Förderungen in Unterhaching
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Unterhaching verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
83 Förderungen · Gemeinde Unterhaching
83 Förderungen in Unterhaching
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
Elterngeld
Einkommensersatz für Eltern nach der Geburt — 65–100 % des Nettoeinkommens, mindestens 300 €, maximal 1.800 € pro Monat. Bis zu 14 Monate Bezugsdauer, kombinierbar mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
bis zu 1.800 €
Bayerischer Demenzfonds – Förderung
Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen sowie Programme von Kommunen zum Aufbau demenzsensibler Strukturen. Gefördert wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens 15.000 Euro (Teilhabe-Angebote) bzw. 20.000 Euro (kommunale Programme).
bis zu 20.000 €
Förderung der Anpassung von Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von selbst genutztem Eigenwohnraum mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Gefördert werden bauliche Maßnahmen im Bestand wie der Einbau eines behindertengerechten Bades, eines Treppenlifts oder die Errichtung einer Rollstuhlrampe.
bis zu 10.000 €
Weiterbildungsstipendium für Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft bei fachlicher und persönlicher Weiterbildung. Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro (jährlich 3.045 Euro) bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme beantragt werden.
bis zu 9.135 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Familien in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
- Meisterbonus für schulische Fortbildungsabschlüsse (Bayern)
- Meisterbonus Bayern
- Heimat.Engagiert: Förderung für Heimatpflege-Projekte (Bayern)
- Bayerisches Blindengeld
- Pflegegeld für Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII, Bayern)
- Ehrenpatenschaft bei Mehrlingsgeburten (Bayern)
- Bayerisches Landespflegegeld
- Unterhaltsvorschuss Bayern
- Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten (Bayern)
- Max Weber-Programm – Hochbegabtenförderung im Studium
- Schwangere in Not – Hilfen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
- Denkmalschutz – Zuwendung aus dem Bayerischen Entschädigungsfonds
- Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Bayern)
- Zuschuss zur Eltern- und Familienbildung am Wochenende (Bayern)
- Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum
- Schülerbeförderung – Erstattung der Schulwegkosten (Bayern)
- Bayerisches Modernisierungsprogramm Mietwohnraum
- Zuschuss für Berufsschüler an außerbayerischer Berufsschule bei auswärtiger Unterbringung
- Denkmalschutz-Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
- Förderung des Erholungsaufenthalts in Familienferienstätten
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm Eigenwohnraum
- Regionalkultur – Förderung Spielstätten historischer Heimatschauspiele
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
Was gilt in Unterhaching konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | VII | höchste Stufe bundesweit von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 26.507 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mietstufe VII ist die höchste Stufe der Wohngeldverordnung und gilt ausschließlich für die teuersten Wohnungsmärkte des Landes. Die anrechenbaren Mieten liegen am oberen Ende der bundesweiten Skala. Für Haushalte bedeutet das den größtmöglichen Spielraum bei der Mietanrechnung — der Zuschuss selbst bemisst sich weiterhin nach Einkommen und Haushaltsgröße und ist nach oben begrenzt.
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