Förderungen in Falkensee, Stadt
Alle staatlichen Zuschüsse und Hilfen, die für Bürger in Falkensee, Stadt verfügbar sind — vom Bund und vom Bundesland bzw. der Kommune.
65 Förderungen · Gemeinde Falkensee
Was gilt in Falkensee, Stadt konkret?
| Kennzahl | Wert | Bedeutung |
|---|---|---|
| Wohngeld-Mietstufe | IV | mittlere Stufe von sieben — bestimmt die anrechenbare Höchstmiete beim Wohngeld |
| Einwohner | 45.720 | maßgeblich für kommunale Programme, die an Gemeindegrößen gekoppelt sind |
Mietstufe nach Anlage zur Wohngeldverordnung
Mietstufe IV liegt im mittleren bis gehobenen Bereich. Die Verordnung erkennt hier spürbar höhere Mieten an als in den Stufen I bis III, ohne das Niveau der Großstadt-Stufen zu erreichen. Für Antragsteller bedeutet das einen entsprechend höheren Deckel bei der Mietanrechnung — der tatsächliche Zuschuss hängt aber weiterhin vom Einkommen und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Eine höhere Stufe bedeutet also nicht automatisch mehr Geld, sondern zunächst nur, dass mehr Miete überhaupt berücksichtigt werden darf.
Die Gemeinde gehört einem Landkreis an. Anträge laufen deshalb überwiegend über die Kreisverwaltung, während die Gemeindeverwaltung als erste Anlaufstelle für Auskünfte dient.
65 Förderungen in Falkensee, Stadt
Wohngeld
Staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Ende 2024 bezogen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld — durchschnittlich 287 € pro Monat (Destatis).
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum Brandenburg (WohneigentumförderR)
Das Land Brandenburg fördert die Bildung von selbst genutztem Wohneigentum durch Erwerb vorhandenen Gebäudebestands, Um- und Ausbau, Erweiterung und Baulückenschließung sowie die nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung zur altersgerechten Anpassung und energetischen Sanierung. Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen und einem Zuschuss.
bis zu 230.000 €
Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen
Das Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen ist ein Landesprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), das das KfW-Programm 159 mit einem Tilgungszuschuss ergänzt. Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft mit Bestandsimmobilien in Brandenburg. Das KfW-Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für barrierereduzierende Baumaßnahmen; die ILB gewährt zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 5 Prozent des Darlehensbetrags.
bis zu 50.000 €
Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld)
Das Brandenburger Blindengeld (Landesteilhabegeld) gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt ab dem 1. Juli 2026 monatlich 443,03 € für erwachsene blinde Menschen; den Höchstsatz von 886,05 € erhalten taubblinde Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig.
bis zu 886 €
Brandenburger Gehörlosengeld
Das Gehörlosengeld gleicht gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten aus und beträgt 135,51 € monatlich für gehörlose Menschen — einkommens- und vermögensunabhängig, zusätzlich zu anderen Leistungen.
bis zu 136 €
Welche Förderungen gelten hier außerdem?
- Junges Wohnen Brandenburg — Mietwohnungsneubau für Studierende und Auszubildende
- KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen
- Gewässerentwicklung ELER Brandenburg 2023-2027
- Weiterbildungsrichtlinie Brandenburg (WBRL 2026)
- Brandenburg-Kredit Wohnraum Modernisieren
- KfW 261 — Wohngebäude-Kredit
- KfW 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
- Aufstiegs-BAföG
- Elterngeld
- BAföG — Bundesausbildungsförderung
- Pflegegeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Grundsicherungsgeld (Bürgergeld)
- Kinderzuschlag
- Kindergeld
- Bildungsgutschein
- Medizinische Rehabilitation der Rentenversicherung
- Zuzahlungsbefreiung GKV
- Gründungszuschuss
- EXIST-Gründerstipendium
- GO-Bio initial
- KfW 300 Wohneigentum für Familien — Neubau (klimafreundlich)
- KfW 308 — Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb / Jung kauft Alt)
- KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
- KfW 358/359 — Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- KfW 296 — Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (Wohngebäude)
- KfW 124 Wohneigentumsprogramm
- INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
- Aus- und Weiterbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
- KfW-Studienkredit
- KfW 159 — Altersgerecht Umbauen Kredit
- § 35c EStG — Steuerermäßigung energetische Sanierung
- KfW 266 — Gewerbe zu Wohnen
- Behinderten-Pauschbetrag
- Kinderfreibetrag
- KfW 455-B — Barrierereduzierung Investitionszuschuss
- E-Auto-Förderung 2026 (BAFA)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
- Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026
- Altersentlastungsbetrag
- Pflege-Pauschbetrag für Pflegepersonen
- § 35a EStG — Steuerermäßigung Handwerker und Haushaltsnahe Dienstleistungen
- § 35a EStG — Handwerker-Steuerermäßigung für Wallbox-Installation
- BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Balkonkraftwerk-Förderung
- THG-Quote für E-Auto-Halter — 2026
- § 14a EnWG — Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Wallbox
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Projektförderung — Deutsche Bundesstiftung Umwelt
- EXIST-Women
- Härtefalldarlehen und Zuschüsse für Auszubildende in finanzieller Notlage
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
- Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
- Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
- 1.000 Moore – Klimamoorschutz durch Wiedervernässung
- Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)
- Einstiegsgeld
- Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
- Wasserstofftankstellen und Nutzfahrzeuge – Förderung für den Aufbau einer H2-Infrastruktur
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