Förderungen in Brandenburg
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Brandenburg verfügbar sind — vom Bund und vom Land.
64 Förderungen · Bundesland Brandenburg
64 Förderungen in Brandenburg
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR)
Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Erwerb vorhandenen Gebäudebestands, Um- und Ausbau, Erweiterung und Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung. Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen und einem Zuschuss.
bis zu 230.000 €
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.
bis zu 50.000 €
Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld)
Das Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 443,03 € für erwachsene blinde Menschen; den Höchstsatz von 886,05 € erhalten taubblinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 886 €
Brandenburger Gehörlosengeld
Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 135,51 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.
bis zu 136 €
Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)
Die Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026) fördert berufliche Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Beschäftigte bekommen über den Bildungsscheck 60 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet — ohne Höchstbetrag, ab einem Zuschuss von 500 Euro. Unternehmen und Vereine werden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027.
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
- Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- Wohngeld
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
- Aktivrente
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
Was gilt in Brandenburg konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Einwohner | 2.573.135 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
| Wohngeld-Haushalte 2024 | 48.690 | im Schnitt 229 € pro Monat bewilligt |
Welche Kreise und kreisfreien Städte gehören zu Brandenburg?
Erfasst sind 15 Landkreise und 4 kreisfreie Städte. Die einwohnerstärkste Gebietskörperschaft ist Landkreis Potsdam-Mittelmark mit 221.268 Einwohnern ; dahinter folgen Landkreis Oberhavel und Landkreis Märkisch-Oderland . Die Wohngeld-Mietstufe entscheidet mit über die Höhe des Wohngelds — sie gilt je Gemeinde; Gemeinden ohne eigene Nennung tragen die Stufe ihres Kreises.
| Kreis / Stadt | Typ | Einwohner | Wohngeld-Mietstufe |
|---|---|---|---|
| Landkreis Potsdam-Mittelmark | Landkreis | 221.268 | II |
| Landkreis Oberhavel | Landkreis | 217.690 | I |
| Landkreis Märkisch-Oderland | Landkreis | 197.817 | I |
| Landkreis Barnim | Landkreis | 194.169 | II |
| Potsdam | kreisfreie Stadt | 187.119 | IV |
| Landkreis Oder-Spree | Landkreis | 179.817 | III |
| Landkreis Dahme-Spreewald | Landkreis | 178.793 | II |
| Landkreis Teltow-Fläming | Landkreis | 177.688 | I |
| Landkreis Havelland | Landkreis | 170.834 | II |
| Landkreis Uckermark | Landkreis | 117.432 | I |
| Landkreis Spree-Neiße | Landkreis | 109.635 | I |
| Landkreis Oberspreewald-Lausitz | Landkreis | 107.793 | I |
| Cottbus | kreisfreie Stadt | 99.678 | II |
| Landkreis Ostprignitz-Ruppin | Landkreis | 99.152 | I |
| Landkreis Elbe-Elster | Landkreis | 97.967 | I |
| Landkreis Prignitz | Landkreis | 75.595 | I |
| Brandenburg an der Havel | kreisfreie Stadt | 74.113 | II |
| Frankfurt (Oder) | kreisfreie Stadt | 57.107 | II |
| Landkreis Frankfurt (Oder) | Landkreis | — | — |
Einwohner: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts · Mietstufen nach der Anlage zur Wohngeldverordnung .
Förderungen in den Städten Brandenburgs
Direkter Drilldown in die größten Städte des Bundeslandes.