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Zuschuss Land

Bayern — Ladeinfrastruktur in Bayern 2026–2029 (geplant)

Neue bayerische Rahmenrichtlinie für Ladeinfrastruktur 2026–2029 — erster Förderaufruf für Frühsommer 2026 angekündigt. Voraussichtlich nur öffentlich zugängliche Lade-Infrastruktur, nicht private Wallbox.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau

Worum geht es?

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat eine neue Rahmenrichtlinie „Ladeinfrastruktur in Bayern 2026–2029" angekündigt. Stand April 2026 ist der erste Förderaufruf für Frühsommer 2026 in Aussicht. Voraussichtlich werden nur öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert (Tankstellen, Supermärkte, Rastplätze, kommunale Standorte) — private Wallboxen sind voraussichtlich ausgeschlossen. Originaltext zu verifizieren bei Veröffentlichung.

Was bekommst du konkret?

Status zu verifizieren. Höhe der Förderung pro Ladepunkt + Förderquote werden mit Richtlinien-Veröffentlichung publiziert.

Wie stellst du den Antrag?

Status zu verifizieren. Frühestens Frühsommer 2026 erster Aufruf zur Antragstellung — Beobachtung der Seite stmwi.bayern.de empfohlen.

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