Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Brandenburg |
| Höhe pro Monat | 222 € – 886 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Brandenburger Blindengeld wird seit dem 1. Juli 2024 als Landesteilhabegeld nach dem Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG) gewährt; bis zum 30. Juni 2024 hieß die Rechtsgrundlage Landespflegegeldgesetz (LPflGG). Es ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Zuständig für die Durchführung sind die Landkreise und kreisfreien Städte — der Antrag geht an das Sozialamt am Wohnort, nicht an das Landesamt für Soziales und Versorgung.
Die Höhe des Teilhabegeldes verändert sich nach § 3 Abs. 1 LTeilhGG jeweils zum 1. Juli um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert verändert; die erste Anpassung ist zum 1. Juli 2026 erfolgt. Seit dem 1. Juli 2024 besteht auch ein Anspruch in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen — dort verringert sich das Teilhabegeld regelmäßig auf die Hälfte.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind)
Bl (blind) · TBl (taubblind)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Brandenburg
Ab 18 oder unter 18 Jahre
Ab 18 Jahre · Unter 18 Jahre
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Brandenburger Blindengeld 2026?
Warum heißt das Blindengeld in Brandenburg Teilhabegeld?
Wird das Teilhabegeld jährlich erhöht?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Verwaltungsportal Brandenburg — Blindenhilfe/Teilhabegeldverwaltung.brandenburg.dePrimärquelleLandesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
- [02]DBSV — Blindengeld in Brandenburgdbsv.orgPrimärquelleLandesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
- [03]Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG) — § 3 Höhe des Teilhabegeldesbravors.brandenburg.deRechtsgrundlageLand Brandenburg (BRAVORS)
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