BundesBonus

Förderungen in Brandenburg

Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Brandenburg verfügbar sind — vom Bund und vom Land.

65 Förderungen · Bundesland Brandenburg

Was gilt in Brandenburg konkret?

Regionale Kennzahlen für Brandenburg
Kennzahl Wert Bedeutung
Einwohner 2.573.135 maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind
Wohngeld-Haushalte 2024 48.690 im Schnitt 229 € pro Monat bewilligt

Auf Landesebene bündeln sich die Programme, die für alle Kommunen des Landes gelten. Die konkrete Antragsbearbeitung findet dagegen bei den Kreisen und kreisfreien Städten statt.

Die amtliche Wohngeldstatistik weist für 2024 rund 48.690 bewilligte Haushalte aus, im Durchschnitt 229 € monatlich. Der Einzelfall kann davon deutlich abweichen — maßgeblich sind Haushaltsgröße, Einkommen und die tatsächliche Miete.

65 Förderungen in Brandenburg

Darlehen Land

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR)

Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Erwerb vorhandenen Gebäudebestands, Um- und Ausbau, Erweiterung und Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung. Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen und einem Zuschuss.

bis zu 230.000 €

Darlehen Land

Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen

Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.

bis zu 50.000 €

Zuschuss Land

Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld)

Das Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 443,03 € für erwachsene blinde Menschen; den Höchstsatz von 886,05 € erhalten taubblinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.

bis zu 886 €

Zuschuss Land

Brandenburger Gehörlosengeld

Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 135,51 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.

bis zu 136 €

Zuschuss Land

Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)

Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.

Welche Förderungen gelten hier außerdem?

Förderungen in den Städten Brandenburgs

Direkter Drilldown in die größten Städte des Bundeslandes.