzschulen erhalten dafür bis zu 40 Euro, Ergänzungsschulen bis zu 140 Euro pro Schüler und Monat.
40 € – 140 €
Wer vergibt die Förderung?
Wer schon weiß, über welche Stelle sein Vorhaben läuft, findet den Weg oft schneller über das Register als über das Thema. Jedes Register listet die beantragbaren Programme der Stelle mit Förderart, Höchstbetrag und Zielgruppe.
Welche Förderung passt zu deiner Lebenssituation?
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