Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderquote | bis 60 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Programm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern" fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie den Aufbau, Ausbau und die Modernisierung von Ladepunkten — laut Richtlinie sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche. Die Richtlinie (BayMBl. 2025 Nr. 496) ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und läuft bis 31. Dezember 2029. Wer gefördert wird und zu welchen Sätzen, legt jeweils ein befristeter Förderaufruf fest; Projektträger ist die Kompetenzstelle Elektromobilität bei Bayern Innovativ. Der erste Aufruf vom 6. bis 17. Juli 2026 galt dem Aufbau öffentlich zugänglicher PKW-Ladeinfrastruktur durch juristische Personen, der zweite vom 14. September bis 16. Oktober 2026 nicht öffentlich zugänglichen Depot-Ladepunkten für E-Lkw von Transportunternehmen. Einen Aufruf für private Wallboxen gab es bislang nicht.
Passt Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029 zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Ladestandort in Bayern | Gefördert werden nur Ladepunkte an Standorten im Freistaat Bayern. |
| Antragsberechtigt laut aktuellem Förderaufruf | Die Richtlinie nennt natürliche und juristische Personen; jeder Aufruf fasst die Zielgruppe enger. Der zweite Aufruf gilt Unternehmen des Gütertransports mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern. |
| Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn | Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsauftrags. |
| Mindestbetrieb drei Jahre, öffentlich zugänglich fünf Jahre | Der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass die geförderte Ladeinfrastruktur mindestens drei Jahre, bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten mindestens fünf Jahre in Betrieb ist; Aufrufe können längere Fristen festlegen. |
Was bekommst du konkret?
Die Förderhöhe legt der jeweilige Aufruf fest. Die Richtlinie begrenzt prozentuale Zuschüsse auf höchstens 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; Pauschalen oder Obergrenzen je Ladepunkt richten sich nach der Ladeleistung: bis 3.000 € für Normalladepunkte (11 bis 22 kW), bis 15.000 € für Schnellladepunkte (über 22 bis unter 250 kW), bis 30.000 € für HPC-Ladepunkte (250 bis unter 600 kW) und bis 80.000 € für MCS-Ladepunkte ab 600 kW. Für den Netzanschluss kommen bis 10.000 € (Niederspannung) oder bis 75.000 € (Mittel- oder Hochspannung, Niederspannung mit Batteriespeicher) hinzu. Im zweiten Aufruf gibt es 40 Prozent, für KMU 10 Prozentpunkte mehr, höchstens 250.000 € je Antrag.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Passenden Förderaufruf prüfen
Gefördert wird nur über befristete Aufrufe, die Zielgruppe, Fördergegenstand und Sätze festlegen. Die aktuellen Aufrufe veröffentlicht die Kompetenzstelle Elektromobilität bei Bayern Innovativ.
- 02
Antrag im Antragssystem stellen
Innerhalb der Aufruffrist den Antrag einstufig über das elektronische Antragssystem des Projektträgers stellen. Vorher nichts beauftragen — schon ein Liefer- oder Leistungsauftrag gilt als Maßnahmenbeginn.
- 03
Aufbau und Betrieb
Die Ladepunkte von geeignetem Fachpersonal aufbauen und anschließen lassen und mindestens drei Jahre betreiben, öffentlich zugängliche Ladepunkte mindestens fünf Jahre.
Häufige Fragen
Fördert Bayern private Wallboxen?
Welcher Förderaufruf läuft gerade?
Wie hoch ist die Förderung?
Bis wann gilt das Programm?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Richtlinien zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern" (BayMBl. 2025 Nr. 496)verkuendung-bayern.deRechtsgrundlageBayerische Staatskanzlei
- [02]Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029 — Förderaufrufebayern-innovativ.dePrimärquelleBayern Innovativ
- [03]2. Förderaufruf: Depot-Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehrbayern-innovativ.dePrimärquelleBayern Innovativ
- [04]Erster Aufruf im neuen Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern" (03.06.2026)bayern.dePrimärquelleBayerische Staatsregierung
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