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Förderungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger im Landkreis Ostprignitz-Ruppin verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.

65 Förderungen · Landkreis Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Was gilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin konkret?

Regionale Kennzahlen für Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Kennzahl Wert Bedeutung
Wohngeld-Mietstufe I niedrigste Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld
Einwohner 99.152 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 3.005 im Schnitt 225 € pro Monat bewilligt

Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung · Wohngeld-Statistik 2024

Mietstufe I ist die günstigste der sieben Stufen. Die Wohngeldverordnung unterstellt hier ein niedriges örtliches Mietniveau, weshalb die Miete, die überhaupt in die Berechnung eingeht, früher gedeckelt wird als anderswo. Wer teurer wohnt, bekommt den übersteigenden Anteil nicht ersetzt — die Differenz bleibt beim Haushalt hängen. Praktisch heißt das: Bei gleichem Einkommen und gleicher Haushaltsgröße fällt der Zuschuss hier geringer aus als in einer höher eingestuften Gemeinde. Wer in eine teurere Stufe umzieht, sollte den Wohngeldantrag neu rechnen lassen, weil sich die Obergrenze mit dem Wohnort ändert.

Als Landkreis bündelt die Kreisverwaltung die Antragsbearbeitung für die kreisangehörigen Gemeinden. Wer hier einen Antrag stellt, wendet sich in der Regel an das Landratsamt beziehungsweise die dort angesiedelte Fachstelle — nicht an die Gemeindeverwaltung vor Ort.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 3.005 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 225 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

Erste Anlaufstelle vor Ort ist Landkreis Ostprignitz-Ruppin . Dort erfährst du, welche Unterlagen konkret verlangt werden und ob ein Online-Antrag möglich ist.

Welche Gemeinden gehören zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin?

Erfasst sind 23 bewohnte Gemeinden. Die einwohnerstärkste ist Neuruppin mit 31.962 Einwohnern ; dahinter folgen Wittstock/Dosse und Kyritz . Die wenigsten Einwohner zählt Rüthnick (456).

Gemeinden in Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit Einwohnerzahl und Wohngeld-Mietstufe
GemeindeEinwohnerWohngeld-Mietstufe
Neuruppin31.962II
Wittstock/Dosse13.804I
Kyritz9.147I
Fehrbellin9.076I
Rheinsberg7.699I
Wusterhausen/Dosse5.626I
Heiligengrabe4.352I
Neustadt (Dosse)3.469I
Lindow (Mark)2.921I
Temnitztal1.465I
Märkisch Linden1.207I
Dreetz1.117I
Breddin890I
Zernitz-Lohm888I
Walsleben795I
Temnitzquell756I
Sieversdorf-Hohenofen673I
Dabergotz670I
Herzberg (Mark)646I
Stüdenitz-Schönermark581I
Storbeck-Frankendorf490I
Vielitzsee462I
Rüthnick456I

Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.

65 Förderungen im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Zuschuss Bund

Wohngeld

Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).

Darlehen Land

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR)

Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Erwerb vorhandenen Gebäudebestands, Um- und Ausbau, Erweiterung und Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung. Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen und einem Zuschuss.

bis zu 230.000 €

Darlehen Land

Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.

bis zu 50.000 €

Zuschuss Land

Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld)

Das Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 443,03 € für erwachsene blinde Menschen; den Höchstsatz von 886,05 € erhalten taubblinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 886 €

Zuschuss Land

Brandenburger Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 135,51 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 136 €

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

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